Rechnungen in Fremdwährung und Euro-Umrechnung
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Rechnungskit erstellt Rechnungen auch in Fremdwährung (zum Beispiel USD, CHF, GBP) und rechnet die Umsatzsteuer zusätzlich in Euro um. Eine Rechnung darf vollständig in Fremdwährung ausgestellt werden; für die Umsatzsteuer schreibt § 16 Abs. 6 UStG die Umrechnung in Euro vor.
Welcher Kurs verwendet wird
- Standard ist der EZB-Referenzkurs zum Rechnungsdatum (Tageskurs). Er gilt als zulässiger vorläufiger Ansatz und ist zugleich der Kurs für die DATEV-Buchung.
- Gesetzlich maßgeblich für die Umsatzsteuer ist der vom BMF monatlich bekannt gegebene Durchschnittskurs. Weil dieser erst nach Monatsende feststeht, erlaubt die Finanzverwaltung als Vereinfachung den Durchschnittskurs des Vormonats. Dieser Vormonatskurs ist zum Zeitpunkt der Rechnung immer bekannt.
- Die BMF-Monatskurse sind die Monatsdurchschnitte der EZB-Referenzkurse. Rechnungskit bezieht sie automatisch und rundet auf vier Nachkommastellen, sodass der Wert dem amtlich veröffentlichten BMF-Kurs entspricht.
Umstellung auf den BMF-Vormonatskurs
Die Umstellung erfolgt unter Einstellungen → DATEV, im Bereich Umsatzrealisierung, über die Auswahl „Fremdwährungs-Umrechnung (USt)". Der BMF-Vormonatskurs setzt eine Gestattung deines Finanzamts voraus; deshalb bestätigst du beim Umstellen, dass dir diese Gestattung vorliegt. Ohne Bestätigung bleibt der EZB-Tageskurs aktiv. Der gewählte Kurs wird pro Beleg eingefroren und für Rechnung, E-Rechnung und DATEV-Buchung einheitlich verwendet: Der auf der Rechnung ausgewiesene Euro-Steuerbetrag ist derselbe, der in DATEV gebucht wird.
Auf der Rechnung und in der Auswertung
Bei einer Rechnung in Fremdwährung stehen Netto, Umsatzsteuer und Gesamtbetrag zusätzlich in Euro auf dem Beleg, mit Angabe des Kurses, des Kursmonats und der Quelle und dem Hinweis, dass keine zusätzliche Steuer entsteht. In der E-Rechnung nach EN 16931 wird der Euro-Steuerbetrag strukturiert ausgewiesen. Der verwendete Kurs wird pro Beleg eingefroren, sodass die Umrechnung aus dem Archiv nachvollziehbar bleibt und eine Korrektur denselben Kurs nutzt. Im Dashboard und in der Auswertung werden Fremdwährungs-Belege für die Euro-Summen mit ihrem eingefrorenen Kurs umgerechnet, nicht als roher Fremdwährungsbetrag gezählt.
Shopify-Shops mit mehreren Währungen
Verkauft dein Shopify-Shop in einer anderen Währung, als deine Kund:innen sehen (zum Beispiel Shop in US-Dollar, Kunde zahlt in kanadischen Dollar), stellt Rechnungskit die Rechnung in der Währung aus, die die Kund:innen tatsächlich gezahlt haben. Das ist das umsatzsteuerliche Entgelt (§ 10 UStG), also der Betrag, den die Kund:innen aufwenden, nicht der Betrag, den Shopify anschließend an dich auszahlt. Für den Abgleich und die Auszahlung nutzt Rechnungskit weiterhin die Auszahlungswährung deines Shops.
Für die OSS-Meldung gilt ein eigener gesetzlicher Kurs: der EZB-Kurs des letzten Tages des Meldezeitraums. Diesen Quartalskurs wendet Rechnungskit dort automatisch an, unabhängig vom Kurs der einzelnen Rechnung.
Wo in der App
- /settings/datev, Umsatzrealisierung: Fremdwährungs-Umrechnung (USt) auf EZB-Tageskurs oder BMF-Vormonatskurs stellen
- /invoices, Rechnung in Fremdwährung mit Euro-Umrechnung auf dem Beleg
- /report, Euro-Summen der Auswertung