Rechnung in Fremdwährung: welcher Wechselkurs gilt? (EZB, DATEV, OSS)
Eine Rechnung darf vollständig in Fremdwährung ausgestellt werden. Für die deutsche Umsatzsteuer muss der Steuerbetrag zusätzlich in Euro angegeben werden. Rechnungskit ermittelt diesen EUR-Betrag standardmäßig mit dem EZB-Referenzkurs am Ausstellungstag – oder, sobald deinem Finanzamt die Gestattung vorliegt, mit dem BMF-Vormonatskurs (§ 16 Abs. 6 UStG) –, weist ihn strukturiert in der E-Rechnung aus (BT-6/BT-111) und friert Kurs, Kursdatum und Kursquelle unveränderlich auf dem Beleg ein.
Darf ich in Fremdwährung fakturieren?
Ja. Das Umsatzsteuerrecht schreibt keine bestimmte Rechnungswährung vor – deine Rechnung darf vollständig in CHF, USD, GBP oder einer anderen Währung ausgestellt werden. Es gibt nur eine Bedingung für die deutsche Umsatzsteuer: der Umsatzsteuerbetrag muss zusätzlich in Euro angegeben werden, damit Finanzamt und Buchhaltung die abzuführende Steuer in der Landeswährung nachvollziehen können.
Genau das nimmt dir Rechnungskit ab: Rechnungen entstehen in EUR sowie in CHF, USD, GBP, SEK, DKK, NOK, PLN, CZK und CAD. Der EUR-Steuerbetrag wird automatisch ergänzt.
Welcher Kurs gilt?
Rechnungskit rechnet mit dem EZB-Referenzkurs um – dem täglich von der Europäischen Zentralbank veröffentlichten Fixing. Für die EUR-Angabe auf der Rechnung gilt der letzte am Ausstellungstag veröffentlichte Kurs.
Entscheidend: der Kurs wird nicht bei jedem Aufruf neu gezogen, sondern bei der Rechnungsstellung eingefroren. Kurs, Kursdatum und Kursquelle sind unveränderlicher Teil des Belegs. Zahlt der Kunde erst Wochen später zu einem anderen Kurs, bleibt der Beleg unverändert – Kursänderungen zwischen Leistung und Vereinnahmung bleiben umsatzsteuerlich unberücksichtigt.
In der E-Rechnung (BT-6/BT-111)
Bei einer Fremdwährungsrechnung nutzt die E-Rechnung (ZUGFeRD 2.5 / EN 16931) zwei getrennte Währungsangaben:
- BT-5 – Rechnungswährung: die tatsächliche Währung des Belegs (z. B. USD).
- BT-6 – Steuerwährung: EUR, weil die deutsche Umsatzsteuer in Euro auszuweisen ist.
- BT-111 – Steuerbetrag in Steuerwährung: der mit dem EZB-Kurs ermittelte EUR-Betrag.
Diese Struktur ist genau die, die die Norm für Belege mit abweichender Steuerwährung vorsieht – die Rechnung bleibt maschinenlesbar korrekt und besteht die Format-Validierung.
DATEV: Kurs und EUR-Basis
Im DATEV-Export trägt jede Fremdwährungsbuchung die vollständige Umrechnung mit:
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Rechnungswährung | z. B. USD |
| Kurs | der verwendete EZB-Kurs (Mengennotierung) |
| Basis-Umsatz | der Betrag in EUR |
| Währung Basis-Umsatz | EUR |
So kann deine Steuerkanzlei die Umrechnung lückenlos nachvollziehen – und bei Bedarf auf den amtlichen Monatskurs umstellen, ohne dass Informationen fehlen.
OSS: Kurs des Quartalsendes
Verkaufst du an Privatkunden in der EU und meldest über das OSS-Verfahren, gilt eine strengere, gesetzlich fixierte Regel: OSS-Umsätze in Fremdwährung werden mit dem EZB-Kurs des letzten Tages des Meldequartals umgerechnet (§ 16 Abs. 6 UStG). Monatsdurchschnittskurse oder die Kurse des Zahlungsdienstleisters sind hier ausdrücklich ausgeschlossen.
Rechnungskit wendet genau diesen Quartalsendkurs an. Solange das Quartal noch läuft, zeigt die Vorschau einen vorläufigen Kurs; festschreiben lässt sich die Meldung erst, wenn der endgültige Quartalskurs vorliegt. Der verwendete Kurs wird in der festgeschriebenen Meldung dokumentiert.
EZB-Tageskurs oder BMF-Monatskurs?
Ein wichtiger Punkt zur Einordnung: Der EZB-Tageskurs auf der Rechnung ist eine transparente Zusatzangabe, keine gesetzliche Pflichtangabe nach § 14 UStG.
Für die Umsatzsteuer-Voranmeldung gilt als gesetzlicher Standard der amtliche Monatsdurchschnittskurs des BMF (§ 16 Abs. 6 UStG); dieser wird selbst aus den täglichen EZB-Referenzkursen gebildet. Aus Vereinfachungsgründen kann das Finanzamt gestatten, regelmäßig den Durchschnittskurs des Vormonats zu verwenden, der zum Zeitpunkt der Rechnung schon bekannt ist. EZB-Tageskurse für die Voranmeldung brauchen ebenfalls eine Gestattung deines Finanzamts (Abschnitt 16.4 UStAE).
Rechnungskit unterstützt beide Methoden: Standard ist der EZB-Tageskurs (zulässiger vorläufiger Ansatz). Liegt dir die Gestattung vor, stellst du unter Einstellungen → DATEV mit einem Klick auf den BMF-Vormonatskurs um; dabei bestätigst du, dass die Gestattung vorliegt. Ab dann rechnet Rechnungskit mit dem gesetzlich maßgeblichen Durchschnittskurs des Vormonats – die BMF-Monatskurse laufen automatisch mit und werden auf vier Nachkommastellen gerundet, sodass der Wert dem amtlich veröffentlichten Kurs entspricht. Welche Methode für dich gilt, klärst du mit deiner Steuerkanzlei; die Grundlage dafür (Kurs, EUR-Basis, Kursdatum je Buchung) liefert der DATEV-Export.
Bei OSS bleibt es dabei: dort schreibt das Gesetz den Quartalsendkurs vor, und den wendet Rechnungskit direkt an – unabhängig von der auf der Rechnung gewählten Methode. Mehr dazu unter Fremdwährung im Detail.
So läuft es in Rechnungskit
Du musst nichts umrechnen und keine Kurstabelle pflegen:
- Kurse laufen automatisch mit. Rechnungskit synchronisiert die EZB-Referenzkurse täglich und hält die Historie vor, damit auch für ältere Belege der richtige Tageskurs verfügbar ist.
- Beleg entsteht in der Bestellwährung. Aus einer Bestellung in USD wird eine Rechnung in USD – mit dem EUR-Steuerbetrag, ermittelt zum EZB-Kurs des Ausstellungstags und eingefroren.
- Export ist vorbereitet. DATEV bekommt Kurs und EUR-Basis, OSS rechnet automatisch zum Quartalsendkurs um. Deine Steuerkanzlei entscheidet über die endgültige Kursmethode.
Zahlungen in einer nicht unterstützten Währung (z. B. JPY) oder mit einer Währung, die nicht zur Bestellung passt, werden nie automatisch fakturiert, sondern landen als Klärungsaufgabe – so entsteht kein Beleg mit einem zweifelhaften Kurs.
Mehr zum EU-Verfahren liest du unter OSS-Meldung und zum revisionssicheren Export unter DATEV-Export.
Häufige Fragen
Dieser Beitrag erklärt allgemeine Zusammenhänge und ist keine Steuerberatung (§ 5 StBerG). Rechnungskit richtet sich an in Deutschland ansässige Unternehmen und bereitet Belege, Steuersätze und Buchungen automatisch auf. Die steuerliche Bewertung im Einzelfall bleibt deine Entscheidung, im Zweifel gemeinsam mit deiner Steuerkanzlei.
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