Zum Inhalt springen
Rechnungskit

USt-IdNr.-Prüfung abschließen

Aktualisiert am

Die Aufgabe „USt-IdNr.-Prüfung“ (auf dem Dashboard „USt-IdNr. noch nicht bestätigt“) betrifft eine Rechnung an ein Unternehmen im EU-Ausland, dessen USt-IdNr. noch nicht bestätigt ist. Meist hält Rechnungskit die Rechnung zurück, bis das geklärt ist.

USt-IdNr. noch nicht bestätigt
Meist wartest du nur, entscheiden musst du erst bei „Entscheidung nötig“
  1. AuslöserKunde gibt eine EU-USt-IdNr. anBeleg wartet auf die BZSt-Prüfung
  2. Prüfung läuftDu musst nichts tunErgebnis im BZSt-Prüfprotokoll
  3. Entscheidung nötig„Erneut prüfen“, „Mit USt ausstellen“ oder „Ohne USt ausstellen“ohne USt nur mit Begründung
  4. DanachBeleg entstehtdie Aufgabe schließt sich
Bestätigt das BZSt die Nummer, entsteht der Beleg ohne dein Zutun. „Als erledigt markieren“ allein erstellt keinen Beleg.

Was passiert ist

Der Kunde hat eine USt-IdNr. angegeben. Eine Rechnung ohne deutsche USt (Reverse Charge oder innergemeinschaftliche Lieferung) stellt Rechnungskit nur aus, wenn die qualifizierte Prüfung beim BZSt die Nummer bestätigt hat. Je nach Stand zeigt die Aufgabe einen dieser Texte:

Meldung Bedeutung Was du tust
„USt-IdNr. … wartet auf die BZSt-Prüfung. Der Beleg wird nach dem Ergebnis erstellt.“ Die Prüfung läuft. Unter Zahlungen und Bestellungen steht „USt-Prüfung läuft“. Nichts, abwarten
„Entscheide: erneut prüfen, mit USt ausstellen oder ohne USt ausstellen (mit Begründung).“ Die Prüfung brachte kein Ergebnis. Unter Zahlungen steht „MwSt. klären“ mit dem Knopf „Entscheiden“, unter Bestellungen „USt-Entscheidung nötig“. Einen der drei Wege wählen
„Eigene USt-IdNr. fehlt“: „… Deine eigene USt-IdNr. fehlt in den Einstellungen.“ Ohne deine eigene gültige USt-IdNr. fragt das BZSt nicht ab, und eine Rechnung ohne USt ist nicht möglich (§ 14a UStG). Beim ersten Fall bekommst du sofort eine E-Mail. „USt-IdNr. eintragen“: Rechnungskit schlägt die Nummer aus deinem Impressum vor. Nach dem Speichern prüft es alle wartenden Bestellungen von selbst neu. Oder mit USt ausstellen.
„Eine BZSt-Prüfung zählt nur, wenn sie spätestens am Leistungstag … vorliegt.“ Der Leistungstag ist vorbei, eine neue Prüfung zählt für die automatische Entscheidung nicht mehr. Mit „Nachträglich prüfen“ kannst du den Fall trotzdem dokumentieren. Bei einer Zahlung stellt Rechnungskit sofort mit USt aus, bei Kauf auf Rechnung entscheidest du. Bei Kauf auf Rechnung: mit oder ohne USt ausstellen
„BZSt-Prüfung für …: kein voll übereinstimmendes Ergebnis (…). Der Beleg wurde mit Umsatzsteuer aus dem gezahlten Betrag ausgestellt.“ Das BZSt hat die Nummer nicht voll bestätigt. Bei einer Zahlung stellt Rechnungskit den Beleg sofort mit USt aus. Prüfen, ob das stimmt, sonst mit deiner Steuerkanzlei korrigieren

Wie oft Rechnungskit erneut prüft

Kommt bei einer Prüfung kein Ergebnis, weil das BZSt oder das Prüfsystem des anderen Mitgliedstaats nicht erreichbar ist, wiederholt Rechnungskit sie automatisch: alle 15 Minuten, bis zu zwölf Stunden lang (bis zu 48 Versuche). In dieser Zeit entsteht keine Aufgabe für dich. Erst wenn danach immer noch kein Ergebnis da ist und ein Beleg auf die Nummer wartet, wird daraus „Entscheidung nötig“. Ist eine Prüfung abgebrochen, startet „Abgleichen“ unter Zahlungen sie neu, auch der regelmäßige Abgleich tut das von selbst. Zusätzlich kannst du jederzeit „Erneut prüfen“ oder auf der Entscheidungsseite „Nachträglich prüfen“ wählen.

Rechnungen an EU-Unternehmen müssen bis zum 15. des Folgemonats ausgestellt sein (§ 14a UStG). Ab dem 1. des Folgemonats erinnert dich Rechnungskit per E-Mail, am 10. stellt es den Beleg mit USt aus. Den ganzen Ablauf erklärt die Seite „USt-IdNr.-Prüfung beim BZSt“. Bei Bestellungen auf Rechnung (ohne Zahlung) führt auch ein nicht voll übereinstimmendes Ergebnis zu „Entscheidung nötig“, dort stellt Rechnungskit nicht von selbst mit USt aus.

Warum Rechnungskit hier anhält

Eine innergemeinschaftliche Lieferung ist nur steuerfrei, wenn der Kunde eine gültige USt-IdNr. eines anderen Mitgliedstaats verwendet (§ 6a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG). Die Gültigkeit bestätigt auf Anfrage das BZSt (§ 18e UStG). Eine ungeprüfte Nummer würde sonst still zu einer Rechnung ohne USt führen.

Rechnungskit gibt keine Steuerberatung. Es meldet, was das BZSt geantwortet hat, und lässt dich entscheiden, wenn kein eindeutiges Ergebnis vorliegt. Im Zweifel fragst du deine Steuerkanzlei.

So löst du es

  1. Öffne Zahlungen und such die Zeile mit dem blauen oder roten USt-IdNr.-Status. Bei Kauf auf Rechnung ohne Zahlung findest du den Fall unter Bestellungen.
  2. Solange „Prüfung läuft“ steht, musst du nichts tun. Das Ergebnis erscheint im BZSt-Prüfprotokoll.
  3. Steht „Entscheidung nötig“, wählst du einen der drei Wege:
    • „Erneut prüfen“ stößt eine neue BZSt-Abfrage an.
    • „Mit USt ausstellen“ (unter Bestellungen „Mit USt ausstellen (herausgerechnet)“) erstellt den Beleg jetzt. Die USt wird aus dem gezahlten Betrag herausgerechnet, der Gesamtbetrag bleibt gleich.
    • „Ohne USt ausstellen“ verlangt eine Begründung mit mindestens 20 Zeichen. Rechnungskit dokumentiert sie dauerhaft am Beleg, die steuerliche Bewertung liegt bei dir. Fehlt deine eigene USt-IdNr., gibt es diesen Weg nicht.
    • Steht „Eigene USt-IdNr. fehlt“, führt „USt-IdNr. eintragen“ in die Einstellungen. Dort steht ein Vorschlag aus deinem Impressum, den du mit einem Klick übernimmst, wenn es deine Nummer ist.
  4. Alle Fälle stehen auch unter Rechnungen im Tab „Zu prüfen“. Bei Aufgaben ohne Zahlung oder Bestellung gibt es dort „Erneut prüfen“. „Als erledigt markieren“ schließt nur die Aufgabe, einen Beleg erstellt es nicht.

Viele Entscheidungen auf einmal

Stehen mehrere Entscheidungen an, führt „Entscheiden“ auf dem Dashboard zur Seite „Mit oder ohne MwSt.?“ (Adresse /invoices/vat-decisions). Dort stehen alle Zahlungen mit „Entscheidung nötig“ in einer Liste, zu Beginn alle ausgewählt. Die Spalte „Vorschlag“ zeigt für jede Zeile, welche Rechnung passt:

Vorschlag Bedeutung
„Ohne MwSt.“ (Nummer bestätigt) Das BZSt hat Nummer, Name und Anschrift zum Liefertag bestätigt.
„Mit MwSt.“ (Prüfung zu spät) Die Prüfung hätte spätestens am Liefertag laufen müssen, eine neue zählt für den Vorschlag nicht mehr.
„Wird noch geprüft“ (Prüfung zählt noch) Eine neue BZSt-Abfrage kann den Fall noch klären.

Für die ausgewählten Zahlungen gibt es drei Wege:

  • „Vorschlag übernehmen“ (empfohlen): Jede Zahlung bekommt die Rechnung aus der Spalte „Vorschlag“. Die MwSt. wird dabei aus dem gezahlten Betrag herausgerechnet. Bei „Wird noch geprüft“ fragt Rechnungskit vorher das BZSt erneut, ohne Aufgabe für dich.
  • „Rechnung mit MwSt. schreiben“: wie der einzelne Knopf „Mit USt ausstellen“, für alle ausgewählten Zahlungen. Dein Kunde zahlt nichts nach.
  • „Rechnung ohne MwSt. schreiben“: nur mit einer Begründung von mindestens 20 Zeichen, warum die Nummer zum Kaufdatum gültig war. Rechnungskit dokumentiert sie dauerhaft an jedem dieser Belege.

Bei „Mit MwSt.“ (Prüfung zu spät) steht der Knopf „Nachträglich prüfen“. Er fragt für jede dieser Nummern einmal beim BZSt nach, es entsteht dabei noch keine Rechnung. Das hilft vor allem, wenn die Prüfung am Liefertag scheiterte, weil das BZSt oder das Prüfsystem des anderen Mitgliedstaats nicht erreichbar war. Bestätigt das BZSt Nummer, Name und Anschrift, steht in der Zeile „Nachträglich bestätigt“. Der Vorschlag bleibt dann die Rechnung mit MwSt., weil die Bestätigung erst nach der Leistung kam. Wählst du für diese Zeilen „Rechnung ohne MwSt. schreiben“, ist die Begründung schon ausgefüllt: Sie nennt den Grund für die fehlende Prüfung und das Datum der nachträglichen Bestätigung. Die Entscheidung und die steuerliche Bewertung liegen bei dir. Maßgeblich sind die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Leistung (Art. 25 MwSt-DVO 282/2011), eine spätere Bestätigung dokumentiert sie nur. Frag im Zweifel deine Steuerkanzlei.

Fehlt deine eigene USt-IdNr. oder kam sie bei der letzten Prüfung nicht durch, steht oben auf der Seite ein Feld dafür. Es ist mit deiner gespeicherten Nummer gefüllt oder mit einem Vorschlag aus deinem Impressum („Gefunden in deinem Impressum“). Ein Klick auf „Bestätigen“ prüft die Nummer beim BZSt, speichert sie und prüft danach die Nummern deiner Kunden neu. Leerzeichen und Punkte in der Nummer sind egal, Rechnungskit speichert sie ohne.

Danach zeigt die Seite, wie viele Rechnungen entstanden sind und wie viele noch auf eine Prüfung warten. Was nicht ausgestellt werden konnte, bleibt in der Liste. Hat Rechnungskit einen Beleg nach Regel mit USt ausgestellt, nennt die Übersicht das als Hinweis, nicht als Entscheidung.

Sobald eine Entscheidung nötig wird, bekommen die Inhaber des Kontos sofort eine E-Mail. Diese Mail lässt sich nicht abschalten.

Wann die Aufgabe von selbst verschwindet

Bestätigt das BZSt die Nummer, erstellt Rechnungskit den Beleg mit dem aktuellen Datum und schließt die Aufgabe. Auch jede andere Ausstellung zur selben Zahlung oder Bestellung beendet sie.

Verwandte Einstellungen

  • Berichte & Export → USt-IdNr.-Prüfungen (auch über Einstellungen → Steuersätze → „USt-IdNr.-Prüfprotokoll ansehen“): alle BZSt-Abfragen
  • Einstellungen → Konto: deine eigene USt-IdNr. Fehlt sie oder ist sie ungültig, kann Rechnungskit nicht prüfen.

So findest du es in der App

Rechnungskit ist keine Steuerberatung und keine Rechtsberatung. Dieser Beitrag erklärt allgemeine Zusammenhänge und ersetzt weder die Beratung durch deine Steuerkanzlei (§ 5 StBerG) noch eine Rechtsberatung (§ 3 RDG). Rechnungskit richtet sich an in Deutschland ansässige Unternehmen und bereitet Belege, Steuersätze und Buchungen automatisch auf. Wie dein Einzelfall zu bewerten ist, entscheidest du, im Zweifel gemeinsam mit deiner Steuerkanzlei oder einer Anwaltskanzlei.

de en