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Rechnungskit

Steuersatz der Versandkosten prüfen

Aktualisiert am

Die Aufgabe „Versandkosten-Steuersatz prüfen“ ist ein Hinweis auf deine Shop-Konfiguration. Die betroffenen Rechnungen sind erstellt, nichts wird zurückgehalten.

Versandkosten-Steuersatz prüfen
Eine Einstellung ändern, und die Aufgabe ist sofort erledigt
  1. AuslöserVersand pauschal mit einem Satzobwohl die Rechnung 7 und 19 % mischt
  2. Du klickst„Versandsteuer einstellen“dann „Nach Warenwert aufteilen (Standard)“
  3. DanachAufgabe schließt sich sofortneue Belege teilen den Versand auf
Bereits ausgestellte Belege bleiben unverändert. Die Umstellung wirkt nur für neue Belege.

Was passiert ist

Auf einer Rechnung standen Positionen mit unterschiedlichen Steuersätzen, zum Beispiel Kaffee mit 7 % und Zubehör mit 19 %. Dein Shop hat die Versandkosten trotzdem komplett mit einem dieser Sätze versteuert.

Weil unter Belegregeln „Steuer aus dem Shop übernehmen“ eingestellt ist, hat Rechnungskit das so übernommen. Die Aufgabe zählt mit, wie viele Belege betroffen sind, und nennt den letzten: „Dein Shop berechnet die Versandkosten komplett mit … %, obwohl die Rechnung Positionen mit … % mischt.“ Es gibt immer nur eine offene Aufgabe dieser Art je Projekt.

Warum Rechnungskit hier anhält

Versandkosten sind steuerlich eine Nebenleistung und tragen den Satz der Ware, denn Nebenleistungen teilen das Schicksal der Hauptleistung (Abschn. 3.10 Abs. 5 UStAE). Bei gemischten Sätzen sind sie aufzuteilen. Die Aufgabe nennt dafür Abschn. 10.1 Abs. 11 UStAE.

Die Einstellung teilt nach dem Brutto-Warenwert auf, weil der BFH bei der Aufteilung nach Einzelverkaufspreisen von Bruttoverkaufspreisen ausgeht (BFH, Urteil vom 22.01.2025, XI R 22/22).

Rechnungskit hat bewusst deine Shop-Vorgabe übernommen, weil du das so eingestellt hast. Es meldet dir aber, dass sie vermutlich nicht stimmt. Das ist keine Steuerberatung. Im Zweifel fragst du deine Steuerkanzlei.

So löst du es

  1. Klick auf dem Dashboard an der Aufgabe auf „Versandsteuer einstellen“. Unter Rechnungen im Tab „Zu prüfen“ heißt die Aufgabe „Aufgabe prüfen“, dort führt „Öffnen“ an dieselbe Stelle. Du landest unter Verbindungen → Belegregeln im Abschnitt „Versandsteuer“.
  2. Wähle „Nach Warenwert aufteilen (Standard)“. Rechnungskit teilt die Versandpauschale dann selbst nach dem Brutto-Warenwert auf.
  3. Alternativ stellst du im Shop die Versandsteuer auf anteilig nach Warenkorb um. Berechnet der Shop künftig anteilig, übernimmt Rechnungskit den Split automatisch.
  4. Bereits ausgestellte Belege bleiben unverändert. Sie sind archiviert, die Umstellung wirkt nur für neue Belege. Ob für die alten etwas zu tun ist, klärst du mit deiner Steuerkanzlei.

Ältere Aufgaben sprechen noch von „Neu berechnen“ unter Verbindungen. Gemeint ist die Option „Nach Warenwert aufteilen (Standard)“ unter Verbindungen → Belegregeln.

Wann die Aufgabe von selbst verschwindet

Mit dem Speichern von „Nach Warenwert aufteilen (Standard)“ schließt sich die Aufgabe sofort.

Stellst du stattdessen den Shop um, schließt sie sich, sobald aus einer Zahlung ein neuer Beleg mit Versandkosten ohne diese Abweichung entsteht. Bei Bestellungen mit manueller Zahlart wie Kauf auf Rechnung, Überweisung oder Vorkasse entsteht der Beleg ohne Zahlung, dort passiert das nicht. Dann markierst du die Aufgabe im Tab „Zu prüfen“ mit „Als erledigt markieren“ als erledigt.

Verwandte Einstellungen

  • Verbindungen → Belegregeln → Versandsteuer: „Nach Warenwert aufteilen (Standard)“ oder „Steuer aus dem Shop übernehmen“
  • Gilt für Shop-Verbindungen (Shopify, WooCommerce, Shopware). Rechnungskit-Checkout und API teilen den Versand immer nach dem Brutto-Warenwert auf.

So findest du es in der App

Rechnungskit ist keine Steuerberatung und keine Rechtsberatung. Dieser Beitrag erklärt allgemeine Zusammenhänge und ersetzt weder die Beratung durch deine Steuerkanzlei (§ 5 StBerG) noch eine Rechtsberatung (§ 3 RDG). Rechnungskit richtet sich an in Deutschland ansässige Unternehmen und bereitet Belege, Steuersätze und Buchungen automatisch auf. Wie dein Einzelfall zu bewerten ist, entscheidest du, im Zweifel gemeinsam mit deiner Steuerkanzlei oder einer Anwaltskanzlei.

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