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Format-Wissen · E-Rechnung
Erklärt

Leistungsdatum auf Rechnungen: Versanddatum oder Zahldatum?

Jede Rechnung muss den Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung angeben, so verlangt es § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 UStG. Das Leistungsdatum ist nicht das Rechnungsdatum und nicht automatisch das Zahldatum. Es ist der Tag, an dem die Leistung tatsächlich erbracht wurde. Eine versendete Ware ist mit Beginn der Versendung geliefert (Abschnitt 13.1 Abs. 2 UStAE), also am Tag des Versands, nicht am Tag der Zahlung.

Warum Onlineshops hier systematisch danebenliegen

Die meisten Shop- und Rechnungssysteme erzeugen die Rechnung im Moment der Zahlung und setzen das Zahldatum als Leistungsdatum. Bei einer Bestellung am Samstag, die am Montag versendet wird, steht dann ein falsches Leistungsdatum auf der Rechnung. Meist fällt das niemandem auf, bis eine Betriebsprüfung kommt oder ein Geschäftskunde seinen Vorsteuerabzug verteidigen muss.

Beispiel · Bestellung am Wochenende
Bezahlt am Samstag, verschickt am Montag: Leistungsdatum ist der Montag
  1. Sa, 10.10.2026Bestellung und ZahlungViele Shops erzeugen in diesem Moment die Rechnung
  2. So, 11.10.2026Wochenende, kein Versand
  3. Mo, 12.10.2026Versand der WareLeistungsdatum
Zahldatum übernommenFalsch
Rechnungsdatum10.10.2026
Leistungsdatum10.10.2026 Tag der Zahlung
Versanddatum gesetztRichtig
Rechnungsdatum10.10.2026
Leistungsdatum12.10.2026 Tag des Versands
Pflichtangabe nach § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 UStG. Rechnungsdatum und Leistungsdatum sind zwei verschiedene Felder und dürfen auseinanderliegen.

Denn das ist die eigentliche Konsequenz: Eine Rechnung mit falschem oder fehlendem Leistungsdatum ist formal mangelhaft (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 UStG). Beim Empfänger gefährdet das den Vorsteuerabzug, denn der setzt eine Rechnung nach §§ 14, 14a UStG voraus (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 UStG), und in einer Prüfung fällt es auf.

Eine einfache Lösung erlaubt das Gesetz selbst: Statt des genauen Tags darfst du den Kalendermonat angeben, in dem geliefert wird (§ 31 Abs. 4 UStDV). Liegen Zahlung und Versand im selben Monat, ist „Oktober 2026“ richtig, das Zahldatum dagegen nicht.

Wann Zahldatum und Leistungsdatum zusammenfallen dürfen

Es gibt Fälle, in denen beide Daten ehrlich identisch sind: sofortige digitale Lieferung (Download, Lizenzschlüssel, sofort freigeschalteter Zugang) und Verkauf mit gleichzeitiger Übergabe. Hier wird die Leistung im Moment der Zahlung erbracht, das Zahldatum ist dann das korrekte Leistungsdatum.

Bei allem, was verschickt wird, gilt das nicht (Abschnitt 13.1 Abs. 2 UStAE). Und bei Vorauszahlungen für zukünftige Zeiträume (Jahresabos, Wartungsverträge) liegt das Leistungsdatum sogar in der Zukunft. Die Rechnung über eine solche Vorauszahlung nennt dann zusätzlich den Tag, an dem das Geld eingegangen ist, wenn er feststeht und vom Rechnungsdatum abweicht (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 UStG). In der Buchhaltung greift außerdem die Rechnungsabgrenzung.

Drei Fälle im Onlinehandel
Welches Datum gehört als Leistungsdatum auf die Rechnung?
Sofort geliefert
Download, Lizenzschlüssel, sofort freigeschalteter Zugang, Übergabe beim Kauf
LeistungsdatumZahldatum
Versandware
Alles, was nach der Zahlung verpackt und verschickt wird
LeistungsdatumVersanddatum
Abo und Vorauszahlung
Monatsabo, Jahresabo, Wartungsvertrag: Die Leistung läuft über einen Zeitraum
LeistungsdatumZeitraum
Bei Vorauszahlung liegt der Leistungszeitraum in der Zukunft. Wie du den Umsatz dann verteilst, erklärt die Seite zur Rechnungsabgrenzung.

Daraus ergibt sich auch die Antwort auf eine häufige Frage zum Standardhinweis vieler Rechnungsvorlagen:

Kurzprüfung
Darf „Leistungsdatum entspricht Rechnungsdatum“ auf der Rechnung stehen?
Leistung und Rechnung am selben TagZum Beispiel ein Download, der sofort nach der Zahlung bereitsteht, mit Rechnung am selben Tag. Gilt für PDF- und Papierrechnungen; in einer E-Rechnung steht das Datum im strukturierten Feld
Zulässig
Rechnung am Zahltag, Versand erst späterZum Beispiel Zahlung am Samstag, Versand am Montag: Hier gehört das Versanddatum auf die Rechnung
Falsch
Als fester Standardtext auf jeder Rechnung ist der Hinweis ein Risiko, weil er nur stimmt, wenn beide Tage wirklich zusammenfallen.

Wie Rechnungskit das Leistungsdatum setzt

Rechnungskit verbindet Zahlung und Bestellung und kennt dadurch den Versandstatus: Versandware wird zum Versanddatum fakturiert, sofortige digitale Leistungen zum Zahldatum, Leistungszeiträume als Zeitraum. Automatisch, bei jeder Rechnung, geprüft vor dem Versand. Wie die ganze Strecke funktioniert, zeigt E-Rechnung erstellen.

Häufige Fragen

Bei einer PDF- oder Papierrechnung ja, wenn es stimmt (Abschnitt 14.5 Abs. 16 UStAE). Er ist aber nur korrekt, wenn Leistung und Rechnung tatsächlich auf denselben Tag fallen, und als Standardtext auf jeder Rechnung deshalb ein Risiko. In einer E-Rechnung reicht der Hinweis nicht: Dort muss das Leistungsdatum im strukturierten Datenteil stehen.
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Rechnungskit ist keine Steuerberatung und keine Rechtsberatung. Dieser Beitrag erklärt allgemeine Zusammenhänge und ersetzt weder die Beratung durch deine Steuerkanzlei (§ 5 StBerG) noch eine Rechtsberatung (§ 3 RDG). Rechnungskit richtet sich an in Deutschland ansässige Unternehmen und bereitet Belege, Steuersätze und Buchungen automatisch auf. Wie dein Einzelfall zu bewerten ist, entscheidest du, im Zweifel gemeinsam mit deiner Steuerkanzlei oder einer Anwaltskanzlei.

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