Leistungszeitraum im Vorjahr prüfen
Aktualisiert am
Diese Aufgabe betrifft nur Unternehmen mit Bilanzierung. Sie ist eine Warnung und blockiert keinen Beleg. Unter Rechnungen im Tab „Zu prüfen“ heißt sie „Leistungszeitraum im Vorjahr“, in der Aufgaben-Erinnerung per E-Mail „Umsatzrealisierung in einer Vorperiode prüfen“. Auf dem Dashboard steht sie als „Aufgabe prüfen“ mit dem Aufgabentext.
- AuslöserRechnung mit Leistungsbeginn im Vorjahrnur bei Bilanzierung, meist über die API oder Stripe
- DuFall an die Steuerkanzlei gebensie prüft, ob eine Bilanzberichtigung nötig ist
- Danach„Als erledigt markieren“von selbst schließt sich die Aufgabe nie
Was passiert ist
Eine Rechnung wurde ausgestellt, deren Leistungszeitraum in einem früheren Kalenderjahr beginnt als das Rechnungsdatum. Rechnungskit prüft das bei jeder regulären Rechnung, nicht bei Stornorechnungen, und nur, wenn unter DATEV-Einstellungen bei der Gewinnermittlung „Bilanz“ eingestellt ist. Je Rechnung gibt es höchstens eine Aufgabe.
Das passiert nur, wenn ein Leistungszeitraum rückdatiert ankommt:
- über die API mit einem
service_periodin der Vergangenheit - bei einer nachträglichen Stripe-Rechnung
Checkout, Abos und Shop-Anbindungen setzen keinen vergangenen Beginn.
Der Aufgabentext beginnt mit „Leistungszeitraum beginnt am …“ und nennt das Rechnungsdatum. Er endet mit „Die bereits vergangenen Monate gehören periodengerecht ins Vorjahr; ggf. ist eine Bilanzberichtigung nötig.“ Die Daten stehen im Format Jahr-Monat-Tag.
Warum Rechnungskit hier anhält
Bei Bilanzierung verteilt Rechnungskit Umsätze aus Leistungszeiträumen über die Monate ab dem Rechnungsmonat. Die bereits vergangenen Monate aus dem Vorjahr landen dadurch im Rechnungsmonat statt im Vorjahr.
Innerhalb eines Jahres ist das unschädlich, über eine Jahresgrenze nicht. Ob eine Berichtigung nötig ist, kann Rechnungskit nicht entscheiden. Deshalb meldet es den Fall, statt ihn still zu buchen.
So löst du es
- Klick auf dem Dashboard an der Aufgabe auf „Erneut prüfen“. Der Knopf öffnet die betroffene Rechnung mit ihrem Leistungszeitraum. Unter Rechnungen im Tab „Zu prüfen“ steht nur der Aufgabentext, ohne Rechnungsnummer.
- Gib den Fall an deine Steuerkanzlei. Sie entscheidet, ob für das Vorjahr eine Bilanzberichtigung nötig ist, besonders wenn der Jahresabschluss bereits steht.
- Kommt der rückdatierte Zeitraum aus deiner eigenen Anwendung, prüfe, ob der
service_perioddort richtig gesetzt wird. - Ist der Fall weitergegeben, klickst du unter Rechnungen im Tab „Zu prüfen“ auf „Als erledigt markieren“.
Wann die Aufgabe von selbst verschwindet
Nie. Der Beleg ist die Ursache der Aufgabe, nicht ihre Lösung, und die Entscheidung liegt außerhalb von Rechnungskit. Du schließt die Aufgabe selbst.
Verwandte Einstellungen
- Einstellungen → DATEV-Einstellungen: Gewinnermittlung (Bilanz oder EÜR) und Kontenrahmen
- Produkte → Alle Produkte: SaaS-Abrechnungszeitraum für zeitbasierte Produkte
So findest du es in der App
Rechnungskit ist keine Steuerberatung und keine Rechtsberatung. Dieser Beitrag erklärt allgemeine Zusammenhänge und ersetzt weder die Beratung durch deine Steuerkanzlei (§ 5 StBerG) noch eine Rechtsberatung (§ 3 RDG). Rechnungskit richtet sich an in Deutschland ansässige Unternehmen und bereitet Belege, Steuersätze und Buchungen automatisch auf. Wie dein Einzelfall zu bewerten ist, entscheidest du, im Zweifel gemeinsam mit deiner Steuerkanzlei oder einer Anwaltskanzlei.