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Recht · Abos mit Verbrauchern
Erklärt

Kündigungsbutton nach § 312k BGB: wer ihn braucht und wie er funktioniert

Wer Verbrauchern auf seiner Website den Abschluss eines kostenpflichtigen Dauerschuldverhältnisses ermöglicht, zum Beispiel eines Abos, muss dort einen Kündigungsbutton anbieten (§ 312k Abs. 1 und 2 BGB). Er trägt die Aufschrift „Verträge hier kündigen“ oder eine ebenso eindeutige und führt direkt zu einer Bestätigungsseite mit der Schaltfläche „jetzt kündigen“. Fehlt er, darf der Kunde jederzeit ohne Frist kündigen (§ 312k Abs. 6 BGB).

Wer einen Kündigungsbutton braucht

Die Pflicht hängt an vier Bedingungen aus § 312k Abs. 1 Satz 1 BGB. Dein Kunde ist Verbraucher, der Vertrag kommt über eine Website im elektronischen Geschäftsverkehr zustande, er begründet ein Dauerschuldverhältnis, und du schuldest darin eine entgeltliche Leistung. Das typische Beispiel ist ein Abo: Software, Mitgliedschaft, Online-Kurs mit Laufzeit, Kaffee im Monatsversand.

Ausgenommen sind zwei Fälle (§ 312k Abs. 1 Satz 2 BGB): Verträge, für deren Kündigung gesetzlich ausschließlich eine strengere Form als die Textform vorgesehen ist, sowie Webseiten und Verträge über Finanzdienstleistungen. Wie bezahlt wird, spielt keine Rolle. Auch ein Laufzeitvertrag mit einmaligem Entgelt, der automatisch endet, braucht den Button (BGH, Urteil vom 22. Mai 2025, I ZR 161/24).

Reine B2B-Geschäfte sind nicht betroffen, weil § 312k Abs. 1 BGB nur Verträge mit Verbrauchern erfasst. Das hilft dir allerdings nur, wenn Privatpersonen bei dir tatsächlich nicht abschließen können. Steht dein Abo-Checkout allen offen, gilt die Pflicht für jeden Vertrag mit einer Privatperson.

Kurzprüfung
Brauche ich den Kündigungsbutton?
Privatpersonen schließen auf deiner Website ein Abo abMonats- oder Jahresabo, Mitgliedschaft, Kurs mit Laufzeit
Pflicht
Laufzeitvertrag mit einer einzigen ZahlungEtwa ein Jahrespass, im Voraus bezahlt (BGH I ZR 161/24)
Pflicht
Einmalkauf ohne LaufzeitWare oder Download, nach Lieferung ist der Vertrag erfüllt
Keine Pflicht
Nur GeschäftskundenPrivatpersonen können nachweislich nicht abschließen
Keine Pflicht
Finanzdienstleistungen§ 312k Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB nimmt sie aus
Keine Pflicht
Für den Widerrufsbutton gelten andere Regeln: Er betrifft alle online geschlossenen Fernabsatzverträge mit Verbrauchern, also auch Einmalkäufe und Finanzdienstleistungen (§ 356a Abs. 1 BGB). Mehr dazu unter Widerrufsbutton nach § 356a BGB.

Was § 312k BGB genau verlangt

§ 312k Abs. 2 BGB beschreibt einen Ablauf in zwei Stufen mit festen Bausteinen:

  1. Die Kündigungsschaltfläche. Sie steht auf der Website, auf der man den Vertrag abschließen kann, ist gut lesbar und trägt nur die Wörter „Verträge hier kündigen“ oder eine entsprechend eindeutige Formulierung.
  2. Die Bestätigungsseite. Der Button führt unmittelbar dorthin. Die Seite fordert den Kunden auf, Angaben zu machen: Art der Kündigung (ordentlich oder außerordentlich, dann mit Grund), Angaben zu seiner Identifizierung, die Bezeichnung des Vertrags, den gewünschten Beendigungszeitpunkt und den Weg, auf dem er die Bestätigung bekommen soll.
  3. Die Bestätigungsschaltfläche. Sie trägt die Wörter „jetzt kündigen“ oder eine entsprechend eindeutige Formulierung. Erst ihr Klick gibt die Kündigung ab.

Button und Bestätigungsseite müssen ständig verfügbar sowie unmittelbar und leicht zugänglich sein (§ 312k Abs. 2 Satz 4 BGB). Der Kunde muss seine Erklärung mit Datum und Uhrzeit der Abgabe speichern können (Abs. 3). Du bestätigst ihm sofort und elektronisch in Textform den Inhalt der Kündigung, Datum und Uhrzeit des Eingangs und den Zeitpunkt, zu dem der Vertrag endet (Abs. 4). Nennt der Kunde keinen Termin, wirkt die Kündigung im Zweifel zum frühestmöglichen Zeitpunkt (Abs. 5).

Ablauf nach § 312k BGB
Zwei Klicks bis zur Kündigung, dann die Bestätigung
  1. Stufe 1 · Deine Website„Verträge hier kündigen“Gut lesbar, ständig verfügbar, ohne Umwege erreichbar
  2. BestätigungsseiteAngaben zu Kunde, Vertrag und ZeitpunktNichts sonst: keine Angebote, keine Pause, keine Rabatte
  3. Stufe 2„jetzt kündigen“Kündigung abgegeben
  4. Sofort danachBestätigung in TextformInhalt, Datum und Uhrzeit des Eingangs, Vertragsende
Die Beschriftungen „Verträge hier kündigen“ und „jetzt kündigen“ stehen so in § 312k Abs. 2 BGB. Eine „entsprechende eindeutige Formulierung“ ist ebenfalls zulässig.

Login, Werbung und Halteangebote

Login. Das Wort kommt in § 312k BGB nicht vor. Das Gesetz verlangt, dass Button und Bestätigungsseite ständig verfügbar sowie unmittelbar und leicht zugänglich sind (Abs. 2 Satz 4). Ob eine Anmeldepflicht damit vereinbar ist, ist eine Auslegungsfrage. Die Verbraucherzentrale hält beim verwandten Widerrufsbutton einen Login grundsätzlich für unzulässig, mit einer Ausnahme, wenn schon der Vertragsschluss nur mit Login möglich ist. Am sichersten ist ein Weg, der ganz ohne Anmeldung funktioniert.

Werbung und Halteangebote. Hier ist die Lage seit dem 16. Juli 2026 klar. Der BGH hat entschieden, dass die Bestätigungsseite über die gesetzlich vorgesehenen Angaben und die Bestätigungsschaltfläche hinaus keine weiteren Angaben, Angebote oder Informationen enthalten darf (BGH, Urteil vom 16. Juli 2026, I ZR 200/25). Ein Fitnessstudio hatte dort angeboten, den Vertrag statt zu kündigen kostenlos zu pausieren. Das war unzulässig. Rabatte, Umfragen oder ein „Willst du wirklich gehen?“ haben auf dieser Seite nichts verloren.

Was ohne Kündigungsbutton droht

Die direkte Folge steht in § 312k Abs. 6 BGB: Fehlen Button oder Bestätigungsseite oder entsprechen sie nicht den Vorgaben, kann der Kunde jederzeit und ohne Kündigungsfrist kündigen. Die Kündigungsfristen aus deinem Vertrag gelten dann nicht.

Dazu kommen Unterlassungsansprüche. Beide BGH-Urteile oben gehen auf Klagen von Verbraucherverbänden zurück, die in die Liste qualifizierter Verbraucherverbände nach § 4 UKlaG eingetragen sind (I ZR 161/24, I ZR 200/25). Auch Mitbewerber können Unterlassung verlangen (§ 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG).

Kündigungsbutton und Widerrufsbutton

Seit dem 19. Juni 2026 gibt es zusätzlich den Widerrufsbutton nach § 356a BGB (BGBl. 2026 I Nr. 28). Die beiden werden oft verwechselt, regeln aber verschiedene Dinge:

Kündigungsbutton Widerrufsbutton
Rechtsgrundlage § 312k BGB § 356a BGB
Wofür Laufenden Vertrag für die Zukunft beenden Vertrag in der Widerrufsfrist rückabwickeln
Gilt für Dauerschuldverhältnisse, online geschlossen Alle online geschlossenen Fernabsatzverträge mit Verbrauchern
Finanzdienstleistungen Ausgenommen Erfasst
Wann sichtbar Immer Während der Widerrufsfrist
Beschriftung „Verträge hier kündigen“, dann „jetzt kündigen“ „Vertrag widerrufen“, dann „Widerruf bestätigen“

Wer Abos an Verbraucher verkauft, braucht in den ersten 14 Tagen also beide Funktionen nebeneinander.

So kündigen Kunden bei Rechnungskit-Abos

Verkaufst du Abos über den Abo-Checkout von Rechnungskit, bekommt jeder Abonnent ein Kundenportal auf konto.rechnungskit.de. Die Seite zu seinem Abo öffnet sich ohne Anmeldung. Dort stehen Kündigung und Widerruf als zwei getrennte Funktionen untereinander.

Kundenportal · konto.rechnungskit.de
Die Abo-Seite mit Kündigen und Widerrufen
Anbieter: Beispiel-Software GmbH
Team-Plan
29,00 € pro Monat
Aktiv · aktuelle Periode bis 31.10.2026
Die Kündigung wird zum Ende der aktuellen Abrechnungsperiode wirksam.
Vertrag kündigen
Innerhalb der Widerrufsfrist: Der Vertrag wird beendet und der bereits gezahlte Betrag vollständig über dein ursprüngliches Zahlungsmittel erstattet.
Vertrag widerrufen
Abgewickelt über Rechnungskit. Vertragspartner ist der oben genannte Anbieter.
  • AnbieterDein Unternehmen steht obenVertragspartner bist du, Rechnungskit ist nur der technische Dienstleister.
  • Kündigung, § 312k BGB„Vertrag kündigen“ ist immer daJe nach Plan wirkt sie zum Periodenende oder sofort. Der Hinweis darüber sagt, was gilt.
  • Widerruf, § 356a BGB„Vertrag widerrufen“ nur in der FristDie Schaltfläche erscheint in den ersten 14 Tagen nach Abschluss und verschwindet danach.
Nachbau der echten Portalseite mit frei gewählten Beispielwerten. Beschriftungen wie im Produkt.

Ein Klick auf „Vertrag kündigen“ blendet die Abfrage ein: „Möchtest du deine Kündigung jetzt verbindlich erklären?“, dazu „Kündigung bestätigen“ und „Abbrechen“. Mehr steht dort nicht, kein Angebot und kein Umweg. Nach dem zweiten Klick zeigt die Seite die Kündigung zum Aufbewahren: welche Erklärung, welcher Vertrag bei welchem Anbieter, eingegangen an welchem Tag um welche Uhrzeit (deutsche Zeit) und wann der Vertrag endet. Mit „Bestätigung drucken oder speichern“ legt der Kunde sie als Ausdruck oder PDF ab. Dieselben Angaben gehen ihm per E-Mail in deinem Namen zu. Dein System erfährt die Kündigung per Webhook (subscription.canceled) und kann den Zugang zum Laufzeitende sperren.

Bestätigungs-E-Mail · Beispiel
Was in der Kündigungsbestätigung steht
Von: Beispiel-Software GmbH
Kündigung bestätigt – dein Abo bei Beispiel-Software GmbH
Hallo,

wir haben deine Kündigung erhalten und bestätigen sie mit dieser E-Mail.

Erklärung: ordentliche Kündigung zum Ende der laufenden Periode
Vertrag: Team-Plan bei Beispiel-Software GmbH
Eingegangen am: 03.10.2026 um 14:05 Uhr
Vertragsende: 31.10.2026

Nach dem Vertragsende fallen keine weiteren Kosten an.

Bitte bewahre diese E-Mail als Nachweis auf.
Text wie im Produkt, Beispielwerte frei gewählt. Die Angaben folgen § 312k Abs. 4 BGB: Inhalt der Kündigung, Datum und Uhrzeit des Eingangs, Vertragsende.
Kündigung im Portal · Beispiel
Vom Button bis zur Bestätigung mit Datum und Uhrzeit
1 · Portalseite
Vertrag kündigen
Öffnet die Bestätigung direkt darunter.
2 · Bestätigung
Möchtest du deine Kündigung jetzt verbindlich erklären?
Kündigung bestätigen
Abbrechen
3 · Bestätigung zum Speichern
Deine Kündigung
Erklärung
Ordentliche Kündigung zum Ende der laufenden Periode
Vertrag
Team-Plan
Vertragsende
31.10.2026
Eingegangen am
03.10.2026 um 14:05 Uhr
Bestätigung drucken oder speichern
Die Abfrage in Schritt 2 enthält nur die Frage und die beiden Schaltflächen. Die Bestätigung in Schritt 3 nennt Erklärung, Vertrag, Anbieter, Eingang mit Datum und Uhrzeit, Vertragsende und die E-Mail-Adresse für die Kopie (Ausschnitt).

Wo deine Kunden die Kündigung finden

Das Portal erreichen Abonnenten auf drei Wegen:

Zugänge zum Portal
Drei Wege zur Abo-Seite, keiner braucht ein Passwort
Bestätigungs-E-Mail
Die E-Mail zum Abo-Start enthält einen persönlichen Link: „Dein Abo verwalten oder kündigen kannst du jederzeit hier“. Er öffnet genau dieses Abo, ohne Anmeldung.
Nach dem Kauf
Die Bestätigungsseite im Checkout zeigt „Abo verwalten“. Im selben Browser führt der Button einmal direkt ins Abo, später zur Anmeldung per E-Mail-Code.
Dein Kündigungs-Link
Unter Produkte kopierst du je Abo-Plan den Link konto.rechnungskit.de/subscription und legst ihn hinter deinen Button „Verträge hier kündigen“, in die AGB oder in deinen Kundenbereich.
Über den allgemeinen Link gibt der Kunde seine E-Mail-Adresse und die Referenz aus der Bestätigungs-E-Mail ein und bekommt den persönlichen Link zugeschickt.

Was du selbst erledigst

Rechnungskit stellt das Portal mit Kündigung, Widerruf, Bestätigung zum Speichern und Bestätigungs-E-Mails bereit. Den Kündigungsbutton auf deiner eigenen Website setzt du selbst: eine gut sichtbare Schaltfläche „Verträge hier kündigen“, die auf deinen Kündigungs-Link führt, zum Beispiel im Footer und im Kundenbereich deiner App. Prüfe mit deiner Rechtsberatung, ob dieser Weg für deine Website genügt, denn über den allgemeinen Link kommt der Kunde erst nach einer E-Mail mit seinem persönlichen Link zur Kündigung.

Mit Stripe Billing oder eigenem Code

Rechnest du Abos mit einem anderen Tool ab, zum Beispiel mit Stripe Billing, einem Abo-Plugin oder selbst gebautem Code, prüfst du jeden Baustein selbst:

Bei Rechnungskit gehören Portal, Kündigung und Widerruf zum Abo-Checkout, zusammen mit der E-Rechnung für jede Periode und der Storno-Rechnung, wenn ein Abo widerrufen wird. Wie das für Software-Abos aussieht, zeigt E-Rechnung für SaaS. Plätze, Add-ons und Planwechsel erklärt Abo-Abrechnung.

Häufige Fragen

Nein. § 312k Abs. 1 BGB gilt nur für Verträge mit Verbrauchern. Wer ausschließlich mit Unternehmen Verträge schließt und das im Bestellprozess auch durchsetzt, fällt nicht darunter. Können auch Privatpersonen bestellen, gilt die Pflicht für diese Verträge.
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Rechnungskit ist keine Steuerberatung und keine Rechtsberatung. Dieser Beitrag erklärt allgemeine Zusammenhänge und ersetzt weder die Beratung durch deine Steuerkanzlei (§ 5 StBerG) noch eine Rechtsberatung (§ 3 RDG). Rechnungskit richtet sich an in Deutschland ansässige Unternehmen und bereitet Belege, Steuersätze und Buchungen automatisch auf. Wie dein Einzelfall zu bewerten ist, entscheidest du, im Zweifel gemeinsam mit deiner Steuerkanzlei oder einer Anwaltskanzlei.

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