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Rechnungsstellung
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Zahlungsziel auf der Rechnung: Regeln, Berechnung und Formulierungen

Das Zahlungsziel ist die Frist, bis zu der eine Rechnung bezahlt sein soll, zum Beispiel 14 Tage ab Rechnungsdatum. Vorgeschrieben ist es nicht: Ohne Vereinbarung ist eine Forderung sofort fällig (§ 271 BGB), und ein Geschäftskunde kommt spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug (§ 286 Abs. 3 BGB). Ein Verbraucher nur dann, wenn die Rechnung auf diese Folge hinweist. Am klarsten ist ein konkretes Datum auf der Rechnung.

Was ein Zahlungsziel ist

Das Zahlungsziel sagt deinem Kunden, bis wann er zahlen soll. Meist steht es als Frist auf der Rechnung, etwa „zahlbar innerhalb von 14 Tagen“, oder als festes Datum. Daneben begegnen dir zwei verwandte Begriffe. Die Fälligkeit ist der Zeitpunkt, ab dem du das Geld verlangen kannst. Die Zahlungsfrist wird oft gleichbedeutend mit dem Zahlungsziel verwendet.

Eine Pflichtangabe ist das Zahlungsziel nicht. § 14 Abs. 4 UStG zählt auf, was auf eine Rechnung muss, von Name und Anschrift bis zum Leistungsdatum, aber keine Zahlungsfrist. Trotzdem gehört es auf jede Rechnung, die nicht schon bezahlt ist: Es spart Rückfragen, und in der E-Rechnung ist es sogar Pflicht, sobald ein Betrag offen ist (mehr dazu unten).

Was das Gesetz vorgibt

Ein „gesetzliches Zahlungsziel“ im Sinne einer festen Frist gibt es nicht. Das BGB regelt drei Dinge, und sie wirken zusammen.

Erstens: Ohne Vereinbarung ist die Forderung sofort fällig. Ist keine Zeit für die Leistung bestimmt, kann der Gläubiger sie sofort verlangen (§ 271 Abs. 1 BGB). Eine Rechnung ohne Zahlungsziel ist also nicht „irgendwann“ fällig, sondern sofort.

Zweitens kommt der Kunde spätestens nach 30 Tagen in Verzug. Ein Schuldner, der eine Entgeltforderung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung bezahlt, ist ohne Mahnung im Verzug (§ 286 Abs. 3 BGB). Für Verbraucher gilt das nur, wenn die Rechnung auf diese Folge besonders hinweist. Früher geht es mit einer Mahnung nach Fälligkeit oder mit einem Zahlungstermin, der nach dem Kalender bestimmt ist.

Drittens sind sehr lange Fristen begrenzt. Mit Geschäftskunden darfst du bis zu 60 Tage vereinbaren. Mehr ist nur wirksam, wenn es ausdrücklich vereinbart und für den Gläubiger nicht grob unbillig ist (§ 271a Abs. 1 BGB). Bei öffentlichen Auftraggebern liegt die Grenze bei 30 Tagen. In Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt eine Frist von mehr als 30 Tagen im Zweifel als unangemessen lang (§ 308 Nr. 1a BGB).

Kurze Fristen sind dagegen erlaubt. Ein Zahlungsziel von 7 oder 3 Tagen ist zulässig, ebenso „zahlbar sofort“. Ob dein Kunde nach Ablauf einer solchen Frist ohne Mahnung in Verzug ist, hängt allerdings davon ab, ob ihr die Frist vereinbart habt. Auf ein Datum, das nur einseitig auf der Rechnung steht, verlässt du dich dafür besser nicht.

Zahlungsziel berechnen

Gezählt werden Kalendertage, solange nichts anderes vereinbart ist. Der Tag des Rechnungsdatums zählt nicht mit (§ 187 Abs. 1 BGB), die Frist endet mit dem Ablauf des letzten Tages (§ 188 Abs. 1 BGB). Fällt dieser Tag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, tritt der nächste Werktag an seine Stelle (§ 193 BGB).

Beispiel · Rechnungsdatum Donnerstag, 01.10.2026
14 Tage enden am Donnerstag, 30 Tage verschieben sich auf den Montag
  1. Do, 01.10.2026RechnungsdatumDieser Tag zählt nicht mit
  2. Do, 15.10.2026Ende bei 14 TagenZahlbar bis 15.10.2026
  3. Mo, 02.11.2026Ende bei 30 TagenRechnerisch Sa, 31.10. Nach § 193 BGB gilt der nächste Werktag
Fristberechnung nach §§ 187, 188 und 193 BGB. Steht ein konkretes Datum auf der Rechnung, muss dein Kunde nicht selbst rechnen.

Deshalb ist ein Datum klarer als eine Frist. „Zahlbar innerhalb von 30 Tagen“ lässt offen, ab wann gezählt wird: ab Rechnungsdatum, ab Zugang oder ab Lieferung. „Zahlbar bis 02.11.2026“ lässt nichts offen.

Formulierungen für die Rechnung

Ein guter Satz nennt die Frist, das Datum und den Weg. Diese Varianten decken die häufigsten Fälle ab:

Formulierungen
Fünf Sätze für typische Zahlungsziele
14 Tage
Zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug, also bis zum 15.10.2026, per Überweisung.
30 Tage
Zahlbar innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug, also bis zum 02.11.2026.
Sofort
Zahlbar sofort nach Erhalt ohne Abzug.
Mit Skonto
Bei Zahlung bis zum 08.10.2026 ziehen Sie 2 % Skonto ab, sonst zahlbar ohne Abzug bis zum 02.11.2026.
Hinweis für Verbraucher
Sie kommen spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang dieser Rechnung in Verzug, auch ohne Mahnung.
Den letzten Satz brauchst du nur bei Privatkunden: Ohne ihn greift die 30-Tage-Regel aus § 286 Abs. 3 BGB bei Verbrauchern nicht.

„Ohne Abzug“ heißt: kein Skonto. Fehlt der Zusatz, darf dein Kunde trotzdem nichts abziehen, er stellt es nur klar. Skonto ist ein freiwilliger Nachlass für schnelle Zahlung, kein Teil des Zahlungsziels, und er senkt nachträglich das Entgelt, also auch die Umsatzsteuer. Das bucht deine Steuerkanzlei beim Zahlungseingang.

Zahlungsziel in der E-Rechnung

In der strukturierten E-Rechnung hat das Zahlungsziel eigene Felder: das Fälligkeitsdatum (BT-9) und die Zahlungsbedingungen als Text (BT-20). Die europäische Norm EN 16931 verlangt mindestens eines davon, sobald ein Betrag zur Zahlung offen ist (Geschäftsregel BR-CO-25). Eine E-Rechnung mit offenem Betrag und ohne Fälligkeit oder Zahlungsbedingungen besteht die Prüfung nicht. Das betrifft ZUGFeRD ebenso wie XRechnung.

Für die Buchhaltung deines Kunden ist das Fälligkeitsdatum mehr als eine Höflichkeit: Kreditorensoftware kann BT-9 direkt auslesen und die Zahlung danach planen. Steht dort ein Datum, wird pünktlich gezahlt. Steht nur ein Satz im PDF, muss jemand ihn abtippen.

Wenn nicht gezahlt wird

Ist dein Kunde in Verzug, kannst du Zinsen verlangen: gegenüber Verbrauchern fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, zwischen Unternehmen neun Prozentpunkte (§ 288 Abs. 1 und 2 BGB). Ist dein Kunde kein Verbraucher, also etwa ein Unternehmen, steht dir zusätzlich eine Pauschale von 40 Euro zu (§ 288 Abs. 5 BGB). Ob sich das lohnt, ist eine Frage der Kundenbeziehung. Meist hilft eine freundliche Erinnerung mit Rechnungsnummer und Betrag schneller.

Zahlt ein Kunde gar nicht, ist das kein Fall für eine Stornorechnung. Die Rechnung bleibt richtig, offen ist nur das Geld. Erst wenn die Forderung uneinbringlich ist, korrigiert deine Steuerkanzlei die Umsatzsteuer nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG.

Wie Rechnungskit das Zahlungsziel setzt

Dein Standard-Zahlungsziel legst du einmal in den Belegregeln fest. Es gilt für alle Rechnungen, die vor der Zahlung entstehen, etwa beim Kauf auf Rechnung. Stripe-Rechnungen mit Zahlungsziel übernehmen das Datum, das Stripe vorgibt, damit beide Seiten dasselbe nennen. Bei einer manuellen Bestellung wählst du es für diese eine Bestellung neu: sofort, 7, 14, 30 Tage oder eine eigene Zahl bis 365 Tage. Der Standard bleibt dabei, wie er ist.

Auf der Rechnung stehen dann Frist und Datum, zum Beispiel „Zahlbar innerhalb von 30 Tagen bis zum 02.11.2026 per Überweisung“, bei Sofort „Zahlbar sofort nach Erhalt, spätestens am …“. Dasselbe Fälligkeitsdatum steht in der E-Rechnung im Feld BT-9 und im offenen Posten, an dem du den Zahlungseingang später abhakst. Wird das Geld vorab überwiesen, ist die Vorkasse mit Zahlungsaufforderung der passende Weg: Dann entsteht die Rechnung erst nach dem Geldeingang und braucht kein Zahlungsziel.

Häufige Fragen

Ja. Das Gesetz schreibt keine Mindestfrist vor, du kannst 7, 3 oder 0 Tage nennen. Ohne Vereinbarung wäre die Forderung ohnehin sofort fällig (§ 271 Abs. 1 BGB). Eine kurze Frist auf der Rechnung ersetzt aber nicht automatisch die Mahnung: Ob der Kunde mit Ablauf schon in Verzug ist, hängt davon ab, ob die Frist vereinbart war. Im Zweifel tritt Verzug nach einer Mahnung ein oder spätestens nach 30 Tagen.
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Rechnungskit ist keine Steuerberatung und keine Rechtsberatung. Dieser Beitrag erklärt allgemeine Zusammenhänge und ersetzt weder die Beratung durch deine Steuerkanzlei (§ 5 StBerG) noch eine Rechtsberatung (§ 3 RDG). Rechnungskit richtet sich an in Deutschland ansässige Unternehmen und bereitet Belege, Steuersätze und Buchungen automatisch auf. Wie dein Einzelfall zu bewerten ist, entscheidest du, im Zweifel gemeinsam mit deiner Steuerkanzlei oder einer Anwaltskanzlei.

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