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Rechnungskit
Format-Wissen · E-Rechnung
Erklärt

Rechnung in Fremdwährung: welcher Wechselkurs gilt? (EZB, DATEV, OSS)

Eine Rechnung darf vollständig in Fremdwährung ausgestellt werden, solange die Umsatzsteuer zusätzlich in der Währung des Landes steht, in dem der Umsatz ausgeführt wird, bei deutschen Umsätzen also in Euro (Art. 230 MwStSystRL). Rechnungskit ermittelt diesen EUR-Betrag standardmäßig mit dem EZB-Referenzkurs am Ausstellungstag oder, sobald dir die Gestattung deines Finanzamts vorliegt, mit dem BMF-Vormonatskurs (Abschnitt 16.4 Abs. 2 UStAE). Den Betrag weist Rechnungskit strukturiert in der E-Rechnung aus (BT-6/BT-111) und friert Kurs, Kursdatum und Kursquelle unveränderlich auf dem Beleg ein.

Darf ich in Fremdwährung fakturieren?

Ja. Deine Rechnung darf vollständig in CHF, USD, GBP oder einer anderen Währung ausgestellt werden. Die Bedingung steht in der MwSt-Systemrichtlinie: Die Umsatzsteuer muss in der Währung des Mitgliedstaats angegeben sein, in dem der Umsatz ausgeführt wird (Art. 230 MwStSystRL). Bei einem deutschen Umsatz heißt das: Der Umsatzsteuerbetrag muss zusätzlich in Euro auf der Rechnung stehen. Das deutsche UStG wiederholt diese Vorgabe nicht ausdrücklich, umgerechnet wird nach § 16 Abs. 6 UStG.

Genau das nimmt dir Rechnungskit ab: Rechnungen entstehen in EUR sowie in CHF, USD, GBP, SEK, DKK, NOK, PLN, CZK und CAD. Der EUR-Steuerbetrag wird automatisch ergänzt.

Welcher Kurs gilt?

Rechnungskit rechnet mit dem EZB-Referenzkurs um, dem täglich von der Europäischen Zentralbank veröffentlichten Fixing. Für die EUR-Angabe auf der Rechnung gilt der letzte am Ausstellungstag veröffentlichte Kurs.

Entscheidend: der Kurs wird nicht bei jedem Aufruf neu gezogen, sondern bei der Rechnungsstellung eingefroren. Kurs, Kursdatum und Kursquelle sind unveränderlicher Teil des Belegs. Zahlt der Kunde erst Wochen später zu einem anderen Kurs, bleibt der Beleg unverändert. Kursänderungen zwischen Leistung und Vereinnahmung bleiben umsatzsteuerlich unberücksichtigt (Abschnitt 16.4 Abs. 1 Satz 2 UStAE).

Beispiel · Rechnung in USD
Der Kurs vom Ausstellungstag bleibt auf dem Beleg, auch wenn später gezahlt wird
  1. AusstellungstagRechnung in USD mit EUR-SteuerbetragUmgerechnet mit dem letzten an diesem Tag veröffentlichten EZB-ReferenzkursKurs eingefroren
  2. Wochen späterKunde zahlt zu einem anderen KursUmsatzsteuerlich unberücksichtigt
  3. Auf dem BelegKurs, Kursdatum und KursquelleUnveränderlich, so wie am Ausstellungstag
Der Kurs wird nicht bei jedem Aufruf neu gezogen, sondern bei der Rechnungsstellung festgehalten (Abschnitt 16.4 UStAE).

In der E-Rechnung (BT-6/BT-111)

Bei einer Fremdwährungsrechnung nutzt die E-Rechnung (ZUGFeRD 2.5 / EN 16931) zwei getrennte Währungsangaben:

  • BT-5 – Rechnungswährung: die tatsächliche Währung des Belegs (z. B. USD).
  • BT-6 – Steuerwährung: EUR, weil die deutsche Umsatzsteuer in Euro auszuweisen ist.
  • BT-111 – Steuerbetrag in Steuerwährung: der mit dem EZB-Kurs ermittelte EUR-Betrag.

Diese Struktur ist genau die, die die Norm für Belege mit abweichender Steuerwährung vorsieht. Die Rechnung bleibt maschinenlesbar korrekt und besteht die Format-Validierung.

DATEV: Kurs und EUR-Basis

Im DATEV-Export trägt jede Fremdwährungsbuchung die vollständige Umrechnung mit:

Feld Inhalt
Rechnungswährung z. B. USD
Kurs der verwendete EZB-Kurs (Mengennotierung)
Basis-Umsatz der Betrag in EUR
Währung Basis-Umsatz EUR

So kann deine Steuerkanzlei die Umrechnung lückenlos nachvollziehen und bei Bedarf auf den amtlichen Monatskurs umstellen, ohne dass Informationen fehlen.

OSS: Kurs des Quartalsendes

Verkaufst du an Privatkunden in der EU und meldest über das OSS-Verfahren, gilt eine strengere, gesetzlich fixierte Regel: OSS-Umsätze in Fremdwährung werden mit dem EZB-Kurs des letzten Tages des Meldequartals umgerechnet; gibt es für diesen Tag keinen Kurs, gilt der des nächsten Tages (§ 16 Abs. 6 Satz 4 und 5 UStG). Einen Monatsdurchschnittskurs schließt die Finanzverwaltung ausdrücklich aus (Abschnitt 18j.1 Abs. 4 UStAE), und auch die Kurse deines Zahlungsdienstleisters sieht das Gesetz dafür nicht vor.

Rechnungskit wendet genau diesen Quartalsendkurs an. Solange das Quartal noch läuft, zeigt die Vorschau einen vorläufigen Kurs; festschreiben lässt sich die Meldung erst, wenn der endgültige Quartalskurs vorliegt. Der verwendete Kurs wird in der festgeschriebenen Meldung dokumentiert.

EZB-Tageskurs oder BMF-Monatskurs?

Ein wichtiger Punkt zur Einordnung: Welchen Kurs du für die Steuer verwenden darfst, regelt § 16 Abs. 6 UStG, nicht § 14 UStG. Der Tageskurs auf der Rechnung ist deshalb nicht automatisch der Kurs, mit dem du die Steuer anmeldest.

Für die Umsatzsteuer-Voranmeldung gilt als gesetzlicher Standard der Monatsdurchschnittskurs, den das BMF für den Monat der Leistung öffentlich bekannt gibt (§ 16 Abs. 6 Satz 1 UStG). Einen Tageskurs, etwa den EZB-Referenzkurs, darfst du nur verwenden, wenn dein Finanzamt es gestattet (§ 16 Abs. 6 Satz 3 UStG). Aus Vereinfachungsgründen kann das Finanzamt außerdem gestatten, regelmäßig den Durchschnittskurs des Vormonats zu verwenden, der zum Zeitpunkt der Rechnung schon bekannt ist (Abschnitt 16.4 Abs. 2 UStAE).

Rechnungskit unterstützt beide Methoden: Standard ist der EZB-Tageskurs. Ohne Gestattung ist er für die Voranmeldung nicht der gesetzliche Maßstab; deine Steuerkanzlei rechnet dann auf den Monatskurs um. Liegt dir die Gestattung für den Vormonatskurs vor, stellst du unter Einstellungen → DATEV mit einem Klick auf den BMF-Vormonatskurs um; dabei bestätigst du, dass die Gestattung vorliegt. Ab dann rechnet Rechnungskit mit dem Durchschnittskurs des Vormonats. Die BMF-Monatskurse laufen automatisch mit und werden auf vier Nachkommastellen gerundet, sodass der Wert dem amtlich veröffentlichten Kurs entspricht. Welche Methode für dich gilt, klärst du mit deiner Steuerkanzlei; die Grundlage dafür (Kurs, EUR-Basis, Kursdatum je Buchung) liefert der DATEV-Export.

Bei OSS bleibt es dabei: Dort schreibt das Gesetz den Quartalsendkurs vor, und den wendet Rechnungskit direkt an, unabhängig von der auf der Rechnung gewählten Methode. Mehr dazu unter Fremdwährung im Detail.

Drei Zwecke, drei Kurse
Welcher Wechselkurs gilt wofür?
Rechnung
EUR-Steuerbetrag auf dem Beleg. Mit Gestattung stellst du auf den BMF-Vormonatskurs um.
KursEZB-Tageskurs
Voranmeldung
Gesetzlicher Standard. EZB-Tageskurs oder BMF-Vormonatskurs nur mit Gestattung des Finanzamts.
KursBMF-Monatskurs
OSS-Meldung
Gesetzlich fixiert, Monatsdurchschnittskurse sind ausgeschlossen
KursEZB-Quartalsendkurs
Für Voranmeldung und OSS regelt § 16 Abs. 6 UStG den Kurs. Welche Methode für dich gilt, klärst du mit deiner Steuerkanzlei.

So läuft es in Rechnungskit

Du musst nichts umrechnen und keine Kurstabelle pflegen:

  1. Kurse laufen automatisch mit. Rechnungskit synchronisiert die EZB-Referenzkurse täglich und hält die Historie vor, damit auch für ältere Belege der richtige Tageskurs verfügbar ist.
  2. Beleg entsteht in der Bestellwährung. Aus einer Bestellung in USD wird eine Rechnung in USD, mit dem EUR-Steuerbetrag, ermittelt zum EZB-Kurs des Ausstellungstags und eingefroren.
  3. Export ist vorbereitet. DATEV bekommt Kurs und EUR-Basis, OSS rechnet automatisch zum Quartalsendkurs um. Deine Steuerkanzlei entscheidet über die endgültige Kursmethode.

Zahlungen in einer nicht unterstützten Währung (z. B. JPY) oder mit einer Währung, die nicht zur Bestellung passt, werden nie automatisch fakturiert, sondern landen als Klärungsaufgabe – so entsteht kein Beleg mit einem zweifelhaften Kurs.

Mehr zum EU-Verfahren liest du unter OSS-Meldung und zum revisionssicheren Export unter DATEV-Export.

Häufige Fragen

Ja. Die Beträge auf der Rechnung dürfen in jeder Währung stehen, also auch vollständig in CHF, USD oder GBP. Die Umsatzsteuer muss aber zusätzlich in der Währung des Mitgliedstaats angegeben sein, in dem der Umsatz ausgeführt wird, bei deutschen Umsätzen also in Euro (Art. 230 MwStSystRL).
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Rechnungskit ist keine Steuerberatung und keine Rechtsberatung. Dieser Beitrag erklärt allgemeine Zusammenhänge und ersetzt weder die Beratung durch deine Steuerkanzlei (§ 5 StBerG) noch eine Rechtsberatung (§ 3 RDG). Rechnungskit richtet sich an in Deutschland ansässige Unternehmen und bereitet Belege, Steuersätze und Buchungen automatisch auf. Wie dein Einzelfall zu bewerten ist, entscheidest du, im Zweifel gemeinsam mit deiner Steuerkanzlei oder einer Anwaltskanzlei.

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