Abonnements mit Kundenportal
Mit Abonnements verkaufst du wiederkehrende Leistungen über einen teilbaren Abo-Link. Rechnungskit richtet das Zahlungsmandat über Mollie oder Stripe ein, bucht monatlich oder jährlich ab und stellt für jede Periode eine E-Rechnung mit Leistungszeitraum aus. Kündigung und Widerruf erledigen deine Kunden ohne Login im Kundenportal.
Warum das wichtig ist
Ein Abo erzeugt jeden Monat oder jedes Jahr eine neue Rechnung, und jede braucht den richtigen Leistungszeitraum, die richtige Umsatzsteuer und bei Vorauszahlung eine periodengerechte Abgrenzung. Dazu kommen Pflichten gegenüber Verbrauchern: Der Kündigungsbutton nach § 312k BGB und seit dem 19. Juni 2026 der Widerrufsbutton nach § 356a BGB dürfen nicht hinter einem Login liegen. Auch Upgrades und Downgrades mitten in der Periode sind umsatzsteuerlich eigene Fälle.
Vom Plan zur Periodenrechnung
Ein Abo beginnt mit einem Produkt der Verkaufsart Abo. Darin legst du einen oder mehrere Pläne an, mit Intervall (monatlich oder jährlich) und Preis. Jeder Plan bekommt einen eigenen Abo-Link der Form checkout.rechnungskit.de/s/dein-slug.
Der Ablauf für deinen Kunden:
- Er öffnet den Link und wählt Privatperson oder Unternehmen, bei Unternehmen mit USt-IdNr. für Reverse Charge.
- Er gibt seine Rechnungsadresse an und wählt Karte oder SEPA-Lastschrift. Bei SEPA zeigt die Seite das Mandat mit Vorabankündigung und Erstattungsrecht.
- Die erste Zahlung aktiviert das Abo. Die Folgebuchungen löst Rechnungskit danach selbst aus.
Jede Abbuchung läuft durch dieselbe Rechnungspipeline wie eine normale Bestellung. Die Umsatzsteuer richtet sich nach der Rechnungsadresse, die E-Rechnung trägt den Leistungszeitraum, und bei einem Jahresabo mit Vorauszahlung wird der Umsatz über zwölf Monate abgegrenzt. Ein Abo einer Behörde mit Leitweg-ID erzeugt bei jeder Abbuchung eine XRechnung.
Was passiert bei Änderungen mitten in der Periode?
Erhöht ein Kunde die Menge oder wechselt auf einen größeren Plan, berechnet Rechnungskit den Rest der Periode anteilig in einer Ergänzungsrechnung mit Bezug auf die Periodenrechnung. Bei einer Reduzierung oder einem Downgrade gibt es eine anteilige Gutschrift als Entgeltminderung. Bei Mengenänderungen rechnet Rechnungskit immer mit dem eingefrorenen Einheitspreis des Abos, nie mit einem neuen Preis. Wie das bei Plätzen und Add-ons im Detail aussieht, zeigt Abo-Abrechnung für SaaS.
Zugänge automatisch schalten
Rechnungskit meldet jeden Schritt im Abo per Webhook: von der Aktivierung über erfolgreiche und fehlgeschlagene Abbuchungen bis zu Kündigung, Ende und Widerruf. Jede Nachricht trägt den vollständigen Abo-Zustand. Für Kurse über Memberspot und Mitgliedschaften über Ghost brauchst du keinen eigenen Webhook, die nativen Integrationen übernehmen Freischalten und Sperren. Wie du Webhooks absicherst, erklärt Checkout-Webhooks.
Im Detail
- Eingezogen über Mollie oder Stripe, per Karte oder SEPA-Lastschrift mit Mandat und Vorabankündigung; Preise brutto oder netto, optional mit kostenloser Testphase
- Jede Periode ist eine normale E-Rechnung mit Leistungszeitraum, Archiv, DATEV-Export und periodengerechter Abgrenzung (pRAP), automatisch per E-Mail an den Kunden
- Kundenportal konto.rechnungskit.de ohne Login-Zwang: Kündigungsbutton nach § 312k und Widerruf nach § 356a BGB, jeweils zweistufig, plus Rechnungsübersicht mit PDF und XML
- Upgrade und Mengenerhöhung werden anteilig sofort berechnet (Ergänzungsrechnung nach § 31 UStDV), Downgrade und Reduzierung anteilig gutgeschrieben (Entgeltminderung nach § 17 UStG)
- Menge je Plan wählbar und nachträglich änderbar; Add-ons laufen auf derselben Rechnung mit demselben Einzug
- Vertragspartner ist immer dein Unternehmen, deine Rechtstexte werden verlinkt, Bestätigungen gehen in deinem Namen raus
- Sieben Abo-Webhooks von Aktivierung bis Widerruf, damit dein System Zugänge selbst schaltet
- Bestehende Stripe-Billing-Abos lassen sich ohne neue Anmeldung des Kunden übernehmen, mit dem bestehenden Zahlungsmandat
Rechtsgrundlage
- § 312k BGB (Kündigung von Verbraucherverträgen im elektronischen Geschäftsverkehr): Verlangt einen leicht zugänglichen Kündigungsbutton für online geschlossene Dauerschuldverhältnisse.
- § 356a BGB (Widerrufsfunktion): Seit 19. Juni 2026 in Kraft; der Widerruf muss über eine elektronische Funktion möglich sein.
- § 17 UStG (Änderung der Bemessungsgrundlage): Anteilige Gutschrift bei Downgrade, Mengenreduzierung oder Widerruf ist eine Entgeltminderung.
- § 31 UStDV (Angaben in der Rechnung): Grundlage für die Ergänzungsrechnung mit Bezug auf die Periodenrechnung bei einer Erhöhung.