Checkout-Link für Einmalkäufe
Mit dem Checkout-Link verkaufst du ein selbst angelegtes Produkt ohne Shop, über einen Link der Form checkout.rechnungskit.de/c/dein-produkt. Der Käufer zahlt über deinen eigenen Zahlungsanbieter, das Geld fließt direkt auf dein Konto. Nach der Zahlung stellt Rechnungskit die E-Rechnung aus, bei physischer Ware erst mit dem Versand.
Warum das wichtig ist
Wer einzelne Produkte, Kurse oder Lizenzen verkauft, braucht selten ein ganzes Shopsystem. Ein einfacher Zahlungslink löst aber nur die Zahlung. Die Bestellstrecke muss trotzdem den Anforderungen des § 312j BGB genügen, Geschäftskunden aus der EU brauchen eine geprüfte USt-IdNr. für Reverse Charge, und am Ende fehlt noch die Rechnung. Diese Lücken füllt man sonst mit mehreren Werkzeugen und Handarbeit.
Wie läuft ein Kauf ab?
Du legst ein Produkt einmal an, mit Preis und Umsatzsteuersatz, und aktivierst den Checkout. Danach teilst du den Link, etwa in der Social-Media-Bio, im Newsletter oder als Button auf deiner Website.
- Der Käufer öffnet den Link, wählt das Produkt und gibt seine Adresse ein.
- Er zahlt auf der Bezahlseite deines Zahlungsanbieters.
- Nach der Zahlung entsteht die E-Rechnung. Digitale Leistungen werden sofort fakturiert, physische Ware erst, wenn du die Bestellung als versendet markierst. So stimmt das Leistungsdatum.
Auf der Bestätigungsseite kann der Käufer seine Rechnung als PDF herunterladen, sobald sie erstellt ist. Danach läuft sie wie jede andere Rechnung ins Archiv und in den DATEV-Export. Erlöskonto, Steuersatz und Leistungsdatum richten sich nach dem Produkttyp.
Wie geht der Checkout mit Umsatzsteuer um?
Gibt ein Unternehmen aus einem anderen EU-Land seine USt-IdNr. an, prüft Rechnungskit sie direkt beim BZSt, inklusive Abgleich von Firmenname und Adresse. Nur bei Bestätigung stellt Rechnungskit die Rechnung mit Reverse Charge aus. Das Prüfergebnis wird archiviert. Voraussetzung ist deine eigene deutsche USt-IdNr. in den Einstellungen.
Versteuerst du im Zielland, weil du beim OSS registriert bist oder auf die Schwelle verzichtet hast, bietet der Checkout nur die EU-Länder an, für die die Umsatzsteuer-Matrix einen Satz für das Produkt kennt. Mehr dazu unter OSS-Export.
Widerrufsrecht bei digitalen Produkten
Kaufen Privatkunden ein digitales Produkt, zeigt der Checkout eine Checkbox. Der Käufer stimmt zu, dass die Leistung sofort beginnt, und bestätigt, dass sein Widerrufsrecht damit erlischt. Die Zustimmung wird mit der Bestellung gespeichert. Je Produkt kannst du die Abfrage abschalten. Dann behalten deine Kunden ihr 14-tägiges Widerrufsrecht.
Auslieferung und Kampagnen
Über Webhooks lieferst du nach der Zahlung automatisch aus. Die Einrichtung in Make, n8n und Zapier beschreibt Checkout-Webhooks absichern. Kommt ein Käufer über eine Werbekampagne, friert der Checkout Klick-IDs und UTM-Parameter am Kauf ein und gibt sie im Webhook weiter. Der Checkout selbst setzt dafür keine Cookies. Wiederkehrende Leistungen verkaufst du nicht über den Checkout-Link, sondern über Abonnements.
Im Detail
- Zahlung über deinen eigenen Anbieter: Mollie, Stripe, PayPal oder Unzer. Das Geld fließt direkt auf dein Konto, nicht über Rechnungskit
- § 312j-sichere Bestellstrecke mit Preis, Pflichtangaben und „zahlungspflichtig bestellen“
- Privatperson oder Unternehmen: Die USt-IdNr. eines EU-Unternehmens wird live beim BZSt geprüft, Reverse Charge nur bei Bestätigung, die Prüfung blockiert den Kauf nie
- Behörde als Kunde? Ein optionales Leitweg-ID-Feld macht aus der Rechnung automatisch eine XRechnung
- Physische Ware mit Menge und Lieferadresse, fakturiert erst mit „als versendet markieren“; digitale Leistung sofort
- Webhooks je Bestellung für Make, n8n oder Zapier, mit API-Key und optionaler HMAC-Signatur, zum Beispiel für Lizenzschlüssel, Download-Links oder Kurszugänge
- Nach der Zahlung: GoBD-konforme E-Rechnung, DATEV-Export, Archiv und Rechnungs-Download auf der Bestätigungsseite
Rechtsgrundlage
- § 312j BGB (Besondere Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr gegenüber Verbrauchern): Verlangt eine eindeutig beschriftete Bestellschaltfläche, etwa „zahlungspflichtig bestellen“.
- § 356 BGB (Widerrufsrecht, Abs. 5 digitale Inhalte): Das Widerrufsrecht bei digitalen Inhalten erlischt nur mit ausdrücklicher Zustimmung und Bestätigung des Käufers.
- § 14a UStG (Zusätzliche Angaben in Rechnungen in besonderen Fällen): Rechnung an EU-Unternehmen ohne deutsche Umsatzsteuer mit Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers; im Checkout nur nach bestätigter USt-IdNr.