Checkout-Link für Einmalkäufe
Mit dem Checkout-Link verkaufst du ein selbst angelegtes Produkt ohne Shop, über einen Link der Form checkout.rechnungskit.de/c/dein-produkt. Der Käufer zahlt über deinen eigenen Zahlungsanbieter, das Geld fließt direkt auf dein Konto. Nach der Zahlung stellt Rechnungskit die E-Rechnung aus, bei physischer Ware erst mit dem Versand.
Auf dieser Seite 8
Warum das wichtig ist
Wer einzelne Produkte, Kurse oder Lizenzen verkauft, braucht selten ein ganzes Shopsystem. Ein einfacher Zahlungslink löst aber nur die Zahlung. Die Bestellstrecke muss trotzdem den Anforderungen des § 312j BGB genügen, etwa mit einer Bestellschaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“, Geschäftskunden aus der EU brauchen eine geprüfte USt-IdNr. für Reverse Charge, und am Ende fehlt noch die Rechnung. Diese Lücken füllt man sonst mit mehreren Werkzeugen und Handarbeit.
Wie läuft ein Kauf ab?
Du legst ein Produkt einmal an, mit Preis und Umsatzsteuersatz, und aktivierst den Checkout. Danach teilst du den Link, etwa in der Social-Media-Bio, im Newsletter oder als Button auf deiner Website.
- BestelltAdresse, bei Firmen die USt-IdNr., dann „Zahlungspflichtig bestellen“
- Zahlt bei deinem AnbieterMollie, Stripe, PayPal oder Unzer. Das Geld geht direkt auf dein Konto, nicht über Rechnungskit
Die Bilder auf dieser Seite stammen aus einem Beispielkonto der erfundenen Lokalzeitung „Stadtnotizen Leipzig“. Namen und Adressen sind ausgedacht.
Unter Produkte legst du ein manuelles Produkt an: Bezeichnung, Preis brutto oder netto, Verkaufsart Einmalkauf und die Art der Auslieferung. Welche Umsatzsteuer-Kategorie passt, leitet Rechnungskit aus der Auslieferung ab; ändern kannst du sie trotzdem.

- Der Käufer öffnet den Link, wählt das Produkt und gibt seine Adresse ein.
- Er zahlt auf der Bezahlseite deines Zahlungsanbieters.
- Nach der Zahlung entsteht die E-Rechnung. Digitale Leistungen werden sofort fakturiert, physische Ware erst, wenn du die Bestellung als versendet markierst. So stimmt das Leistungsdatum.
So sieht dein Käufer den Checkout: links die Bestellung mit Nettobetrag, Umsatzsteuer und Gesamtpreis, rechts das Formular. Bei einem digitalen Produkt steht über dem Bestell-Button die Checkbox zum Widerrufsrecht.

Auf der Bestätigungsseite kann der Käufer seine Rechnung als PDF herunterladen, sobald sie erstellt ist. Danach läuft sie wie jede andere Rechnung ins Archiv und in den DATEV-Export. Erlöskonto, Steuersatz und Leistungsdatum richten sich nach dem Produkttyp.

In der App steht dieselbe Rechnung unter Rechnungen: mit Vorschau, PDF- und XML-Download und einem Statusverlauf, der bis zum DATEV-Export reicht.

Wie geht der Checkout mit Umsatzsteuer um?
Gibt ein Unternehmen aus einem anderen EU-Land seine USt-IdNr. an, prüft Rechnungskit sie direkt beim BZSt, inklusive Abgleich von Firmenname und Adresse. Nur bei Bestätigung stellt Rechnungskit die Rechnung mit Reverse Charge aus, mit dem Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ (§ 14a Abs. 1 UStG). Das Prüfergebnis wird archiviert. Voraussetzung ist deine eigene deutsche USt-IdNr. in den Einstellungen.
Wählt der Käufer „Unternehmen“ und ein anderes EU-Land, erscheint das Feld für die USt-IdNr., und das Ergebnis der Prüfung steht direkt darunter. Im Beispiel ist die Nummer nicht bestätigt. Es bleibt also bei 19 % Umsatzsteuer, bestellen kann der Käufer trotzdem.

Versteuerst du im Zielland, weil deine Verkäufe an Privatkunden in anderen EU-Ländern über der Schwelle von 10.000 € liegen oder du auf die Schwelle verzichtet hast (§ 3c Abs. 4 UStG), bietet der Checkout nur die EU-Länder an, für die die Umsatzsteuer-Matrix einen Satz für das Produkt kennt. Mehr dazu unter OSS-Export.
Widerrufsrecht bei digitalen Produkten
Kaufen Privatkunden ein digitales Produkt, zeigt der Checkout eine Checkbox. Der Käufer stimmt zu, dass die Leistung sofort beginnt, und bestätigt, dass sein Widerrufsrecht damit erlischt (§ 356 Abs. 6 BGB). Die Zustimmung wird mit der Bestellung gespeichert. Je Produkt kannst du die Abfrage abschalten. Dann behalten deine Kunden ihr 14-tägiges Widerrufsrecht (§ 355 Abs. 2 BGB).
Auslieferung und Conversion-Tracking
Über Webhooks lieferst du nach der Zahlung automatisch aus, etwa einen Zugang oder einen Download. Die Einrichtung in Make, n8n und Zapier beschreibt Checkout-Webhooks absichern.
Conversion-Tracking für deine Werbung: Schaltest du Anzeigen bei Meta (Facebook, Instagram), Google oder TikTok, zeigt dir das Tracking, welche Kampagne zu einem Kauf geführt hat. Dein Werbekonto verbindest du unter Integrationen: Meta direkt vom Server und auf Wunsch zusätzlich mit Tracking-Pixel, Google (Ads und Analytics) und TikTok mit ihrem Tracking-Pixel. Du trägst nur deine Pixel- oder Mess-ID ein. Code brauchst du keinen. Wie das bei Meta im Detail läuft, steht unter Meta Ads. Die Einrichtung für Google und TikTok zeigen die Anleitungen Google-Tag im Checkout und TikTok-Pixel im Checkout.
Erst nach Einwilligung: Sobald Tracking aktiv ist, fragt der Checkout den Käufer in einer schmalen Leiste am unteren Rand. Nur mit seinem Ja lädt der Checkout die Pixel und speichert die Kampagnen-Daten am Kauf: die Klick-ID aus der Anzeige (fbclid oder gclid) und die UTM-Parameter. Diese Daten bekommst du dann auch im Webhook. Ohne Ja bleibt beides aus. Ablehnen und Akzeptieren sind gleich große Knöpfe, bestellen kann der Käufer in beiden Fällen. Warum der Checkout fragt, erklärt Server-Side Tracking mit Einwilligung.

Wiederkehrende Leistungen verkaufst du nicht über den Checkout-Link, sondern über Abonnements.
Im Detail
- Zahlung über deinen eigenen Anbieter: Mollie, Stripe, PayPal oder Unzer. Das Geld fließt direkt auf dein Konto, nicht über Rechnungskit
- § 312j-sichere Bestellstrecke mit Preis, Pflichtangaben und „zahlungspflichtig bestellen“
- Privatperson oder Unternehmen: Die USt-IdNr. eines EU-Unternehmens wird live beim BZSt geprüft, Reverse Charge nur bei Bestätigung, die Prüfung blockiert den Kauf nie
- Behörde als Kunde? Ein optionales Leitweg-ID-Feld macht aus der Rechnung automatisch eine XRechnung
- Physische Ware mit Menge und Lieferadresse, fakturiert erst mit „als versendet markieren“; digitale Leistung sofort
- Webhooks je Bestellung für Make, n8n oder Zapier, mit API-Key und optionaler HMAC-Signatur, zum Beispiel für Lizenzschlüssel, Download-Links oder Kurszugänge
- Nach der Zahlung: GoBD-konforme E-Rechnung, DATEV-Export, Archiv und Rechnungs-Download auf der Bestätigungsseite
Rechtsgrundlage
- § 312j BGB (Besondere Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr gegenüber Verbrauchern): Verlangt eine Bestellschaltfläche, die gut lesbar mit „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet ist (Abs. 3).
- § 356 BGB (Widerrufsrecht, Abs. 6 digitale Inhalte): Seit 19. Juni 2026 steht die Regel in Abs. 6 (vorher Abs. 5, BGBl. 2026 I Nr. 28). Bei digitalen Inhalten gegen Bezahlung erlischt das Widerrufsrecht erst, wenn der Käufer ausdrücklich zugestimmt und seine Kenntnis vom Erlöschen bestätigt hat und du ihm eine Bestätigung nach § 312f BGB zur Verfügung stellst.
- § 355 BGB (Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen): Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage.
- § 14a UStG (Zusätzliche Angaben in Rechnungen in besonderen Fällen): Schuldet ein EU-Unternehmen die Steuer in seinem Land, trägt die Rechnung den Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ und beide USt-IdNrn. (Abs. 1). Im Checkout greift das nur nach bestätigter USt-IdNr.
- § 3c UStG (Ort der Lieferung beim Fernverkauf): Über 10.000 € EU-weiten Fernverkäufen und digitalen Leistungen an Privatkunden im Jahr, oder nach einem Verzicht auf die Schwelle, gilt die Umsatzsteuer des Ziellands (Abs. 4).