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Rechnungskit

Glossar

Die Begriffe, die rund um Rechnungen, Umsatzsteuer und die Übergabe an die Steuerkanzlei immer wieder auftauchen. Jeder Eintrag erklärt den Begriff in wenigen Sätzen und verweist auf den Beitrag, der ihn ausführlich behandelt.

E-Rechnung
Eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format, das sich automatisch verarbeiten lässt (§ 14 Abs. 1 UStG). Ein einfaches PDF ist keine E-Rechnung. Mehr dazu → Rechtsgrundlage: § 14 Abs. 1 UStG
EN 16931
Die europäische Norm für das Datenmodell elektronischer Rechnungen. ZUGFeRD und XRechnung setzen sie um. Mehr dazu → Rechtsgrundlage: § 14 Abs. 1 UStG
EXTF
Das DATEV-Format für Buchungsstapel als CSV-Datei. Damit liest die Steuerkanzlei Buchungen direkt in DATEV ein. Mehr dazu →
GoBD
Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form. Sie regeln unter anderem, dass Belege unveränderbar und auffindbar aufbewahrt werden. Mehr dazu → Rechtsgrundlage: BMF-Schreiben vom 28.11.2019
Kleinbetragsrechnung
Eine Rechnung bis 250 Euro brutto mit vereinfachten Pflichtangaben nach § 33 UStDV, zum Beispiel ohne Name und Anschrift des Empfängers. Mehr dazu → Rechtsgrundlage: § 33 UStDV
Kleinunternehmer
Unternehmer nach § 19 UStG, die unter den Umsatzgrenzen von 25.000 Euro im Vorjahr und 100.000 Euro im laufenden Jahr bleiben. Sie weisen keine Umsatzsteuer aus und müssen keine E-Rechnungen ausstellen. Mehr dazu → Rechtsgrundlage: § 19 UStG, § 34a UStDV
Leistungsdatum
Der Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung, eine Pflichtangabe nach § 14 Abs. 4 Nr. 6 UStG. Es ist nicht dasselbe wie das Rechnungsdatum. Mehr dazu → Rechtsgrundlage: § 14 Abs. 4 Nr. 6 UStG
Leitweg-ID
Die Empfängeradresse einer E-Rechnung an eine Behörde. Sie steht in der XRechnung als Käuferreferenz (BT-10), damit das Empfangsportal die Rechnung an die richtige Stelle weiterleitet. Mehr dazu →
OSS (One-Stop-Shop)
Verfahren, mit dem die Umsatzsteuer auf EU-Fernverkäufe an Privatkunden gesammelt beim Bundeszentralamt für Steuern gemeldet wird. Die Schwelle von 10.000 Euro gilt EU-weit zusammen. Mehr dazu → Rechtsgrundlage: § 3c Abs. 4 UStG, § 18j UStG
pRAP (passiver Rechnungsabgrenzungsposten)
Einnahmen vor dem Bilanzstichtag, die Ertrag für eine Zeit danach sind, etwa ein Jahresabo. Bilanzierende Unternehmen grenzen sie nach § 250 HGB ab. Mehr dazu → Rechtsgrundlage: § 250 HGB
Proforma-Rechnung
Ein Dokument in Rechnungsform, das keine Rechnung im Sinne von § 14 UStG ist, etwa eine Zahlungsaufforderung bei Vorkasse. Aus ihr ist kein Vorsteuerabzug möglich. Mehr dazu → Rechtsgrundlage: § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG
Reverse Charge
Umkehr der Steuerschuld: Bei bestimmten Leistungen an Unternehmen schuldet der Empfänger die Umsatzsteuer. Die Rechnung weist dann keine Steuer aus und trägt einen Hinweis darauf. Rechtsgrundlage: § 13b UStG, § 14a Abs. 5 UStG
SKR03 und SKR04
Die beiden gängigen DATEV-Standardkontenrahmen. SKR03 ist nach Prozessen gegliedert, SKR04 nach der Bilanzgliederung. Mehr dazu →
WORM
Write Once, Read Many: ein Speicher, der einmal geschriebene Daten nicht mehr ändern lässt. Damit lässt sich die Unveränderbarkeit nach GoBD technisch absichern. Mehr dazu →
XRechnung
Reines XML-Format nach EN 16931, ohne PDF-Anteil. Standard für Rechnungen an öffentliche Auftraggeber. Mehr dazu → Rechtsgrundlage: § 4 ERechV
ZM (Zusammenfassende Meldung)
Meldung an das Bundeszentralamt für Steuern über steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen und bestimmte Leistungen an Unternehmen in anderen EU-Staaten (§ 18a UStG). Mehr dazu → Rechtsgrundlage: § 18a UStG
ZUGFeRD
Hybrides E-Rechnungsformat: eine PDF/A-3-Datei mit eingebettetem XML nach EN 16931. Menschen lesen das PDF, Software liest das XML. Mehr dazu →

Rechnungskit ist keine Steuerberatung und keine Rechtsberatung. Dieser Beitrag erklärt allgemeine Zusammenhänge und ersetzt weder die Beratung durch deine Steuerkanzlei (§ 5 StBerG) noch eine Rechtsberatung (§ 3 RDG). Rechnungskit richtet sich an in Deutschland ansässige Unternehmen und bereitet Belege, Steuersätze und Buchungen automatisch auf. Wie dein Einzelfall zu bewerten ist, entscheidest du, im Zweifel gemeinsam mit deiner Steuerkanzlei oder einer Anwaltskanzlei.

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