Kündigungsbutton nach § 312k BGB: wer ihn braucht und wie er funktioniert
Wer Verbrauchern auf seiner Website den Abschluss eines kostenpflichtigen Dauerschuldverhältnisses ermöglicht, zum Beispiel eines Abos, muss dort einen Kündigungsbutton anbieten (§ 312k Abs. 1 und 2 BGB). Er trägt die Aufschrift „Verträge hier kündigen“ oder eine ebenso eindeutige und führt direkt zu einer Bestätigungsseite mit der Schaltfläche „jetzt kündigen“. Fehlt er, darf der Kunde jederzeit ohne Frist kündigen (§ 312k Abs. 6 BGB).
Wer einen Kündigungsbutton braucht
Die Pflicht hängt an vier Bedingungen aus § 312k Abs. 1 Satz 1 BGB. Dein Kunde ist Verbraucher, der Vertrag kommt über eine Website im elektronischen Geschäftsverkehr zustande, er begründet ein Dauerschuldverhältnis, und du schuldest darin eine entgeltliche Leistung. Das typische Beispiel ist ein Abo: Software, Mitgliedschaft, Online-Kurs mit Laufzeit, Kaffee im Monatsversand.
Ausgenommen sind zwei Fälle (§ 312k Abs. 1 Satz 2 BGB): Verträge, für deren Kündigung gesetzlich ausschließlich eine strengere Form als die Textform vorgesehen ist, sowie Webseiten und Verträge über Finanzdienstleistungen. Wie bezahlt wird, spielt keine Rolle. Auch ein Laufzeitvertrag mit einmaligem Entgelt, der automatisch endet, braucht den Button (BGH, Urteil vom 22. Mai 2025, I ZR 161/24).
Reine B2B-Geschäfte sind nicht betroffen, weil § 312k Abs. 1 BGB nur Verträge mit Verbrauchern erfasst. Das hilft dir allerdings nur, wenn Privatpersonen bei dir tatsächlich nicht abschließen können. Steht dein Abo-Checkout allen offen, gilt die Pflicht für jeden Vertrag mit einer Privatperson.
Was § 312k BGB genau verlangt
§ 312k Abs. 2 BGB beschreibt einen Ablauf in zwei Stufen mit festen Bausteinen:
- Die Kündigungsschaltfläche. Sie steht auf der Website, auf der man den Vertrag abschließen kann, ist gut lesbar und trägt nur die Wörter „Verträge hier kündigen“ oder eine entsprechend eindeutige Formulierung.
- Die Bestätigungsseite. Der Button führt unmittelbar dorthin. Die Seite fordert den Kunden auf, Angaben zu machen: Art der Kündigung (ordentlich oder außerordentlich, dann mit Grund), Angaben zu seiner Identifizierung, die Bezeichnung des Vertrags, den gewünschten Beendigungszeitpunkt und den Weg, auf dem er die Bestätigung bekommen soll.
- Die Bestätigungsschaltfläche. Sie trägt die Wörter „jetzt kündigen“ oder eine entsprechend eindeutige Formulierung. Erst ihr Klick gibt die Kündigung ab.
Button und Bestätigungsseite müssen ständig verfügbar sowie unmittelbar und leicht zugänglich sein (§ 312k Abs. 2 Satz 4 BGB). Der Kunde muss seine Erklärung mit Datum und Uhrzeit der Abgabe speichern können (Abs. 3). Du bestätigst ihm sofort und elektronisch in Textform den Inhalt der Kündigung, Datum und Uhrzeit des Eingangs und den Zeitpunkt, zu dem der Vertrag endet (Abs. 4). Nennt der Kunde keinen Termin, wirkt die Kündigung im Zweifel zum frühestmöglichen Zeitpunkt (Abs. 5).
- Stufe 1 · Deine Website„Verträge hier kündigen“Gut lesbar, ständig verfügbar, ohne Umwege erreichbar
- BestätigungsseiteAngaben zu Kunde, Vertrag und ZeitpunktNichts sonst: keine Angebote, keine Pause, keine Rabatte
- Stufe 2„jetzt kündigen“Kündigung abgegeben
- Sofort danachBestätigung in TextformInhalt, Datum und Uhrzeit des Eingangs, Vertragsende
Login, Werbung und Halteangebote
Login. Das Wort kommt in § 312k BGB nicht vor. Das Gesetz verlangt, dass Button und Bestätigungsseite ständig verfügbar sowie unmittelbar und leicht zugänglich sind (Abs. 2 Satz 4). Ob eine Anmeldepflicht damit vereinbar ist, ist eine Auslegungsfrage. Die Verbraucherzentrale hält beim verwandten Widerrufsbutton einen Login grundsätzlich für unzulässig, mit einer Ausnahme, wenn schon der Vertragsschluss nur mit Login möglich ist. Am sichersten ist ein Weg, der ganz ohne Anmeldung funktioniert.
Werbung und Halteangebote. Hier ist die Lage seit dem 16. Juli 2026 klar. Der BGH hat entschieden, dass die Bestätigungsseite über die gesetzlich vorgesehenen Angaben und die Bestätigungsschaltfläche hinaus keine weiteren Angaben, Angebote oder Informationen enthalten darf (BGH, Urteil vom 16. Juli 2026, I ZR 200/25). Ein Fitnessstudio hatte dort angeboten, den Vertrag statt zu kündigen kostenlos zu pausieren. Das war unzulässig. Rabatte, Umfragen oder ein „Willst du wirklich gehen?“ haben auf dieser Seite nichts verloren.
Was ohne Kündigungsbutton droht
Die direkte Folge steht in § 312k Abs. 6 BGB: Fehlen Button oder Bestätigungsseite oder entsprechen sie nicht den Vorgaben, kann der Kunde jederzeit und ohne Kündigungsfrist kündigen. Die Kündigungsfristen aus deinem Vertrag gelten dann nicht.
Dazu kommen Unterlassungsansprüche. Beide BGH-Urteile oben gehen auf Klagen von Verbraucherverbänden zurück, die in die Liste qualifizierter Verbraucherverbände nach § 4 UKlaG eingetragen sind (I ZR 161/24, I ZR 200/25). Auch Mitbewerber können Unterlassung verlangen (§ 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG).
Kündigungsbutton und Widerrufsbutton
Seit dem 19. Juni 2026 gibt es zusätzlich den Widerrufsbutton nach § 356a BGB (BGBl. 2026 I Nr. 28). Die beiden werden oft verwechselt, regeln aber verschiedene Dinge:
| Kündigungsbutton | Widerrufsbutton | |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | § 312k BGB | § 356a BGB |
| Wofür | Laufenden Vertrag für die Zukunft beenden | Vertrag in der Widerrufsfrist rückabwickeln |
| Gilt für | Dauerschuldverhältnisse, online geschlossen | Alle online geschlossenen Fernabsatzverträge mit Verbrauchern |
| Finanzdienstleistungen | Ausgenommen | Erfasst |
| Wann sichtbar | Immer | Während der Widerrufsfrist |
| Beschriftung | „Verträge hier kündigen“, dann „jetzt kündigen“ | „Vertrag widerrufen“, dann „Widerruf bestätigen“ |
Wer Abos an Verbraucher verkauft, braucht in den ersten 14 Tagen also beide Funktionen nebeneinander.
So kündigen Kunden bei Rechnungskit-Abos
Verkaufst du Abos über den Abo-Checkout von Rechnungskit, bekommt jeder Abonnent ein Kundenportal auf konto.rechnungskit.de. Die Seite zu seinem Abo öffnet sich ohne Anmeldung. Dort stehen Kündigung und Widerruf als zwei getrennte Funktionen untereinander.
- AnbieterDein Unternehmen steht obenVertragspartner bist du, Rechnungskit ist nur der technische Dienstleister.
- Kündigung, § 312k BGB„Vertrag kündigen“ ist immer daJe nach Plan wirkt sie zum Periodenende oder sofort. Der Hinweis darüber sagt, was gilt.
- Widerruf, § 356a BGB„Vertrag widerrufen“ nur in der FristDie Schaltfläche erscheint in den ersten 14 Tagen nach Abschluss und verschwindet danach.
Ein Klick auf „Vertrag kündigen“ blendet die Abfrage ein: „Möchtest du deine Kündigung jetzt verbindlich erklären?“, dazu „Kündigung bestätigen“ und „Abbrechen“. Mehr steht dort nicht, kein Angebot und kein Umweg. Nach dem zweiten Klick zeigt die Seite die Kündigung zum Aufbewahren: welche Erklärung, welcher Vertrag bei welchem Anbieter, eingegangen an welchem Tag um welche Uhrzeit (deutsche Zeit) und wann der Vertrag endet. Mit „Bestätigung drucken oder speichern“ legt der Kunde sie als Ausdruck oder PDF ab. Dieselben Angaben gehen ihm per E-Mail in deinem Namen zu. Dein System erfährt die Kündigung per Webhook (subscription.canceled) und kann den Zugang zum Laufzeitende sperren.
Kündigung bestätigt – dein Abo bei Beispiel-Software GmbH
wir haben deine Kündigung erhalten und bestätigen sie mit dieser E-Mail.
Erklärung: ordentliche Kündigung zum Ende der laufenden Periode
Vertrag: Team-Plan bei Beispiel-Software GmbH
Eingegangen am: 03.10.2026 um 14:05 Uhr
Vertragsende: 31.10.2026
Nach dem Vertragsende fallen keine weiteren Kosten an.
Bitte bewahre diese E-Mail als Nachweis auf.
Wo deine Kunden die Kündigung finden
Das Portal erreichen Abonnenten auf drei Wegen:
Was du selbst erledigst
Rechnungskit stellt das Portal mit Kündigung, Widerruf, Bestätigung zum Speichern und Bestätigungs-E-Mails bereit. Den Kündigungsbutton auf deiner eigenen Website setzt du selbst: eine gut sichtbare Schaltfläche „Verträge hier kündigen“, die auf deinen Kündigungs-Link führt, zum Beispiel im Footer und im Kundenbereich deiner App. Prüfe mit deiner Rechtsberatung, ob dieser Weg für deine Website genügt, denn über den allgemeinen Link kommt der Kunde erst nach einer E-Mail mit seinem persönlichen Link zur Kündigung.
Mit Stripe Billing oder eigenem Code
Rechnest du Abos mit einem anderen Tool ab, zum Beispiel mit Stripe Billing, einem Abo-Plugin oder selbst gebautem Code, prüfst du jeden Baustein selbst:
- Schaltfläche „Verträge hier kündigen“ auf der Website, ständig verfügbar sowie unmittelbar und leicht zugänglich (§ 312k Abs. 2 BGB)
- Bestätigungsseite, die nur die gesetzlichen Angaben abfragt und sonst nichts zeigt (§ 312k Abs. 2 Satz 3 BGB)
- Schaltfläche „jetzt kündigen“, die die Kündigung tatsächlich abgibt (§ 312k Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 BGB)
- Speichern der Erklärung mit Datum und Uhrzeit für den Kunden (§ 312k Abs. 3 BGB)
- Sofortige Bestätigung in Textform mit Inhalt, Eingangszeitpunkt und Vertragsende (§ 312k Abs. 4 BGB)
- Seit 19. Juni 2026 zusätzlich der Widerrufsbutton für die Widerrufsfrist (§ 356a BGB)
Bei Rechnungskit gehören Portal, Kündigung und Widerruf zum Abo-Checkout, zusammen mit der E-Rechnung für jede Periode und der Storno-Rechnung, wenn ein Abo widerrufen wird. Wie das für Software-Abos aussieht, zeigt E-Rechnung für SaaS. Plätze, Add-ons und Planwechsel erklärt Abo-Abrechnung.
Häufige Fragen
- [1] § 312k BGB: Kündigung von Verbraucherverträgen im elektronischen Geschäftsverkehr (gesetze-im-internet.de)
- [2] BGH, Urteil vom 16. Juli 2026, I ZR 200/25: Bestätigungsseite ohne weitere Angebote (bundesgerichtshof.de)
- [3] BGH, Urteil vom 22. Mai 2025, I ZR 161/24: Kündigungsschaltfläche auch bei Einmalzahlung (bundesgerichtshof.de)
- [4] § 8 UWG: Beseitigung und Unterlassung, Anspruchsberechtigte (gesetze-im-internet.de)
- [5] Verbraucherzentrale: Widerrufsbutton ab Juni 2026
- [6] § 356a BGB: Widerrufsfunktion (gesetze-im-internet.de)
- [7] IHK Coburg: Kündigungsbutton bei Dauerschuldverhältnissen
Rechnungskit ist keine Steuerberatung und keine Rechtsberatung. Dieser Beitrag erklärt allgemeine Zusammenhänge und ersetzt weder die Beratung durch deine Steuerkanzlei (§ 5 StBerG) noch eine Rechtsberatung (§ 3 RDG). Rechnungskit richtet sich an in Deutschland ansässige Unternehmen und bereitet Belege, Steuersätze und Buchungen automatisch auf. Wie dein Einzelfall zu bewerten ist, entscheidest du, im Zweifel gemeinsam mit deiner Steuerkanzlei oder einer Anwaltskanzlei.
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