Abonnements mit Kundenportal
Mit Abonnements verkaufst du wiederkehrende Leistungen über einen teilbaren Abo-Link. Rechnungskit richtet das Zahlungsmandat über Mollie oder Stripe ein, bucht monatlich oder jährlich ab und stellt für jede Periode eine E-Rechnung mit Leistungszeitraum aus. Kündigung und Widerruf erledigen deine Kunden ohne Login im Kundenportal.
Auf dieser Seite 8
Warum das wichtig ist
Ein Abo erzeugt jeden Monat oder jedes Jahr eine neue Rechnung, und jede braucht den richtigen Leistungszeitraum, die richtige Umsatzsteuer und bei Vorauszahlung eine periodengerechte Abgrenzung. Dazu kommen Pflichten gegenüber Verbrauchern: Der Kündigungsbutton nach § 312k BGB und seit dem 19. Juni 2026 der Widerrufsbutton nach § 356a BGB müssen ständig verfügbar und leicht zugänglich sein (§ 312k Abs. 2 Satz 4, § 356a Abs. 1 Satz 3 BGB). Am sichersten ist ein Weg ganz ohne Login. Auch Upgrades und Downgrades mitten in der Periode sind umsatzsteuerlich eigene Fälle.
Vom Plan zur Periodenrechnung
Ein Abo beginnt mit einem Produkt der Verkaufsart Abo. Darin legst du einen oder mehrere Pläne an, mit Intervall (monatlich oder jährlich) und Preis. Jeder Plan bekommt einen eigenen Abo-Link der Form checkout.rechnungskit.de/s/dein-slug.
- AbschlussAbo-Link, „Zahlungspflichtig bestellen“Zahlungsmandat, zum Beispiel per Karte oder SEPA-Lastschrift. Button-Beschriftung nach § 312j Abs. 3 BGB
- Testphase, wenn eingestelltKein Geld, keine RechnungNur das Mandat ist hinterlegt. Die erste Abbuchung folgt am Ende der Testphase
- Jede PeriodeAbbuchung und E-RechnungMit Leistungszeitraum, Archiv und DATEV-Export; beim Jahresabo mit pRAP nach § 250 Abs. 2 HGB
- Mitten in der PeriodeMehr Plätze, Upgrade oder Add-onAnteilig sofort, als Ergänzungsrechnung (§ 31 Abs. 1 UStDV); weniger gibt eine anteilige Gutschrift (§ 17 Abs. 1 UStG)
- In den ersten 14 Tagen„Vertrag widerrufen“Zweiter Klick „Widerruf bestätigen“ (§ 356a BGB, Frist nach § 355 Abs. 2 BGB). Rechnungskit storniert die bezahlten Abrechnungen, die Rückzahlung löst du aus
- Jederzeit„Vertrag kündigen“Zweiter Klick „Kündigung bestätigen“ (§ 312k BGB). Je nach Plan endet das Abo zum Periodenende oder sofort mit anteiliger Gutschrift
Die Bilder stammen aus dem Konto der erfundenen Lokalzeitung „Stadtnotizen Leipzig“, die ein Team-Abo mit Leserplätzen verkauft. Namen und Adressen sind ausgedacht.
Am Plan stellst du Preis, Brutto oder Netto, Testphase und Kündigungsart ein. Mit „Menge wählbar“ gilt der Preis pro Stück, hier pro Leserplatz, mit Mindest- und Höchstmenge. Und unter „Verwendung“ wird aus einem Plan ein Add-on zu einem anderen Abo-Produkt.

Der Ablauf für deinen Kunden:
- Er öffnet den Link und wählt Privatperson oder Unternehmen, bei Unternehmen mit USt-IdNr. für Reverse Charge.
- Er gibt seine Rechnungsadresse an und wählt die Zahlungsart: Karte oder SEPA-Lastschrift, über Mollie auch PayPal oder Apple Pay, je nachdem, was in deinem Konto aktiviert ist. Bei SEPA zeigt die Seite das Mandat mit Vorabankündigung und Erstattungsrecht.
- Die erste Zahlung aktiviert das Abo. Die Folgebuchungen löst Rechnungskit danach selbst aus.
Im Abo-Checkout wählt dein Kunde die Menge und bucht das Add-on per Checkbox dazu. Den Betrag unter „Heute fällig“ rechnet der Server bei jeder Änderung neu, samt Umsatzsteuer.

Auf dem Smartphone stehen die Zustimmungen untereinander. Darunter folgen die wesentlichen Merkmale des Abos und der Button „Zahlungspflichtig bestellen“.

Hat der Plan eine Testphase, steht im Checkout „Heute fällig 0,00 €“ zusammen mit dem Datum der ersten Abbuchung.

Nach der ersten Zahlung führt „Abo verwalten“ auf der Bestätigungsseite im selben Browser direkt ins Kundenportal.

Unter Abonnements siehst du deine Pläne und alle Abonnenten mit Betrag, Menge, Add-ons, Zahlungsart und nächster Buchung.

Jede Abbuchung läuft durch dieselbe Rechnungspipeline wie eine normale Bestellung. Die Umsatzsteuer richtet sich nach der Rechnungsadresse, die E-Rechnung trägt den Leistungszeitraum, und bei einem Jahresabo mit Vorauszahlung wird der Umsatz über zwölf Monate abgegrenzt (§ 250 Abs. 2 HGB). Ein Abo einer Behörde mit Leitweg-ID erzeugt bei jeder Abbuchung eine XRechnung.
Im Beispiel trägt die Rechnung den Leistungszeitraum vom 04.10. bis 04.11.2026 und zwei Positionen: drei Leserplätze und das Add-on, jede Zeile mit ihrem Steuersatz, hier beide mit 19 %.

Was passiert bei Änderungen mitten in der Periode?
Erhöht ein Kunde die Menge oder wechselt auf einen größeren Plan, berechnet Rechnungskit den Rest der Periode anteilig in einer Ergänzungsrechnung mit Bezug auf die Periodenrechnung (§ 31 Abs. 1 UStDV). Bei einer Reduzierung oder einem Downgrade gibt es eine anteilige Gutschrift als Entgeltminderung (§ 17 Abs. 1 UStG). Bei Mengenänderungen rechnet Rechnungskit immer mit dem eingefrorenen Einheitspreis des Abos, nie mit einem neuen Preis. Wie das bei Plätzen und Add-ons im Detail aussieht, zeigt Abo-Abrechnung für SaaS.
Im Kundenportal ändert dein Kunde die Menge selbst. Vor dem Bestätigen sieht er, was für den Rest der Periode einmalig anfällt und was er danach jeden Monat zahlt.

Kündigen und Widerrufen ohne Login
Jeder Abonnent hat eine eigene Seite im Kundenportal auf konto.rechnungskit.de. Den persönlichen Link dorthin enthält die Bestätigungs-E-Mail zum Abo. Auf der Seite stehen „Vertrag kündigen“ (§ 312k BGB) und, in den ersten 14 Tagen, „Vertrag widerrufen“ (§ 356a BGB). Beide brauchen einen zweiten Klick zur Bestätigung. Beim Widerruf storniert Rechnungskit die bezahlten Abrechnungen und legt dir eine Aufgabe für die Rückzahlung an. Was das Gesetz verlangt, erklären die Artikel zum Kündigungsbutton und zum Widerrufsbutton.

Vor dem Widerruf zeigt das Portal Vertrag, Name und die E-Mail-Adresse für die Eingangsbestätigung.

Nach dem Bestätigen der Kündigung steht sie mit Eingangszeit und Vertragsende auf der Seite. Dein Kunde kann sie drucken oder als PDF ablegen.

Zugänge automatisch schalten
Rechnungskit meldet jeden Schritt im Abo per Webhook: von der Aktivierung über erfolgreiche und fehlgeschlagene Abbuchungen bis zu Kündigung, Ende und Widerruf. Jede Nachricht trägt den vollständigen Abo-Zustand. Für Kurse über Memberspot und Mitgliedschaften über Ghost brauchst du keinen eigenen Webhook, die nativen Integrationen übernehmen Freischalten und Sperren. Wie du Webhooks absicherst, erklärt Checkout-Webhooks.
Welche Ereignisse ein Endpunkt bekommt, wählst du unter Verbindungen, API in einer Checkliste.

Im Detail
- Eingezogen über Mollie oder Stripe, per Karte oder SEPA-Lastschrift mit Mandat und Vorabankündigung, über Mollie auch per PayPal oder Apple Pay; Preise brutto oder netto, optional mit kostenloser Testphase
- Jede Periode ist eine normale E-Rechnung mit Leistungszeitraum, Archiv, DATEV-Export und periodengerechter Abgrenzung (pRAP), automatisch per E-Mail an den Kunden
- Kundenportal konto.rechnungskit.de ohne Login-Zwang: Kündigungsbutton nach § 312k und Widerruf nach § 356a BGB, jeweils zweistufig, plus Rechnungsübersicht mit PDF und XML
- Upgrade und Mengenerhöhung werden anteilig sofort berechnet (Ergänzungsrechnung nach § 31 UStDV), Downgrade und Reduzierung anteilig gutgeschrieben (Entgeltminderung nach § 17 UStG)
- Menge je Plan wählbar und nachträglich änderbar; Add-ons laufen auf derselben Rechnung mit demselben Einzug
- Vertragspartner ist immer dein Unternehmen, deine Rechtstexte werden verlinkt, Bestätigungen gehen in deinem Namen raus
- Sieben Abo-Webhooks von Aktivierung bis Widerruf, damit dein System Zugänge selbst schaltet
- Bestehende Stripe-Billing-Abos lassen sich ohne neue Anmeldung des Kunden übernehmen, mit dem bestehenden Zahlungsmandat
Rechtsgrundlage
- § 312k BGB (Kündigung von Verbraucherverträgen im elektronischen Geschäftsverkehr): Verlangt einen ständig verfügbaren, leicht zugänglichen Kündigungsbutton, wenn Verbraucher online ein entgeltliches Dauerschuldverhältnis abschließen können.
- § 356a BGB (Widerrufsfunktion): In dieser Fassung seit 19. Juni 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 28): Bei online geschlossenen Fernabsatzverträgen muss der Verbraucher über eine Widerrufsfunktion widerrufen können.
- § 355 BGB (Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen): Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage.
- § 17 UStG (Änderung der Bemessungsgrundlage): Ändert sich das Entgelt nachträglich, etwa durch eine anteilige Gutschrift bei Downgrade oder Mengenreduzierung, wird die Umsatzsteuer berichtigt.
- § 31 UStDV (Angaben in der Rechnung): Eine Rechnung kann aus mehreren Dokumenten bestehen. Darauf stützt sich die Ergänzungsrechnung mit Bezug auf die Periodenrechnung bei einer Erhöhung.
- § 250 HGB (Rechnungsabgrenzungsposten): Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, die Ertrag für eine bestimmte Zeit danach sind, werden passiv abgegrenzt (pRAP).