Fremdwährungen mit korrekter Euro-Umrechnung
Eine Rechnung darf in Fremdwährung ausgestellt werden, wenn die Steuer zusätzlich in Euro angegeben ist (Art. 230 MwStSystRL). Rechnungskit rechnet dafür standardmäßig mit dem EZB-Tageskurs zum Rechnungsdatum und, sobald deinem Finanzamt die Gestattung vorliegt, mit dem BMF-Durchschnittskurs des Vormonats. Gesetzlich maßgeblich ist der BMF-Durchschnittskurs des Leistungsmonats; Tageskurs und Vormonatskurs brauchen eine Gestattung des Finanzamts (§ 16 Abs. 6 UStG, Abschnitt 16.4 UStAE). Kurs, Kursmonat und Quelle stehen auf der Rechnung und in der E-Rechnung.
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Warum das wichtig ist
Verkauft dein Shop in US-Dollar oder Franken, musst du die Fremdwährungsbeträge für die Umsatzsteuer in Euro umrechnen. Von Hand heißt das: den richtigen Monats- oder Tageskurs heraussuchen, den Euro-Steuerbetrag getrennt für die Voranmeldung ermitteln und jeden Kurs mit Datum und Quelle für die Prüfung dokumentieren. Für die OSS-Meldung gilt dann noch ein anderer Kurs.
Rechnung in Fremdwährung, Umsatzsteuer in Euro
Wenn dein Shop in US-Dollar, Schweizer Franken oder einer anderen Währung verkauft, darf die Rechnung in dieser Währung ausgestellt werden: Nettobetrag, Steuersatz, Steuerbetrag und Gesamtbetrag stehen in der Originalwährung. Die Mehrwertsteuer muss aber zusätzlich in Euro angegeben sein (Art. 230 MwStSystRL), und für die Steuerberechnung sind die Werte in Euro umzurechnen (§ 16 Abs. 6 UStG). Rechnungskit weist den Euro-Steuerbetrag deshalb zusätzlich aus, klar als Umrechnung gekennzeichnet und ohne dass eine zweite Steuer entsteht.
So läuft die Umrechnung
- In Fremdwährung fakturieren. Verkauft dein Shop in USD, CHF oder einer anderen Währung, erstellt Rechnungskit die Rechnung in genau dieser Währung, mit Nettobetrag, Steuersatz und Steuerbetrag, wie es § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 7 und 8 UStG verlangt, und dem Gesamtbetrag.
- Umsatzsteuer in Euro umrechnen. Rechnungskit rechnet den Betrag für die Umsatzsteuer zusätzlich in Euro um. Standard ist der EZB-Referenzkurs zum Rechnungsdatum. Liegt deinem Finanzamt die Gestattung vor, nutzt Rechnungskit den BMF-Durchschnittskurs des Vormonats.
- Kurs festschreiben. Der verwendete Kurs wird pro Beleg eingefroren und mit Kursmonat und Quelle gespeichert. So bleibt die Umrechnung aus dem Archiv allein nachvollziehbar, und eine Korrektur nutzt später denselben Kurs.
- Ausweisen und melden. Der Euro-Steuerbetrag steht als Umrechnung auf der Rechnung und strukturiert in der E-Rechnung (BT-6, BT-111). Für die Umsatzsteuer-Voranmeldung liegen die Euro-Werte damit direkt vor.
Der maßgebliche Kurs
Für die Umsatzsteuer gilt grundsätzlich der vom Bundesministerium der Finanzen monatlich bekannt gegebene Durchschnittskurs des Monats, in dem die Leistung ausgeführt oder das Entgelt vereinnahmt wird (§ 16 Abs. 6 Satz 1 UStG). Einen Tageskurs darf das Finanzamt gestatten, nachzuweisen durch Bankmitteilung oder Kurszettel (§ 16 Abs. 6 Satz 3 UStG). Weil der Durchschnitt eines Monats erst nach dessen Ablauf feststeht, sieht die Finanzverwaltung außerdem eine Vereinfachung vor: Das Finanzamt kann gestatten, regelmäßig den Durchschnittskurs des Vormonats zu verwenden (Abschnitt 16.4 Abs. 2 Satz 2 UStAE). Dieser Kurs ist zum Zeitpunkt der Rechnung immer bekannt.
Was Rechnungskit dabei übernimmt
Rechnungskit stellt die Rechnung in der Originalwährung aus und rechnet die Umsatzsteuer zusätzlich in Euro um. Standardmäßig wird der EZB-Referenzkurs zum Rechnungsdatum verwendet. Für die Umsatzsteuer setzt auch dieser Tageskurs eine Gestattung voraus (§ 16 Abs. 6 Satz 3 UStG); welche Methode für dich gilt, klärst du mit deiner Steuerkanzlei. Sobald deinem Finanzamt die Gestattung für den BMF-Vormonatskurs vorliegt, stellst du das mit einem Klick in den Einstellungen um; ab dann gilt der amtliche Durchschnittskurs des Vormonats. Die BMF-Monatskurse werden automatisiert bezogen und auf vier Nachkommastellen gerundet, sodass der Wert dem amtlich veröffentlichten Kurs entspricht.
Der verwendete Kurs wird pro Beleg eingefroren und mit Kursmonat und Quelle gespeichert. So bleibt die Umrechnung allein aus dem GoBD-Archiv nachvollziehbar, und eine spätere Korrektur nutzt denselben Kurs. Auf der Rechnung erscheinen Netto, Umsatzsteuer und Gesamtbetrag zusätzlich in Euro, mit Angabe des Kurses, des Kursmonats und der Quelle. In der E-Rechnung nach EN 16931 steht der Euro-Steuerbetrag strukturiert (Steuerwährung und Steuerbetrag in Euro), sodass Rechnung und E-Rechnung dieselben Zahlen zeigen. Der DATEV-Export bucht mit demselben Kurs.
Ohne diese Automatik rechnest du Fremdwährungsbeträge von Hand um, suchst den richtigen Kurs selbst heraus, ermittelst den Euro-Steuerbetrag getrennt für die Voranmeldung und dokumentierst jeden Kurs mit Datum und Quelle für die Prüfung.
Für den OSS-Export gilt ein eigener gesetzlicher Kurs, der EZB-Kurs des letzten Tages des Meldezeitraums (§ 16 Abs. 6 Satz 4 UStG). Diesen Quartalskurs wendet Rechnungskit dort automatisch an, unabhängig vom Kurs der einzelnen Rechnung. So passen Rechnung, E-Rechnung und Meldung von Anfang an zusammen. Wie die Kurse im Einzelnen zusammenhängen, erklärt Rechnung in Fremdwährung.
Im Detail
- Rechnungen in EUR, CHF, USD, GBP, SEK, DKK, NOK, PLN und CZK mit allen Pflichtangaben
- Standard ist der EZB-Tageskurs zum Rechnungsdatum; mit Gestattung des Finanzamts nutzt du den BMF-Durchschnittskurs des Vormonats
- E-Rechnung mit Rechnungswährung (BT-5) und EUR-Steuerwährung (BT-6/BT-111) nach EN 16931
- Kurs, Kursmonat und Quelle werden je Beleg eingefroren, für Rechnung und DATEV-Buchung identisch, reproduzierbar aus dem GoBD-Archiv
- Shopify mit mehreren Währungen: Die Rechnung steht in der Währung, die der Kunde tatsächlich gezahlt hat (§ 10 UStG), der Abgleich in deiner Auszahlungswährung
- OSS-Umsätze in Fremdwährung rechnet die Quartalsmeldung mit dem EZB-Kurs des letzten Quartalstags um
- Zahlungen, deren Währung nicht zur Bestellung passt, werden nie automatisch fakturiert, sondern landen als Klärungsaufgabe
Rechtsgrundlage
- § 16 UStG (Steuerberechnung, Abs. 6 Umrechnung): Umrechnung in Euro nach dem BMF-Durchschnittskurs des Monats der Leistung oder Vereinnahmung; Tageskurs nur mit Gestattung des Finanzamts; für OSS der EZB-Kurs des letzten Tages des Meldezeitraums.
- Abschnitt 16.4 UStAE (Umrechnung von Werten in fremder Währung): Abs. 2 Satz 2: Das Finanzamt kann gestatten, regelmäßig den BMF-Durchschnittskurs des Vormonats zu verwenden.
- Art. 230 MwStSystRL (Richtlinie 2006/112/EG): Die Beträge auf der Rechnung dürfen in jeder Währung stehen, sofern die Mehrwertsteuer in der Währung des Mitgliedstaats angegeben ist.
- § 10 UStG (Bemessungsgrundlage): Entgelt ist alles, was den Wert der Gegenleistung bildet, die du für die Leistung erhältst oder erhalten sollst; bei Shopify mit mehreren Währungen also der Betrag in der Währung, die der Kunde tatsächlich gezahlt hat.