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Rechnungskit

Rechnungen in Fremdwährung und Euro-Umrechnung

Aktualisiert am

Rechnungskit erstellt Rechnungen auch in Fremdwährung (zum Beispiel USD, CHF, GBP) und rechnet die Umsatzsteuer zusätzlich in Euro um. § 14 Abs. 4 UStG nennt keine bestimmte Rechnungswährung; für die Umsatzsteuer schreibt § 16 Abs. 6 UStG die Umrechnung in Euro vor.

Welcher Kurs verwendet wird

  • Gesetzlich maßgeblich für die Umsatzsteuer ist der Durchschnittskurs, den das BMF für den Monat bekannt gibt, in dem die Leistung ausgeführt oder eine Anzahlung vereinnahmt wird (§ 16 Abs. 6 Satz 1 UStG, Abschn. 13.5 Abs. 7 UStAE). Das ist die Voreinstellung für neue Projekte: „BMF-Monatskurs des Leistungsmonats".
  • Der Monatskurs steht erst nach Ablauf des Monats fest. Für Leistungen eines vergangenen Monats nimmt Rechnungskit deshalb direkt den BMF-Kurs. Entsteht die Rechnung noch im selben Monat, gibt es diesen Kurs noch nicht. Dann rechnet Rechnungskit vorläufig mit dem EZB-Tageskurs und kennzeichnet ihn auf der Rechnung als vorläufig. Wie du in diesem Fall in der Voranmeldung umrechnest, klärst du mit deiner Steuerkanzlei.
  • Zwei Methoden gehen nur mit Gestattung deines Finanzamts: der EZB-Tageskurs als feste Methode (§ 16 Abs. 6 Satz 3 UStG) und der Durchschnittskurs des Vormonats (Abschn. 16.4 Abs. 2 Satz 2 UStAE). Der Vormonatskurs ist zum Zeitpunkt der Rechnung immer bekannt.
  • Rechnungskit bildet die Monatskurse aus dem Monatsdurchschnitt der EZB-Referenzkurse, bezieht sie automatisch und rundet auf vier Nachkommastellen. In unseren Abgleichen entsprach das dem vom BMF veröffentlichten Kurs.

Quellen: § 16 Abs. 6 UStG, Abschn. 13.5 und 16.4 UStAE

Methode wählen oder umstellen

Die Auswahl findest du unter Einstellungen → DATEV, im Bereich Umsatzrealisierung, unter „Fremdwährungs-Umrechnung (USt)". Wählst du den EZB-Tageskurs oder den Vormonatskurs, bestätigst du, dass dir die Gestattung des Finanzamts vorliegt. Ohne Bestätigung bleibt die bisher gespeicherte Methode aktiv.

Projekte, die vor Oktober 2026 angelegt wurden, stehen noch auf der früheren Voreinstellung EZB-Tageskurs. Rechnungskit stellt sie nicht ohne dein Zutun um, zeigt dort aber einen Hinweis mit einem Knopf, der auf den BMF-Monatskurs umstellt. Die Umstellung gilt für neue Rechnungen; bereits erstellte Rechnungen behalten ihren Kurs.

Der gewählte Kurs wird pro Beleg eingefroren und für Rechnung, E-Rechnung und DATEV-Buchung einheitlich verwendet: Der auf der Rechnung ausgewiesene Euro-Steuerbetrag ist derselbe, der in DATEV gebucht wird.

Auf der Rechnung und in der Auswertung

Bei einer Rechnung in Fremdwährung stehen Netto, Umsatzsteuer und Gesamtbetrag zusätzlich in Euro auf dem Beleg, mit Angabe des Kurses, des Kursmonats und der Quelle und dem Hinweis, dass keine zusätzliche Steuer entsteht. In der E-Rechnung nach EN 16931 wird der Euro-Steuerbetrag strukturiert ausgewiesen. Der verwendete Kurs wird pro Beleg eingefroren, sodass die Umrechnung aus dem Archiv nachvollziehbar bleibt und eine Korrektur denselben Kurs nutzt. Im Dashboard und in der Auswertung werden Fremdwährungs-Belege für die Euro-Summen mit ihrem eingefrorenen Kurs umgerechnet, nicht als roher Fremdwährungsbetrag gezählt.

Shopify-Shops mit mehreren Währungen

Verkauft dein Shopify-Shop in einer anderen Währung, als deine Kund:innen sehen (zum Beispiel Shop in US-Dollar, Kunde zahlt in kanadischen Dollar), stellt Rechnungskit die Rechnung in der Währung aus, die die Kund:innen tatsächlich gezahlt haben. Das ist das umsatzsteuerliche Entgelt, also der Wert der Gegenleistung, die du von den Kund:innen erhältst (§ 10 Abs. 1 Satz 2 UStG), nicht der Betrag, den Shopify anschließend an dich auszahlt. Für den Abgleich und die Auszahlung nutzt Rechnungskit weiterhin die Auszahlungswährung deines Shops.

Für die OSS-Meldung gilt ein eigener gesetzlicher Kurs: der EZB-Kurs des letzten Tages des Meldezeitraums (§ 16 Abs. 6 Satz 4 UStG). Diesen Quartalskurs wendet Rechnungskit dort automatisch an, unabhängig vom Kurs der einzelnen Rechnung.

Quellen: § 10 UStG, § 16 Abs. 6 UStG

So findest du es in der App

Rechnungskit ist keine Steuerberatung und keine Rechtsberatung. Dieser Beitrag erklärt allgemeine Zusammenhänge und ersetzt weder die Beratung durch deine Steuerkanzlei (§ 5 StBerG) noch eine Rechtsberatung (§ 3 RDG). Rechnungskit richtet sich an in Deutschland ansässige Unternehmen und bereitet Belege, Steuersätze und Buchungen automatisch auf. Wie dein Einzelfall zu bewerten ist, entscheidest du, im Zweifel gemeinsam mit deiner Steuerkanzlei oder einer Anwaltskanzlei.

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