E-Rechnungspflicht im B2C: Gilt sie für Onlineshops?
Die kurze Antwort: Für Verkäufe an Privatpersonen gilt keine E-Rechnungspflicht. Rechnungen an Endverbraucher dürfen dauerhaft als Papier oder einfaches PDF verschickt werden. Die E-Rechnungspflicht betrifft ausschließlich B2B-Umsätze zwischen inländischen Unternehmen.
Für Verkäufe an Privatpersonen gilt keine E-Rechnungspflicht. Rechnungen an Endverbraucher dürfen dauerhaft als Papier oder einfaches PDF verschickt werden. Die E-Rechnungspflicht betrifft ausschließlich B2B-Umsätze zwischen inländischen Unternehmen.
Die ehrliche Antwort für Onlineshops ist komplizierter. Und sie ist der Grund, warum "wir verkaufen doch nur B2C" ein riskanter Gedanke ist.
Das Problem: verstecktes B2B im ganz normalen Checkout
Ob eine Bestellung B2B ist, entscheidet nicht dein Shop, sondern der Käufer. Bestellt eine GmbH über deinen normalen Checkout Kaffee fürs Büro, ist das rechtlich ein B2B-Umsatz, auch ohne Firmenkundenprogramm, ohne USt-IdNr. im Formular und ohne dass du es merkst. Solche Bestellungen sehen in deinem System aus wie jede Verbraucherbestellung.
Ab 2027 (für Unternehmen über 800.000 Euro Vorjahresumsatz) beziehungsweise 2028 (für alle) müssen genau diese Rechnungen als strukturierte E-Rechnung ausgestellt werden. Ein Shop, der pauschal alle Rechnungen als einfaches PDF verschickt, ist für jeden dieser versteckten B2B-Fälle formal nicht konform.
Die pragmatische Lösung: ein Format für alle
Statt jeden Käufer zu klassifizieren, gibt es einen einfacheren Weg: jede Rechnung als ZUGFeRD-Hybrid ausstellen. Ein ZUGFeRD-Beleg ist ein normales PDF mit eingebettetem XML. Privatkunden sehen eine gewohnte PDF-Rechnung, Geschäftskunden erhalten automatisch eine gültige E-Rechnung. Kein Erkennen, kein Sonderfall, kein Risiko der Fehlklassifizierung.
Genau so arbeitet Rechnungskit: ein Standard für jede Rechnung, unabhängig davon, wer bestellt.
Was sonst noch ausgenommen ist
Neben B2C gibt es weitere Ausnahmen von der Pflicht zur E-Rechnungsausstellung: Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro (§33 UStDV), Fahrausweise, bestimmte steuerfreie Umsätze nach §4 Nr. 8 bis 29 UStG sowie Kleinunternehmer nach §19 UStG, die dauerhaft von der Ausstellungspflicht befreit sind.
Häufige Fragen
Jede Rechnung automatisch als valides E-Rechnungs-Format.
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