Widerrufsbutton nach § 356a BGB: Pflicht seit 19. Juni 2026
Seit dem 19. Juni 2026 muss jeder Unternehmer, der mit Verbrauchern Fernabsatzverträge über eine Website oder App schließt, eine elektronische Widerrufsfunktion anbieten (§ 356a BGB). Sie ist mit „Vertrag widerrufen“ oder gleichbedeutend beschriftet und während der Widerrufsfrist ständig verfügbar. Abgeschickt wird der Widerruf erst über eine zweite Schaltfläche „Widerruf bestätigen“, danach bekommt der Kunde eine Eingangsbestätigung mit Datum und Uhrzeit.
Was der Widerrufsbutton ist
Verbraucher können Online-Verträge in der Regel 14 Tage lang widerrufen (§ 355 Abs. 2 BGB). Dafür genügt eine Erklärung gegenüber dem Unternehmer, etwa per E-Mail oder Brief (§ 355 Abs. 1 BGB), oder das Muster-Widerrufsformular (§ 356 Abs. 1 BGB). Seit dem 19. Juni 2026 muss der Unternehmer zusätzlich eine Widerrufsfunktion direkt auf der Oberfläche anbieten, über die der Vertrag geschlossen wurde. Im Alltag heißt sie Widerrufsbutton.
Grundlage ist das Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts vom 3. Februar 2026, verkündet im Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 28. Es setzt die Richtlinie (EU) 2023/2673 um, fasst § 356a BGB neu und tritt nach seinem Art. 10 am 19. Juni 2026 in Kraft.
Wer ihn braucht
§ 356a Abs. 1 BGB erfasst Fernabsatzverträge, die über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossen werden. Die Verbraucherzentrale nennt als Beispiele Webshop, Online-Formular, Buchungsseite und App. Anders als beim Kündigungsbutton kommt es nicht auf ein Abo an. Auch ein einzelner Kauf ist erfasst, und anders als § 312k Abs. 1 Satz 2 BGB enthält die Vorschrift keine Ausnahme für Finanzdienstleistungen.
Die Funktion muss während des Laufs der Widerrufsfrist verfügbar sein (§ 356a Abs. 1 Satz 3 BGB). Gibt es kein Widerrufsrecht, etwa bei Geschäftskunden, läuft auch keine Frist. Bei den gesetzlichen Ausnahmen vom Widerrufsrecht und bei digitalen Inhalten, bei denen das Recht mit Zustimmung des Kunden vorzeitig erlischt, hängt die Antwort am Einzelfall. Das solltest du anwaltlich klären lassen.
Was § 356a BGB verlangt
Der Ablauf hat zwei Stufen, und beide Beschriftungen stehen in § 356a BGB:
- Die Widerrufsfunktion. Sie ist gut lesbar mit „Vertrag widerrufen“ oder einer gleichbedeutenden eindeutigen Formulierung beschriftet. Während der Widerrufsfrist ist sie auf der Oberfläche ständig verfügbar, hervorgehoben platziert und leicht zugänglich (Abs. 1).
- Die Angaben. Der Kunde kann seinen Namen, den Vertrag oder den Teil des Vertrags, den er widerrufen will, und den Weg für die Eingangsbestätigung angeben oder bestätigen (Abs. 2). Das Gesetz sieht ausdrücklich vor, dass er Angaben auch nur bestätigt, etwa vorausgefüllte Daten.
- Die Bestätigungsfunktion. Erst eine zweite Schaltfläche, „Widerruf bestätigen“ oder gleichbedeutend, schickt den Widerruf ab (Abs. 3).
- Die Eingangsbestätigung. Du schickst sie unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger, praktisch per E-Mail. Sie enthält mindestens den Inhalt der Erklärung sowie Datum und Uhrzeit des Eingangs (Abs. 4).
Für die Frist zählt das Absenden: Wer vor Fristende auf „Widerruf bestätigen“ klickt, hat rechtzeitig widerrufen (Abs. 5).
- Stufe 1„Vertrag widerrufen“Hervorgehoben, ständig verfügbar während der Frist
- AngabenName, Vertrag, E-Mail für die BestätigungEingeben oder vorausgefüllte Daten bestätigen
- Stufe 2„Widerruf bestätigen“Widerruf abgeschickt
- UnverzüglichEingangsbestätigungInhalt der Erklärung, Datum und Uhrzeit des Eingangs
Frist, Erstattung und Wertersatz
Am Widerrufsrecht selbst ändert der Button nichts. Die Frist beträgt 14 Tage (§ 355 Abs. 2 BGB). Bei Dienstleistungen, also auch bei den meisten Software-Abos, beginnt sie mit Vertragsschluss. Bei Waren beginnt sie grundsätzlich mit Erhalt der Ware, bei regelmäßiger Lieferung mit Erhalt der ersten (§ 356 Abs. 2 BGB). Ohne ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung beginnt sie nicht; das Recht erlischt dann spätestens zwölf Monate und 14 Tage später (§ 356 Abs. 3 und 4 BGB). Die Belehrung bleibt also Pflicht, auch mit Button.
Nach einem Widerruf erstattest du die Zahlung spätestens nach 14 Tagen, und zwar über dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde verwendet hat (§ 357 Abs. 1 und 3 BGB). Bei Dienstleistungen schuldet der Kunde Wertersatz für die Zeit bis zum Widerruf, wenn er ausdrücklich verlangt hat, dass du vor Fristende beginnst, und du ihn ordnungsgemäß informiert hast (§ 357a Abs. 2 BGB). Für digitale Inhalte ohne Datenträger gibt es keinen Wertersatz (§ 357a Abs. 3 BGB).
Was ohne Widerrufsbutton droht
Zur Widerrufsfunktion gibt es noch keine veröffentlichte Rechtsprechung. Beim verwandten Kündigungsbutton haben Verbraucherverbände Verstöße bis zum BGH gebracht (I ZR 161/24, I ZR 200/25). Das neue Gesetz hat außerdem einen Bußgeldtatbestand eingeführt (BGBl. 2026 I Nr. 28, Art. 2): Wer die Widerrufsfunktion nicht oder nicht wie vorgeschrieben bereitstellt oder keine Eingangsbestätigung schickt, handelt ordnungswidrig. Das Bußgeld reicht bis 50.000 Euro, bei mehr als 1,25 Millionen Euro Jahresumsatz bis 4 Prozent des Jahresumsatzes (Art. 246e § 1 Abs. 2 Nr. 14a, § 2 EGBGB). Verhängt werden kann es aber nur im Rahmen einer koordinierten Durchsetzungsaktion der EU-Verbraucherschutzbehörden.
Der Widerruf selbst braucht den Button nicht: Er erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Unternehmer (§ 355 Abs. 1 BGB). Kunden können also weiter per E-Mail oder Brief widerrufen.
Unterschied zum Kündigungsbutton
| Widerrufsbutton | Kündigungsbutton | |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | § 356a BGB, seit 19.06.2026 | § 312k BGB |
| Wofür | Vertrag in der Widerrufsfrist rückabwickeln | Laufenden Vertrag für die Zukunft beenden |
| Gilt für | Alle online geschlossenen Fernabsatzverträge mit Verbrauchern | Dauerschuldverhältnisse, online geschlossen |
| Finanzdienstleistungen | Erfasst | Ausgenommen |
| Wann sichtbar | Während der Widerrufsfrist | Immer |
| Beschriftung | „Vertrag widerrufen“, dann „Widerruf bestätigen“ | „Verträge hier kündigen“, dann „jetzt kündigen“ |
| Folge | Rückgewähr der Leistungen, ggf. Wertersatz (§§ 357, 357a BGB) | Vertrag endet zum Kündigungstermin |
Bei einem Abo mit Verbrauchern brauchst du in den ersten 14 Tagen beide. Was der Kündigungsbutton genau verlangt, steht unter Kündigungsbutton nach § 312k BGB.
So läuft der Widerruf bei Rechnungskit-Abos
Verkaufst du Abos über den Abo-Checkout von Rechnungskit, steht der Widerruf im Kundenportal auf konto.rechnungskit.de direkt unter der Kündigung. Der Kunde erreicht die Seite ohne Anmeldung über den persönlichen Link aus der Bestätigungs-E-Mail, über „Abo verwalten“ nach dem Kauf oder über den Kündigungs-Link, den du je Abo-Plan unter Produkte kopierst und in AGB, Footer oder App einbaust.
Schon vor dem Kauf zeigt der Abo-Checkout deine Widerrufsbelehrung als Link (Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EGBGB), die Zustimmung zum Leistungsbeginn vor Fristende, ohne die es keinen Wertersatz gibt (§ 357a Abs. 2 BGB), und die Schaltfläche „Zahlungspflichtig bestellen“ (§ 312j Abs. 3 BGB).
Nach dem Kauf ist der Widerruf genau wie die Kündigung zweistufig. Ein Klick auf „Vertrag widerrufen“ blendet die Frage „Möchtest du deinen Widerruf jetzt verbindlich erklären?“ ein. Darunter stehen die Angaben aus § 356a Abs. 2 BGB: der Vertrag mit Anbieter, der Name des Kunden und die E-Mail-Adresse für die Eingangsbestätigung. Ist im Kundenkonto kein Name hinterlegt, kann der Kunde ihn in ein freiwilliges Feld eintragen. Erst „Widerruf bestätigen“ schickt den Widerruf ab.
Danach zeigt die Seite den Widerruf zum Aufbewahren: Erklärung, Vertrag, Anbieter, Name, Eingang mit Datum und Uhrzeit (deutsche Zeit) und die E-Mail-Adresse, mit der Schaltfläche „Bestätigung drucken oder speichern“. Die Eingangsbestätigung per E-Mail enthält dieselben Angaben (§ 356a Abs. 4 BGB).
- Klick 1„Vertrag widerrufen“Eigene Schaltfläche unter der Kündigung, nur innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss sichtbar.
- Klick 2„Widerruf bestätigen“Darüber stehen Vertrag, Name und die E-Mail-Adresse für die Eingangsbestätigung. Fehlt der Name im Kundenkonto, kann der Kunde ihn eintragen.
- DanachBestätigung und E-MailDie Seite zeigt den Widerruf mit Eingangsdatum und Uhrzeit zum Drucken oder Speichern. Die E-Mail „Widerruf bestätigt“ in deinem Namen wiederholt diese Angaben und sagt die Erstattung zu.
Was danach bei dir passiert
Mit dem bestätigten Widerruf erledigt Rechnungskit die Buchhaltung, das Geld bewegst du selbst:
- SofortAbo endet, keine weiteren AbbuchungenDein System erfährt es per Webhook subscription.withdrawn
- SofortStorno je bezahlter AbrechnungKorrektur nach § 17 UStG mit Bezug auf die ursprüngliche Rechnung
- Aufgabe für dich„Widerruf: Erstattung fällig“Mit Betrag und E-Mail des Kunden
- Binnen 14 TagenDu erstattest beim ZahlungsanbieterAuf das ursprüngliche Zahlungsmittel, dann Aufgabe als erledigt markieren
Rechnungskit storniert den vollen bezahlten Betrag. Einen Wertersatz für bereits genutzte Tage zieht das System nicht ab; willst du ihn verlangen, kläre das vorher mit deiner Rechtsberatung.
Die Grenze: Die Widerrufsfunktion im Portal gibt es für Abos aus dem Rechnungskit-Abo-Checkout. Für Einmalkäufe über den Checkout-Link und für Bestellungen aus Shopify, WooCommerce oder Shopware stellt Rechnungskit keinen Widerrufsbutton bereit. Dort brauchst du die Funktion deines Shopsystems oder eine eigene Lösung. Prüfe außerdem mit deiner Rechtsberatung, ob die Links aus E-Mail und Kündigungs-Link für deine Website als „ständig verfügbar und hervorgehoben“ genügen oder ob du zusätzlich einen sichtbaren Button „Vertrag widerrufen“ auf deine Seite setzt, der auf das Portal führt.
Mit Stripe Billing, Shopsystem oder eigenem Code
Läuft dein Verkauf über ein anderes System, prüfst du diese Punkte selbst:
- Schaltfläche „Vertrag widerrufen“, während der Frist ständig verfügbar, hervorgehoben platziert und leicht zugänglich (§ 356a Abs. 1 BGB)
- Abfrage oder Bestätigung von Name, Vertrag und E-Mail für die Eingangsbestätigung (Abs. 2)
- Zweite Schaltfläche „Widerruf bestätigen“, die den Widerruf abschickt (Abs. 3)
- Eingangsbestätigung per E-Mail mit Inhalt, Datum und Uhrzeit (Abs. 4)
- Erstattung binnen 14 Tagen auf das ursprüngliche Zahlungsmittel (§ 357 Abs. 1 und 3 BGB)
- Umsatzsteuerliche Korrektur der ursprünglichen Rechnung (§ 17 UStG)
- Bei Abos zusätzlich der Kündigungsbutton nach § 312k BGB
Für Software-Abos zeigt E-Rechnung für SaaS, wie Portal, E-Rechnung je Periode und Stornos zusammenspielen. Mengen, Add-ons und Planwechsel erklärt Abo-Abrechnung. Wie eine Stornorechnung aufgebaut ist, steht unter Rechnungskorrektur.
Häufige Fragen
- [1] § 356a BGB: Widerrufsfunktion (gesetze-im-internet.de)
- [2] Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts vom 3. Februar 2026, BGBl. 2026 I Nr. 28 (recht.bund.de)
- [3] § 355 BGB: Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen (gesetze-im-internet.de)
- [4] § 356 BGB: Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen (gesetze-im-internet.de)
- [5] § 357 BGB: Rechtsfolgen des Widerrufs (gesetze-im-internet.de)
- [6] § 357a BGB: Wertersatz (gesetze-im-internet.de)
- [7] BGH, Urteil vom 22. Mai 2025, I ZR 161/24 (bundesgerichtshof.de)
- [8] BGH, Urteil vom 16. Juli 2026, I ZR 200/25 (bundesgerichtshof.de)
- [9] Verbraucherzentrale: Widerrufsbutton ab Juni 2026
- [10] IHK Region Stuttgart: Widerrufsbutton, Widerruf per Mausklick
Rechnungskit ist keine Steuerberatung und keine Rechtsberatung. Dieser Beitrag erklärt allgemeine Zusammenhänge und ersetzt weder die Beratung durch deine Steuerkanzlei (§ 5 StBerG) noch eine Rechtsberatung (§ 3 RDG). Rechnungskit richtet sich an in Deutschland ansässige Unternehmen und bereitet Belege, Steuersätze und Buchungen automatisch auf. Wie dein Einzelfall zu bewerten ist, entscheidest du, im Zweifel gemeinsam mit deiner Steuerkanzlei oder einer Anwaltskanzlei.
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