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Rechnungskit
Funktion

Checkout-Link für Einmalkäufe

Mit dem Checkout-Link verkaufst du ein selbst angelegtes Produkt ohne Shop, über einen Link der Form checkout.rechnungskit.de/c/dein-produkt. Der Käufer zahlt über deinen eigenen Zahlungsanbieter, das Geld fließt direkt auf dein Konto. Nach der Zahlung stellt Rechnungskit die E-Rechnung aus, bei physischer Ware erst mit dem Versand.

Warum das wichtig ist

Wer einzelne Produkte, Kurse oder Lizenzen verkauft, braucht selten ein ganzes Shopsystem. Ein einfacher Zahlungslink löst aber nur die Zahlung. Die Bestellstrecke muss trotzdem den Anforderungen des § 312j BGB genügen, etwa mit einer Bestellschaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“, Geschäftskunden aus der EU brauchen eine geprüfte USt-IdNr. für Reverse Charge, und am Ende fehlt noch die Rechnung. Diese Lücken füllt man sonst mit mehreren Werkzeugen und Handarbeit.

Wie läuft ein Kauf ab?

Du legst ein Produkt einmal an, mit Preis und Umsatzsteuersatz, und aktivierst den Checkout. Danach teilst du den Link, etwa in der Social-Media-Bio, im Newsletter oder als Button auf deiner Website.

Checkout-Link · Ablauf
Vom Produkt bis zur Buchung: wohin Geld und Daten gehen
Du
1. Produkt anlegenPreis, Umsatzsteuer-Kategorie und Auslieferung, einmal in der App
2. Link teilencheckout.rechnungskit.de/c/… in Bio, Newsletter oder als Button
Dein Käufer
  1. BestelltAdresse, bei Firmen die USt-IdNr., dann „Zahlungspflichtig bestellen“
  2. Zahlt bei deinem AnbieterMollie, Stripe, PayPal oder Unzer. Das Geld geht direkt auf dein Konto, nicht über Rechnungskit
MollieStripePayPalUnzer
Nach der Zahlung
E-RechnungZUGFeRD, als PDF auf der Bestätigungsseite
GoBD-Archivrevisionssicher abgelegt
DATEV-Exportfür deine Steuerkanzlei
Webhookcheckout.paid an Make, n8n oder Zapier, wenn du einen eingerichtet hast
Digitale Produkte werden direkt nach der Zahlung fakturiert, physische Ware erst, wenn du die Bestellung als versendet markierst.

Die Bilder auf dieser Seite stammen aus einem Beispielkonto der erfundenen Lokalzeitung „Stadtnotizen Leipzig“. Namen und Adressen sind ausgedacht.

Unter Produkte legst du ein manuelles Produkt an: Bezeichnung, Preis brutto oder netto, Verkaufsart Einmalkauf und die Art der Auslieferung. Welche Umsatzsteuer-Kategorie passt, leitet Rechnungskit aus der Auslieferung ab; ändern kannst du sie trotzdem.

Rechnungskit, Produkte, Manuelles Produkt: Bezeichnung „Stadtnotizen Jahrbuch 2026 (PDF)“, Preis 14,90 brutto, Kategorie „Digitale Leistungen“, Verkaufsart Einmalkauf und Auslieferung „Download“ sind ausgewählt. Rechts stehen die Abbruch-Adresse für Käufer und der Checkout-Link, den du nach dem Speichern teilst

  1. Der Käufer öffnet den Link, wählt das Produkt und gibt seine Adresse ein.
  2. Er zahlt auf der Bezahlseite deines Zahlungsanbieters.
  3. Nach der Zahlung entsteht die E-Rechnung. Digitale Leistungen werden sofort fakturiert, physische Ware erst, wenn du die Bestellung als versendet markierst. So stimmt das Leistungsdatum.

So sieht dein Käufer den Checkout: links die Bestellung mit Nettobetrag, Umsatzsteuer und Gesamtpreis, rechts das Formular. Bei einem digitalen Produkt steht über dem Bestell-Button die Checkbox zum Widerrufsrecht.

Gehosteter Checkout am Desktop: Links die Bestellung „1 × Stadtnotizen Jahrbuch 2026 (PDF)“ mit Zwischensumme netto 12,52 €, USt. 19 % 2,38 € und Gesamt 14,90 €. Rechts das Formular mit Privatperson oder Unternehmen, E-Mail, Name, Land und Adresse, die Checkbox zum Widerrufsrecht bei digitalen Inhalten, die Zustimmung zu AGB und Datenschutz und der Hinweis auf die Weiterleitung zu Mollie. Direkt über dem Button „Zahlungspflichtig bestellen · 14,90 €“ steht der Kasten „Das bestellst du“ mit „1 × Stadtnotizen Jahrbuch 2026 (PDF)“, dem Text „Alle Ausgaben aus 2026 in einem PDF, 312 Seiten mit Register.“ und „Digitales Produkt zum Download. 19 % USt.“

Auf der Bestätigungsseite kann der Käufer seine Rechnung als PDF herunterladen, sobald sie erstellt ist. Danach läuft sie wie jede andere Rechnung ins Archiv und in den DATEV-Export. Erlöskonto, Steuersatz und Leistungsdatum richten sich nach dem Produkttyp.

Bestätigungsseite nach der Zahlung: „Zahlung erfolgreich“ mit Produkt Stadtnotizen Jahrbuch 2026 (PDF), Bestellnummer CO-4284-530607, Rechnung SN-2026-1043 und Betrag 14,90 €, darunter „Dein Download steht ab sofort bereit.“, der Link „Rechnung als PDF herunterladen“ und der Button „Weiter zur Bestellbestätigung“

In der App steht dieselbe Rechnung unter Rechnungen: mit Vorschau, PDF- und XML-Download und einem Statusverlauf, der bis zum DATEV-Export reicht.

Rechnungskit, Rechnung SN-2026-1043: Links die Vorschau der Rechnung an Erika Muster über 14,90 € mit Hinweis „Bezahlt“, rechts ZUGFeRD 2.5 als archiviertes Dokument, unveränderbar gesperrt bis 01.01.2035, Buttons für PDF- und XML-Download und die Details mit Datum, Kunde und Gesamtbetrag

Wie geht der Checkout mit Umsatzsteuer um?

Gibt ein Unternehmen aus einem anderen EU-Land seine USt-IdNr. an, prüft Rechnungskit sie direkt beim BZSt, inklusive Abgleich von Firmenname und Adresse. Nur bei Bestätigung stellt Rechnungskit die Rechnung mit Reverse Charge aus, mit dem Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ (§ 14a Abs. 1 UStG). Das Prüfergebnis wird archiviert. Voraussetzung ist deine eigene deutsche USt-IdNr. in den Einstellungen.

Wählt der Käufer „Unternehmen“ und ein anderes EU-Land, erscheint das Feld für die USt-IdNr., und das Ergebnis der Prüfung steht direkt darunter. Im Beispiel ist die Nummer nicht bestätigt. Es bleibt also bei 19 % Umsatzsteuer, bestellen kann der Käufer trotzdem.

Checkout-Formular für ein Unternehmen: Firma Muster Medien GmbH, Land Österreich, USt-IdNr. ATU12345678. Unter dem Feld steht „USt-IdNr. nicht bestätigt · USt. wird berechnet“

Versteuerst du im Zielland, weil deine Verkäufe an Privatkunden in anderen EU-Ländern über der Schwelle von 10.000 € liegen oder du auf die Schwelle verzichtet hast (§ 3c Abs. 4 UStG), bietet der Checkout nur die EU-Länder an, für die die Umsatzsteuer-Matrix einen Satz für das Produkt kennt. Mehr dazu unter OSS-Export.

Widerrufsrecht bei digitalen Produkten

Kaufen Privatkunden ein digitales Produkt, zeigt der Checkout eine Checkbox. Der Käufer stimmt zu, dass die Leistung sofort beginnt, und bestätigt, dass sein Widerrufsrecht damit erlischt (§ 356 Abs. 6 BGB). Die Zustimmung wird mit der Bestellung gespeichert. Je Produkt kannst du die Abfrage abschalten. Dann behalten deine Kunden ihr 14-tägiges Widerrufsrecht (§ 355 Abs. 2 BGB).

Auslieferung und Conversion-Tracking

Über Webhooks lieferst du nach der Zahlung automatisch aus, etwa einen Zugang oder einen Download. Die Einrichtung in Make, n8n und Zapier beschreibt Checkout-Webhooks absichern.

Conversion-Tracking für deine Werbung: Schaltest du Anzeigen bei Meta (Facebook, Instagram), Google oder TikTok, zeigt dir das Tracking, welche Kampagne zu einem Kauf geführt hat. Dein Werbekonto verbindest du unter Integrationen: Meta direkt vom Server und auf Wunsch zusätzlich mit Tracking-Pixel, Google (Ads und Analytics) und TikTok mit ihrem Tracking-Pixel. Du trägst nur deine Pixel- oder Mess-ID ein. Code brauchst du keinen. Wie das bei Meta im Detail läuft, steht unter Meta Ads. Die Einrichtung für Google und TikTok zeigen die Anleitungen Google-Tag im Checkout und TikTok-Pixel im Checkout.

Erst nach Einwilligung: Sobald Tracking aktiv ist, fragt der Checkout den Käufer in einer schmalen Leiste am unteren Rand. Nur mit seinem Ja lädt der Checkout die Pixel und speichert die Kampagnen-Daten am Kauf: die Klick-ID aus der Anzeige (fbclid oder gclid) und die UTM-Parameter. Diese Daten bekommst du dann auch im Webhook. Ohne Ja bleibt beides aus. Ablehnen und Akzeptieren sind gleich große Knöpfe, bestellen kann der Käufer in beiden Fällen. Warum der Checkout fragt, erklärt Server-Side Tracking mit Einwilligung.

Checkout auf dem Smartphone mit Einwilligungs-Leiste am unteren Rand: „Mit deiner Zustimmung misst Stadtnotizen Leipzig, welche Werbung wirkt. Dafür gehen Daten an Werbepartner. Bestellen kannst du so oder so.“ Darunter die Links Details und Datenschutzerklärung und die gleich großen Knöpfe „Ablehnen“ und „Akzeptieren“

Wiederkehrende Leistungen verkaufst du nicht über den Checkout-Link, sondern über Abonnements.

Im Detail

  • Zahlung über deinen eigenen Anbieter: Mollie, Stripe, PayPal oder Unzer. Das Geld fließt direkt auf dein Konto, nicht über Rechnungskit
  • § 312j-sichere Bestellstrecke mit Preis, Pflichtangaben und „zahlungspflichtig bestellen“
  • Privatperson oder Unternehmen: Die USt-IdNr. eines EU-Unternehmens wird live beim BZSt geprüft, Reverse Charge nur bei Bestätigung, die Prüfung blockiert den Kauf nie
  • Behörde als Kunde? Ein optionales Leitweg-ID-Feld macht aus der Rechnung automatisch eine XRechnung
  • Physische Ware mit Menge und Lieferadresse, fakturiert erst mit „als versendet markieren“; digitale Leistung sofort
  • Webhooks je Bestellung für Make, n8n oder Zapier, mit API-Key und optionaler HMAC-Signatur, zum Beispiel für Lizenzschlüssel, Download-Links oder Kurszugänge
  • Nach der Zahlung: GoBD-konforme E-Rechnung, DATEV-Export, Archiv und Rechnungs-Download auf der Bestätigungsseite

Rechtsgrundlage

Häufige Fragen

Nein. Der Käufer zahlt auf der Bezahlseite deines eigenen Zahlungsanbieters, und das Geld geht direkt auf dein Konto. Welcher Anbieter den Checkout abwickelt, legst du unter Einstellungen fest.

Zuletzt geändert

Rechnungskit ist keine Steuerberatung und keine Rechtsberatung. Dieser Beitrag erklärt allgemeine Zusammenhänge und ersetzt weder die Beratung durch deine Steuerkanzlei (§ 5 StBerG) noch eine Rechtsberatung (§ 3 RDG). Rechnungskit richtet sich an in Deutschland ansässige Unternehmen und bereitet Belege, Steuersätze und Buchungen automatisch auf. Wie dein Einzelfall zu bewerten ist, entscheidest du, im Zweifel gemeinsam mit deiner Steuerkanzlei oder einer Anwaltskanzlei.

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