Kündigungsbutton und Widerrufsbutton: Kündigung und Widerruf im Kundenportal
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Verkaufst du Abos über den Abo-Checkout von Rechnungskit, bekommt jeder Abonnent eine eigene Seite im Kundenportal auf konto.rechnungskit.de. Dort kann er ohne Anmeldung kündigen und, in den ersten 14 Tagen nach Abschluss, widerrufen. Diese Seite erklärt den Ablauf und die Rechtslage. Wo es um die Auslegung geht, prüfe die Umsetzung mit einer Anwältin oder einem Anwalt für IT-Recht.
Brauche ich einen Kündigungsbutton?
Ja, wenn Verbraucher auf deiner Website einen Vertrag abschließen können, der ein Dauerschuldverhältnis über eine entgeltliche Leistung begründet, also zum Beispiel ein Abo (§ 312k Abs. 1 BGB). Das gilt auch, wenn der Kunde ein einmaliges Entgelt zahlt und der Vertrag nach der Laufzeit automatisch endet (BGH, Urteil vom 22. Mai 2025, I ZR 161/24). Ausgenommen sind Webseiten und Verträge über Finanzdienstleistungen sowie Verträge, für deren Kündigung gesetzlich ausschließlich eine strengere Form als die Textform vorgesehen ist (§ 312k Abs. 1 Satz 2 BGB). Wer nur an Unternehmen verkauft und Privatpersonen ausschließt, braucht keinen Kündigungsbutton, weil die Vorschrift nur Verbraucherverträge erfasst.
Das Gesetz verlangt eine Schaltfläche „Verträge hier kündigen“ (oder eine entsprechende eindeutige Formulierung) auf der Website. Sie führt unmittelbar zu einer Bestätigungsseite, auf der der Kunde Angaben zu Kündigungsart, seiner Identität, dem Vertrag, dem gewünschten Beendigungszeitpunkt und dem Weg für die Bestätigung macht und dann „jetzt kündigen“ (oder ebenso eindeutig) klickt (§ 312k Abs. 2 BGB). Der Kunde muss seine Erklärung mit Datum und Uhrzeit speichern können (Abs. 3). Du bestätigst sofort in Textform den Inhalt, Datum und Uhrzeit des Eingangs und das Vertragsende (Abs. 4). Die Bestätigungsseite darf keine weiteren Angaben, Angebote oder Informationen enthalten, auch keine Pause-Option (BGH, Urteil vom 16. Juli 2026, I ZR 200/25). Fehlt der Button, darf der Kunde jederzeit ohne Kündigungsfrist kündigen (§ 312k Abs. 6 BGB).
Was ist der Widerrufsbutton?
Seit dem 19. Juni 2026 muss jeder Unternehmer, der mit Verbrauchern Fernabsatzverträge über eine Online-Benutzeroberfläche schließt, eine elektronische Widerrufsfunktion anbieten (§ 356a BGB, eingeführt durch BGBl. 2026 I Nr. 28). Das betrifft alle solchen Verträge, auch Einmalkäufe; eine Ausnahme für Finanzdienstleistungen gibt es nicht. Die Funktion heißt „Vertrag widerrufen“ (oder gleichbedeutend) und ist während der Widerrufsfrist ständig verfügbar, hervorgehoben platziert und leicht zugänglich (§ 356a Abs. 1 BGB). Der Kunde gibt seinen Namen, den Vertrag und den Weg für die Eingangsbestätigung an oder bestätigt sie (Abs. 2). Abgeschickt wird der Widerruf erst mit einer zweiten Schaltfläche „Widerruf bestätigen“ (Abs. 3). Danach bekommt der Kunde unverzüglich eine Eingangsbestätigung mit dem Inhalt der Erklärung sowie Datum und Uhrzeit (Abs. 4). Die Vorschrift gilt für Verträge mit Verbrauchern; im reinen B2B-Geschäft ist sie nicht anwendbar.
Wie funktioniert die Kündigung bei Rechnungskit-Abos?
Auf der Portalseite des Abos steht „Vertrag kündigen“. Ein Klick blendet die Frage „Möchtest du deine Kündigung jetzt verbindlich erklären?“ mit „Kündigung bestätigen“ und „Abbrechen“ ein; erst der zweite Klick kündigt. Je nach Plan wirkt die Kündigung zum Periodenende oder sofort. Die Abfrage enthält keine Angebote.
Nach dem Bestätigen zeigt die Seite die Kündigung zum Aufbewahren: Erklärung (ordentliche Kündigung zum Periodenende oder Kündigung mit sofortiger Wirkung), Vertrag, Anbieter, „Eingegangen am“ mit Datum und Uhrzeit in deutscher Zeit, Vertragsende und die E-Mail-Adresse für die Kopie. Mit „Bestätigung drucken oder speichern“ druckt der Kunde sie aus oder legt sie als PDF ab. Gleichzeitig geht ihm die E-Mail „Kündigung bestätigt“ in deinem Namen zu, mit denselben Angaben. Kündigst du ein Abo selbst unter Abonnements, nennt die E-Mail statt des Eingangs den Zeitpunkt der Kündigung. Dein System erfährt es per Webhook subscription.canceled.
Den Widerruf gibt es auf derselben Seite als eigene Schaltfläche „Vertrag widerrufen“, nur innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss. Die Abfrage zeigt Vertrag mit Anbieter, den Namen aus dem Kundenkonto und die E-Mail-Adresse für die Eingangsbestätigung; fehlt der Name, kann der Kunde ihn in ein freiwilliges Feld eintragen. Erst „Widerruf bestätigen“ schickt den Widerruf ab. Danach zeigt die Seite den Widerruf mit Eingangsdatum und Uhrzeit zum Drucken oder Speichern, und die E-Mail „Widerruf bestätigt“ wiederholt Erklärung, Vertrag, Name, E-Mail-Adresse und Eingangszeitpunkt. Rechnungskit beendet das Abo, erstellt für jede bezahlte Abrechnung eine Stornokorrektur (§ 17 UStG) und legt dir die Aufgabe „Widerruf: Erstattung fällig“ an. Die Rückzahlung auf das ursprüngliche Zahlungsmittel (§ 357 Abs. 3 BGB) löst du bei deinem Zahlungsanbieter aus, Rechnungskit bewegt kein Geld. Einen Wertersatz für genutzte Tage zieht Rechnungskit nicht ab.
Wo finden deine Kunden die Kündigung?
- In der Bestätigungs-E-Mail zum Abo-Start steht ein persönlicher Link, der genau dieses Abo ohne Anmeldung öffnet.
- Auf der Bestätigungsseite nach dem Kauf führt „Abo verwalten“ im selben Browser einmal direkt ins Abo, später zur Anmeldung per E-Mail.
- Den allgemeinen Kündigungs-Link konto.rechnungskit.de/subscription kopierst du unter Produkte je Abo-Plan („Kündigungs-Link kopieren“). Dort gibt der Kunde E-Mail und Referenz ein und bekommt seinen persönlichen Link zugeschickt.
Was du selbst erledigen musst
Den Kündigungsbutton auf deiner eigenen Website setzt du selbst: eine gut sichtbare Schaltfläche „Verträge hier kündigen“, die auf deinen Kündigungs-Link führt, zum Beispiel im Footer und im Kundenbereich. Lass prüfen, ob der Weg über den allgemeinen Link mit E-Mail-Zustellung für deine Website genügt. Für Einmalkäufe über den Checkout-Link und für Bestellungen aus Shopify, WooCommerce oder Shopware stellt Rechnungskit keinen Widerrufsbutton bereit; dort brauchst du die Funktion deines Shopsystems. Ausführlich erklärt in den Artikeln Kündigungsbutton nach § 312k BGB und Widerrufsbutton nach § 356a BGB.
So findest du es in der App
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Rechnungskit ist keine Steuerberatung und keine Rechtsberatung. Dieser Beitrag erklärt allgemeine Zusammenhänge und ersetzt weder die Beratung durch deine Steuerkanzlei (§ 5 StBerG) noch eine Rechtsberatung (§ 3 RDG). Rechnungskit richtet sich an in Deutschland ansässige Unternehmen und bereitet Belege, Steuersätze und Buchungen automatisch auf. Wie dein Einzelfall zu bewerten ist, entscheidest du, im Zweifel gemeinsam mit deiner Steuerkanzlei oder einer Anwaltskanzlei.