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Format-Wissen · E-Rechnung

OSS-Verfahren einfach erklärt: 10.000-Euro-Grenze, Anmeldung, Beispiel

Das OSS-Verfahren (One-Stop-Shop) ist ein EU-Meldeverfahren für die Umsatzsteuer im grenzüberschreitenden B2C-Verkauf. Statt dich in jedem EU-Land einzeln steuerlich zu registrieren, meldest du alle EU-Fernverkäufe gesammelt über eine einzige Quartalsmeldung beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) und zahlst die Umsatzsteuer gesammelt dorthin.

Stand: · geprüft gegen EN 16931
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Die 10.000-Euro-Grenze: ab wann OSS relevant wird

Verkaufst du Waren an Privatkunden in anderen EU-Ländern, gilt eine EU-weite Bagatellgrenze von 10.000 Euro netto pro Kalenderjahr, gerechnet über alle EU-Länder zusammen, nicht pro Land. Bis zu dieser Grenze darfst du deutsche Umsatzsteuer berechnen. Ab dem Umsatz, der die Grenze überschreitet, schuldest du die Umsatzsteuer des Ziellandes: 21 Prozent in den Niederlanden, 20 Prozent in Österreich, 25 Prozent in Dänemark.

Wichtig: Die Grenze ist schnell erreicht. Schon rund 830 Euro EU-Auslandsumsatz pro Monat reichen. Viele Shops überschreiten sie, ohne es zu merken, und berechnen weiter falsche Steuersätze. Rechnungskit überwacht die Grenze automatisch mit deinen echten Umsatzdaten, siehe OSS-Meldung mit Rechnungskit.

Anmeldung: so registrierst du dich für das OSS-Verfahren

Die Registrierung läuft über das BOP-Portal (Mein BOP) des BZSt mit deiner Steuernummer beziehungsweise USt-IdNr. Wichtig: Die Teilnahme gilt erst ab dem Quartal nach der Anmeldung. Wer die Grenze überschreitet und sich zu spät registriert, muss sich für die Zwischenzeit im jeweiligen EU-Land einzeln registrieren. Melde dich also an, bevor du die Grenze reißt, nicht danach.

Fristen und Ablauf der Quartalsmeldung

Die OSS-Meldung gibst du quartalsweise ab, jeweils bis zum Ende des Folgemonats: 30. April für Q1, 31. Juli für Q2, 31. Oktober für Q3, 31. Januar für Q4. Bis zum selben Datum muss auch die Zahlung beim BZSt eingehen. Gemeldet werden je EU-Land die Nettoumsätze und die darauf entfallende Umsatzsteuer, getrennt nach Steuersatz.

Beispiel: So sieht eine OSS-Meldung aus

Ein deutscher Kaffee-Onlineshop verkauft im dritten Quartal für 6.200 Euro netto nach Österreich (Lebensmittel, 10 Prozent) und für 3.100 Euro netto in die Niederlande (9 Prozent). Die Meldung enthält zwei Zeilen: Österreich, 6.200 Euro, 620 Euro Steuer; Niederlande, 3.100 Euro, 279 Euro Steuer. Summe: 899 Euro, fällig ans BZSt bis 31. Oktober. Genau diese Aufstellung erzeugt Rechnungskit automatisch aus deinen Zahlungen und Bestellungen.

Wie sich B2C von B2B abgrenzt, erklärt die Seite E-Rechnung im B2C.

Häufige Fragen

Nein. OSS betrifft nur Verkäufe an Privatpersonen (B2C). B2B-Lieferungen in die EU laufen als innergemeinschaftliche Lieferung mit Reverse Charge.

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