Gutscheine und Guthaben mit eigenem Register
Rechnungskit unterscheidet gekaufte Gutscheine, Guthaben aus Retoure oder Kulanz und Empfehlungsprämien und führt jeden Fall in einem eigenen Register. Ein Mehrzweck-Gutschein bekommt beim Verkauf einen Kaufbeleg ohne Steuerausweis, die Umsatzsteuer entsteht erst bei der Einlösung. Guthaben wirkt bei der Einlösung als Zahlungsmittel und mindert nicht die Umsatzsteuerbasis.
Warum das wichtig ist
Ein verkaufter Gutschein sieht aus wie Umsatz, ist aber je nach Art etwas anderes. Beim Mehrzweck-Gutschein entsteht die Umsatzsteuer erst mit der Einlösung. Weist der Verkaufsbeleg trotzdem Steuer aus, schuldest du sie nach § 14c UStG. Guthaben aus einer Retoure ist dagegen eine Entgeltminderung der ursprünglichen Lieferung. Werden diese Fälle vermischt, stimmen weder Umsatzsteuer noch Verbindlichkeiten.
Drei Arten von Guthaben, drei Regeln
Rechnungskit behandelt nicht jedes Guthaben gleich, denn umsatzsteuerlich sind es verschiedene Vorgänge:
- Gekaufter Gutschein. Meist ein Mehrzweck-Gutschein. Die Umsatzsteuer entsteht erst bei der Einlösung, bis dahin ist der Betrag eine Verbindlichkeit. Nur wenn Leistungsort und Steuersatz für jede Einlösung feststehen, ist es ein Einzweck-Gutschein mit Steuer schon beim Verkauf.
- Guthaben aus Retoure oder Kulanz. Das ist eine Entgeltminderung der ursprünglichen Lieferung nach § 17 UStG. Die Umsatzsteuer wird über den Storno berichtigt, das Guthaben ist danach nur die Form der Rückzahlung.
- Empfehlungsprämie. Eine Geldforderung des Empfängers, kein Gutscheinverkauf.
Eingelöst wirken alle drei gleich, nämlich als Zahlungsmittel. Die Umsatzsteuer wird auf den vollen Warenpreis je Position berechnet, nicht auf einen um das Guthaben geminderten Betrag.
Was steht auf dem Beleg?
Beim Mehrzweck-Gutschein zeigt der Kaufbeleg nur einen Betrag, den Gutscheinbetrag. Es gibt keine Steuerzeile, auch keine mit 0 %, und keine Netto- oder Brutto-Begriffe. Dazu druckt Rechnungskit den Hinweis, dass es sich um den nicht steuerbaren Verkauf eines Mehrzweck-Gutscheins handelt. So entsteht nicht der Eindruck einer besteuerten Leistung. Der Einzweck-Gutschein ist dagegen eine normale Rechnungsposition mit seinem festen Steuersatz.
Das Register
Im Register bekommt jeder Gutschein und jedes Guthaben einen Eintrag. Ausgabe, Teileinlösung, Storno und Verfall werden fortlaufend und unveränderlich festgehalten. Für jeden Eintrag siehst du die offene Verbindlichkeit, und der DATEV-Export führt sie über die Kontenrolle für Gutschein-Verbindlichkeiten.
Bei Shopify Store Credit ist die Herkunft oft unklar. Rechnungskit rät dann nicht, sondern legt eine Aufgabe an: Du ordnest das Guthaben als Retoure/Kulanz oder als gekauften Gutschein ein und springst per Direktlink in den Shopify-Admin. Wie das im Detail abläuft, zeigt Shopify Store Credit. Gutscheine im Shop-Alltag erklärt Gutscheine im Onlineshop.
Im Detail
- Einzweck- und Mehrzweck-Gutscheine nach § 3 Abs. 13 bis 15 UStG
- Kaufbeleg statt Rechnung beim Mehrzweck-Gutschein: eigener Nummernkreis, kein Steuerausweis, keine E-Rechnungsdaten
- Liegen Ware und Mehrzweck-Gutschein in einer Bestellung, entstehen zwei Dokumente, die aufeinander verweisen und gemeinsam beim Kunden ankommen
- Guthaben bleibt Zahlungsmittel und mindert nicht versehentlich die Umsatzsteuerbasis
- Fortlaufendes, unveränderliches Register für Ausgabe, Teileinlösung, Storno und Verfall
- Offene Verbindlichkeit pro Guthaben, inklusive DATEV-Anbindung
- Shopify Store Credit unbekannter Herkunft: geführte Klärung (Retoure/Kulanz oder gekaufter Gutschein) mit Direktlink in den Shopify-Admin statt stiller Annahme
- Optionale Merk-Regel je Shop; jeder automatisch eingestufte Fall bleibt als erledigte Aufgabe dokumentiert
Rechtsgrundlage
- § 3 UStG (Abs. 13 bis 15, Gutscheine): Unterscheidet Einzweck- und Mehrzweck-Gutscheine und legt fest, wann die Steuer entsteht.
- § 14c UStG (Unrichtiger oder unberechtigter Steuerausweis): Ein Steuerausweis auf dem Beleg über einen nicht steuerbaren Gutscheinverkauf löst eine Steuerschuld aus.
- § 17 UStG (Änderung der Bemessungsgrundlage): Guthaben aus Retoure oder Kulanz berichtigt die Umsatzsteuer der ursprünglichen Lieferung.