Stripe-Gebühren buchen: Geldtransit, Reverse Charge und Stripe Technology Europe Ltd
Stripe behält seine Gebühr von jeder Zahlung ein und überweist nur den Rest. Gebucht wird deshalb über ein Geldtransitkonto (SKR03 1360, SKR04 1460): die Zahlung in voller Höhe als Erlös, die Gebühr als Nebenkosten des Geldverkehrs (SKR03 4970, SKR04 6855) und die Auszahlung als Umbuchung auf die Bank. Stripe rechnet seine Gebühren aus Irland ohne Umsatzsteuer ab. Damit schuldest du die Steuer darauf nach § 13b UStG selbst und ziehst sie bei vollem Vorsteuerabzug im selben Monat wieder ab (Kennzahlen 46, 47 und 67 der Voranmeldung). Stripe Technology Europe Ltd ist die irische Gesellschaft von Stripe, die die Zahlungsdienste erbringt. Ihr Name steht deshalb meist als Absender der Auszahlung auf dem Kontoauszug.
Wer Stripe zum ersten Mal bucht, stolpert meist über dieselbe Stelle: Auf dem Bankkonto kommt weniger an, als die Kunden bezahlt haben, und der Absender heißt nicht einfach Stripe, sondern Stripe Technology Europe Ltd. Beides hat einen Grund. Hier steht, wer dahintersteckt, wie du Zahlung, Gebühr und Auszahlung sauber trennst und was für die Umsatzsteuer auf die Gebühren gilt. Wie aus den Buchungen ein fertiger Stapel für DATEV wird, beschreibt die Anleitung Stripe zu DATEV exportieren.
Wer ist Stripe Technology Europe Ltd?
Stripe Technology Europe, Limited ist die irische Gesellschaft von Stripe mit Sitz in 1 Wilton Park, Dublin 2. Die Central Bank of Ireland hat sie als E-Geld-Institut zugelassen, Referenznummer C187865. Sie darf E-Geld ausgeben, Zahlungen ausführen und Kartenzahlungen für Händler abwickeln (Stripe: Authorised Payment Services).
Daneben gibt es eine zweite irische Gesellschaft. Vertragspartner für Stripe-Konten im Europäischen Wirtschaftsraum ist Stripe Payments Europe, Limited. Stripe Technology Europe kommt dazu, soweit die Bedingungen für Finanzdienste das vorsehen (Stripe Services Agreement). Für dich als Händler heißt das:
| Wo du den Namen siehst | Was dahintersteckt |
|---|---|
| Kontoauszug, Gutschrift von „Stripe Technology Europe Ltd“ | Eine Auszahlung deines Stripe-Guthabens auf dein Bankkonto |
| Vertrag mit Stripe | Stripe Payments Europe, Limited, für Finanzdienste zusätzlich Stripe Technology Europe |
| Rechnung über die Gebühren | Ein Beleg aus Stripes irischer Niederlassung, ohne Umsatzsteuer |
Welche der beiden Gesellschaften auf deiner Gebührenrechnung steht, liest du am besten direkt auf dem Dokument ab. Für die Umsatzsteuer macht es keinen Unterschied, beide sitzen in Irland.
Siehst du den Namen als Privatperson auf dem Kontoauszug, gehört die Buchung zu einem Anbieter, der über Stripe abrechnet. Datum und Betrag führen meist schnell zum passenden Kauf.
Welche Gebühren Stripe berechnet
Stripe berechnet keine Grundgebühr, sondern einen Preis je Zahlung. Die Standardpreise für Deutschland laut Stripes Preisliste (Stand Oktober 2026):
| Vorgang | Gebühr |
|---|---|
| Standardkarte aus dem EWR | 1,5 % + 0,25 € |
| Premiumkarte aus dem EWR | 2,8 % + 0,25 € |
| Karte aus Großbritannien | 2,5 % + 0,25 € |
| Internationale Karte | 3,15 % + 0,25 € |
| Währungsumrechnung | 2 % zusätzlich |
| SEPA-Lastschrift | 0,35 € |
| Zahlungsanfechtung (Dispute) | 20,00 € je eingehender Anfechtung |
| Sofortauszahlung | 1 % des Betrags |
Dazu kommen kostenpflichtige Zusatzprodukte wie Stripe Billing, Stripe Invoicing oder Stripe Tax. Individuell vereinbarte Konditionen gehen der Preisliste vor. Für die Buchhaltung wichtig: Stripe zieht die Gebühr direkt vom Zahlungsbetrag ab. Eine Rechnung, die du überweist, gibt es dafür nicht.
Wohin das Geld fließt
Stripe ist für deine Buchhaltung kein Bankkonto, sondern eine Zwischenstation. Die Zahlung deines Kunden landet zuerst in deinem Stripe-Guthaben. Dort zieht Stripe die Gebühr ab, und erst nach einigen Tagen geht der Rest als Sammelbetrag an deine Bank. In der EU dauert das laut Stripe in der Regel drei Werktage, beim ersten Mal sieben Kalendertage (Stripe Docs: Auszahlungen).
Genau diese Zwischenstation bildest du mit einem Geldtransitkonto ab. Es nimmt die Zahlung in voller Höhe auf, gibt die Gebühr an den Aufwand ab und die Auszahlung an die Bank. Ist alles gebucht, steht es auf null.
- Zahlung kommt an+119,00 € im Soll
- Stripe behält die Gebühr−2,04 € an Nebenkosten des Geldverkehrs
- Stripe zahlt aus−116,96 € an die Bank
- Saldo0,00 €
Nutzt du neben Stripe weitere Zahlungsanbieter, ist ein eigenes Geldtransitkonto je Anbieter üblich. Vorgeschrieben ist das nicht, aber nur so siehst du am Monatsende, welcher Anbieter noch etwas schuldet. Im Standardkontenrahmen heißt das Konto Geldtransit, in SKR03 mit der Nummer 1360, in SKR04 mit 1460. Weitere Anbieter bekommen die folgenden Nummern.
Die Buchungssätze in SKR03 und SKR04
Vier Vorgänge decken fast alles ab, was über Stripe läuft. Die Kontonummern stammen aus den DATEV-Standardkontenrahmen. Deine Steuerkanzlei kann eigene Konten verwenden.
Zwei Punkte entscheiden darüber, ob die Buchhaltung am Ende stimmt. Erstens wird der Erlös immer mit dem Betrag gebucht, den dein Kunde bezahlt hat, nie mit dem Auszahlungsbetrag. Zweitens bekommt die Gebühr einen Steuerschlüssel für Leistungen aus dem EU-Ausland, damit die Umsatzsteuer nach § 13b in der Voranmeldung landet. Mehr dazu weiter unten bei der Umsatzsteuer.
Rechenbeispiel für einen Monat
Ein Onlineshop verkauft im März 30 Artikel zu je 119,00 € brutto, alle per EWR-Standardkarte. Ein Kunde schickt seinen Artikel zurück und bekommt das Geld erstattet. Der Einfachheit halber zahlt Stripe alles in einer Summe aus. Alle Zahlen sind Beispielwerte.
| Vorgang | Rechnung | Betrag |
|---|---|---|
| 30 Zahlungen | 30 × 119,00 € | 3.570,00 € |
| Stripe-Gebühren | 30 × 2,04 € | −61,20 € |
| Erstattung an einen Kunden | Gebühr wird nicht erstattet | −119,00 € |
| Auszahlung auf die Bank | 3.389,80 € |
Daraus werden diese Buchungen, hier in SKR04:
| Buchung | Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|---|
| Zahlungen | 1460 Geldtransit | 4400 Erlöse 19 % | 3.570,00 € |
| Gebühren | 6855 Nebenkosten des Geldverkehrs | 1460 Geldtransit | 61,20 € |
| Erstattung | 4400 Erlöse 19 % | 1460 Geldtransit | 119,00 € |
| Auszahlung | 1800 Bank | 1460 Geldtransit | 3.389,80 € |
Das Geldtransitkonto steht danach auf null: 3.570,00 € minus 61,20 € minus 119,00 € minus 3.389,80 €. Die Erlöse betragen 2.900,00 € netto, die Umsatzsteuer darauf 551,00 €.
Auf die Gebühren von 61,20 € entfallen nach § 13b 11,63 € Umsatzsteuer. Mit vollem Vorsteuerabzug zahlst du davon unterm Strich nichts, denn derselbe Betrag geht als Vorsteuer wieder ab. Ein Kleinunternehmer dagegen zahlt die 11,63 € ans Finanzamt.
Erstattung, Rücklastschrift, Fremdwährung
Erstattung
Stripe zieht den erstatteten Betrag von deinem Guthaben ab, die ursprüngliche Gebühr bleibt bei Stripe (Stripe Docs: Rückerstattungen). Erlös und Umsatzsteuer korrigierst du in dem Monat, in dem du erstattest. Gegenüber deinem Kunden gehört dazu ein Korrekturbeleg, etwa eine Stornorechnung, wie unter Rechnungskorrektur beschrieben.
Rücklastschrift und Kartenanfechtung
Holt sich der Kunde das Geld über seine Bank zurück, zieht Stripe den Betrag von deinem Guthaben ab. Für eine Zahlungsanfechtung kommen laut Preisliste 20,00 € Gebühr dazu. Die Rechnung bleibt richtig, denn die Leistung wurde erbracht. Buchhalterisch ist die Forderung wieder offen. Erst wenn sie endgültig nicht mehr zu bekommen ist, korrigierst du die Umsatzsteuer nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG. Die Anfechtungsgebühr ist Aufwand wie die normale Stripe-Gebühr.
Fremdwährung
Zahlt dein Kunde in einer anderen Währung, rechnet Stripe in Euro um und berechnet dafür laut Preisliste 2 % zusätzlich. Für Erlös und Umsatzsteuer brauchst du den Kurs nach den Regeln des Umsatzsteuergesetzes, nicht Stripes Umrechnungskurs. Wie das geht, steht unter Fremdwährung umrechnen.
Separat berechnete Gebühren
Manche Kosten zieht Stripe nicht von einer einzelnen Zahlung ab, sondern als eigenen Posten vom Guthaben, etwa für Zusatzprodukte. Auch sie gehören auf das Gebührenkonto und laufen über das Geldtransitkonto.
Umsatzsteuer auf Stripe-Gebühren
Stripe erbringt seine Leistungen für europäische Konten aus Irland und berechnet darauf keine Mehrwertsteuer. Ausnahmen nennt Stripe nur für wenige Länder, Deutschland gehört nicht dazu (Stripe Support: Taxation of Stripe fees). Ob du die Steuer selbst anmelden musst, lässt Stripe offen und verweist auf deine Steuerberatung. Nach deutschem Recht läuft die Prüfung so:
- Leistungsort. Eine sonstige Leistung an einen Unternehmer für dessen Unternehmen wird dort ausgeführt, von wo aus der Empfänger sein Unternehmen betreibt (§ 3a Abs. 2 UStG). Für dein deutsches Unternehmen ist das Deutschland.
- Steuerschuldner. Bei sonstigen Leistungen eines Unternehmers aus einem anderen EU-Land schuldest du als Empfänger die Steuer (§ 13b Abs. 1 und Abs. 5 Satz 1 UStG). Sie entsteht mit Ablauf des Monats, in dem Stripe die Leistung erbracht hat, nicht erst mit der Rechnung.
- Vorsteuer. Die so geschuldete Steuer ziehst du als Vorsteuer ab, wenn die Leistung für dein Unternehmen bezogen wurde (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG).
- Voranmeldung. Im Vordruck 2026 stehen die Gebühren in Zeile 30: Bemessungsgrundlage in Kennzahl 46, Steuer in Kennzahl 47. Die Vorsteuer daraus gehört in Kennzahl 67 (BMF, Vordruckmuster 2026).
- 1. bis 31. MärzStripe behält bei jeder Zahlung die Gebühr einohne Umsatzsteuer, gebucht auf Nebenkosten des Geldverkehrs
- 31. MärzDie Steuer auf die Gebühren entstehtmit Ablauf des Monats, in dem Stripe geleistet hat (§ 13b Abs. 1 UStG)
- bis 10. AprilStripe stellt die Gebührenrechnung für März bereitim Dashboard unter Einstellungen, Dokumente
- Voranmeldung MärzKennzahlen 46, 47 und 67 ausfüllen46 Bemessungsgrundlage, 47 Steuer, 67 Vorsteuer. Bei vollem Vorsteuerabzug bleibt unterm Strich 0 €steuerneutral
Eine offene Frage solltest du kennen. Leistungen im Zahlungs- und Überweisungsverkehr sind nach § 4 Nr. 8 Buchst. d UStG steuerfrei. Ob Stripes Gebühren ganz oder teilweise darunter fallen, ist für Stripe nicht ausdrücklich entschieden, und Stripe selbst äußert sich dazu nicht. In der Praxis behandeln viele Steuerkanzleien die Gebühren nach § 13b. Wer vollen Vorsteuerabzug hat, landet in beiden Fällen bei null. Für Kleinunternehmer und Unternehmen mit steuerfreien Umsätzen hängt dagegen echtes Geld an der Einordnung. Diese Entscheidung trifft deine Steuerkanzlei.
Die Gebühren gehören übrigens nicht in die Zusammenfassende Meldung. Dort meldest du nur Leistungen, die du selbst an Unternehmer in anderen EU-Ländern erbringst (§ 18a UStG).
Sonderfall Kleinunternehmer
Die Kleinunternehmerregelung macht deine eigenen Umsätze steuerfrei (§ 19 Abs. 1 UStG). Die Steuer, die du als Empfänger nach § 13b schuldest, bleibt davon unberührt, denn § 13b Abs. 5 knüpft nur daran an, dass du Unternehmer bist. Daraus folgen drei Dinge:
| Frage | Bei vollem Vorsteuerabzug | Als Kleinunternehmer |
|---|---|---|
| Steuer auf die Stripe-Gebühren | 19 % nach § 13b | 19 % nach § 13b |
| Vorsteuerabzug | ja, im selben Monat | nein, die Umsätze sind steuerfrei (§ 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG) |
| Voranmeldung | wie gewohnt | nur für Monate mit § 13b-Steuer (§ 18 Abs. 4a UStG) |
Ein Kleinunternehmer mit 61,20 € Stripe-Gebühren im März gibt für März eine Voranmeldung ab und zahlt 11,63 €. Das wird gern vergessen, weil sonst keine Voranmeldungen anfallen. Ausführlich zur Regelung selbst: Kleinunternehmer und E-Rechnung.
Welche Belege du aufbewahrst
Buchungen müssen einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet sein (§ 146 Abs. 1 AO). Ein Sammelbetrag auf dem Kontoauszug reicht dafür nicht. Zu jeder Buchung gehört ein Beleg, und Buchungsbelege bewahrst du acht Jahre auf (§ 147 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 3 AO).
| Beleg | Woher | Gehört zu |
|---|---|---|
| Rechnung an deinen Kunden | dein Rechnungsprogramm | Erlös und Umsatzsteuer |
| Stornorechnung oder Gutschrift | dein Rechnungsprogramm | Erstattung |
| Gebührenrechnung von Stripe | Stripe-Dashboard, Einstellungen, Dokumente | Gebühren und Reverse Charge |
| Auszahlungsbericht | Stripe-Dashboard, Berichte | Zusammensetzung jeder Auszahlung |
| Kontoauszug | deine Bank | Eingang der Auszahlung |
Stripe selbst ist kein Archiv im Sinne der Aufbewahrungspflicht. Lade die Gebührenrechnungen regelmäßig herunter und leg sie zu deinen Buchhaltungsunterlagen, oder gib sie direkt an deine Steuerkanzlei weiter.
So spart dir Rechnungskit den Monatsabschluss
Von Hand heißt der Monatsabschluss mit Stripe: Auszahlungsberichte herunterladen, jede Auszahlung in Zahlungen, Gebühren und Erstattungen zerlegen, jeder Zahlung eine Rechnung zuordnen und am Ende prüfen, ob das Geldtransitkonto aufgeht. Rechnungskit übernimmt den größten Teil davon.
Im Einzelnen:
- Auszahlungen. Stripe meldet jede Auszahlung per Webhook. Rechnungskit zerlegt sie in die enthaltenen Zahlungen, Erstattungen und Gebühren und zeigt das Ergebnis je Auszahlung. Geht eine Auszahlung nicht auf den Cent auf, entsteht eine Aufgabe zur Klärung.
- Belege. Aus jeder Stripe-Zahlung entsteht eine geprüfte ZUGFeRD-Rechnung mit deinem Nummernkreis, aus jeder Erstattung automatisch die Stornorechnung. Alles liegt unveränderbar im GoBD-Archiv.
- DATEV-Export. Zahlungen buchen einzeln auf ein eigenes Stripe-Geldtransitkonto (vorbelegt SKR03 1360, SKR04 1460), und zwar gegen den Debitor der Rechnung. Erlös und Umsatzsteuer kommen aus dem Erlösstapel, so zählt nichts doppelt. Die Gebühren bucht Rechnungskit gesammelt je Auszahlung auf Nebenkosten des Geldverkehrs, mit der Auszahlungsreferenz im Buchungstext und vorbelegt mit dem Steuerschlüssel für Reverse Charge auf Leistungen aus dem EU-Ausland. Erstattungen laufen als genaue Umkehr über dasselbe Geldtransitkonto, eine Rücklastschrift öffnet die Forderung auf dem Debitor wieder, die Auszahlung bucht als Bank an Geldtransit. Alle Konten kann deine Steuerkanzlei ändern.
- Rücklastschriften. Eine Kartenanfechtung erzeugt keinen Storno. Der Posten wird wieder offen und landet mit der Anfechtungsgebühr in deinen Aufgaben.
Was Rechnungskit nicht macht, damit du es einplanen kannst:
- Die monatliche Gebührenrechnung von Stripe lädt Rechnungskit nicht herunter und archiviert sie nicht. Du holst sie im Stripe-Dashboard und gibst sie deiner Steuerkanzlei.
- Gebühren, die Stripe nicht je Zahlung, sondern als eigenen Posten vom Guthaben abzieht, stehen zwar in der zerlegten Auszahlung. Als Gebühr gebucht werden im DATEV-Export aber nur die Gebühren aus den Zahlungen. Separate Posten bucht deine Steuerkanzlei anhand der Stripe-Rechnung.
- Die Vorbelegung des Steuerschlüssels geht von vollem Vorsteuerabzug aus. Bist du Kleinunternehmer, lass die Gebührenbuchung von deiner Steuerkanzlei anpassen.
- Die Umsatzsteuer-Voranmeldung selbst erstellt Rechnungskit nicht. Sie entsteht in DATEV aus dem gebuchten Stapel.
Wie du Stripe in wenigen Minuten verbindest, zeigt die Stripe-Integration Schritt für Schritt. Den Weg vom Buchungsstapel bis zum Import bei der Steuerkanzlei beschreibt Stripe zu DATEV exportieren, und welche Rechnung du deinen Kunden aus Stripe heraus schuldest, steht unter Stripe Rechnung.
Häufige Fragen
- [1] § 13b UStG: Leistungsempfänger als Steuerschuldner (gesetze-im-internet.de)
- [2] § 3a UStG: Ort der sonstigen Leistung (gesetze-im-internet.de)
- [3] § 15 UStG: Vorsteuerabzug (gesetze-im-internet.de)
- [4] § 18 und § 18a UStG: Voranmeldung und Zusammenfassende Meldung (gesetze-im-internet.de)
- [5] § 19 UStG: Kleinunternehmer (gesetze-im-internet.de)
- [6] § 4 Nr. 8 UStG: Steuerbefreiungen im Geld- und Zahlungsverkehr (gesetze-im-internet.de)
- [7] § 146 und § 147 AO: Ordnungsvorschriften und Aufbewahrung (gesetze-im-internet.de)
- [8] BMF: Vordruckmuster Umsatzsteuer-Voranmeldung 2026 vom 29.12.2025
- [9] Stripe Support: Taxation of Stripe fees
- [10] Stripe: Authorised Payment Services (Stripe Technology Europe Limited)
- [11] Stripe Services Agreement (Vertragsparteien im EWR)
- [12] Stripe: Preise für Deutschland
- [13] Stripe Docs: Auszahlungen
Rechnungskit ist keine Steuerberatung und keine Rechtsberatung. Dieser Beitrag erklärt allgemeine Zusammenhänge und ersetzt weder die Beratung durch deine Steuerkanzlei (§ 5 StBerG) noch eine Rechtsberatung (§ 3 RDG). Rechnungskit richtet sich an in Deutschland ansässige Unternehmen und bereitet Belege, Steuersätze und Buchungen automatisch auf. Wie dein Einzelfall zu bewerten ist, entscheidest du, im Zweifel gemeinsam mit deiner Steuerkanzlei oder einer Anwaltskanzlei.
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