USt-Nachweis für steuerfreie Lieferung hochladen
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Die Aufgabe „USt-Nachweis offen“ hält eine steuerfreie Rechnung zurück, bis der Nachweis für die Warenbewegung vorliegt. Auf dem Dashboard ist sie mit „Nachweis offen“ markiert. In der Aufgaben-Erinnerung per E-Mail heißt sie „USt-Nachweis offen: Bestellung wartet auf Ausfuhr-/Gelangensnachweis“.
- AuslöserSteuerfreie Lieferung ohne Nachweisoder Ausfuhr über 1.000 €, bei der das Tracking nicht reicht
- DuNachweis hochladenunter Bestellungen über „USt-Nachweis: offen“
- DanachRechnung entstehtbeim nächsten Abgleich, die Aufgabe schließt sich
Was passiert ist
Bei Ausfuhren in Drittländer und bei Lieferungen an Unternehmen im EU-Ausland stellt Rechnungskit die Rechnung ohne Umsatzsteuer aus. Dafür braucht es einen Nachweis. Meist bildet Rechnungskit ihn selbst aus dem Versand mit Trackingnummer. Die Aufgabe entsteht, wenn das nicht reicht:
| Text beginnt mit | Bedeutung |
|---|---|
| „Bestellung … ist bezahlt, aber die steuerfreie Rechnung wartet auf den USt-Nachweis“ | Für die Ausfuhr oder die Lieferung in ein anderes EU-Land liegt noch kein Nachweis vor. |
| „Ausfuhr über 1.000 €“ | Eine Ausfuhr mit Tracking, deren Bestellwert (brutto) über 1.000 € liegt. Hier genügt das Tracking nicht als Ausfuhrnachweis. |
Bis 1.000 € Warenwert ist keine elektronische Ausfuhranmeldung nötig, dann genügt der Versendungsbeleg (Abschn. 6.6 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c und 6.7 Abs. 1a UStAE). Darüber wird die Ausfuhr elektronisch in ATLAS angemeldet, und den Nachweis führst du mit dem Ausgangsvermerk (Abschn. 6.7 Abs. 1 UStAE). Rechnungskit misst die Grenze am Bruttobetrag der ganzen Bestellung.
Warum Rechnungskit hier anhält
Die Steuerbefreiung setzt voraus, dass du die Ausfuhr bzw. das Gelangen in das andere EU-Land nachweist (§ 6 Abs. 4 und § 6a Abs. 3 UStG, §§ 8 ff. und 17a ff. UStDV). Eine Rechnung mit falscher Steuer lässt sich im Archiv nicht mehr korrigieren. Rechnungskit hält den Beleg deshalb an, statt ihn ohne Nachweis steuerfrei oder vorsorglich mit deutscher Steuer auszustellen.
Quellen: § 6 UStG, § 6a UStG, § 8 UStDV, § 17a UStDV, Abschn. 6.6 und 6.7 UStAE
So löst du es
- Klick auf dem Dashboard an der Aufgabe auf „Bestellungen öffnen“ und such die Bestellung, deren Nummer im Text der Aufgabe steht.
- Die Zeile der Bestellung zeigt „USt-Nachweis: offen“. Ist die Warenbewegung noch unklar, steht dort „USt-Nachweis: prüfen“. Ein Klick darauf öffnet „USt-Nachweis erfassen“.
- Lade den Nachweis hoch, bei Ausfuhren über 1.000 € den Ausgangsvermerk aus ATLAS.
- Führst du deine Nachweise laut Belegregeln in einer Versandsoftware, zeigt die Bestellung „USt-Nachweis: extern“. Extern geführt heißt aber nicht geprüft: Rechnungskit kann einen Nachweis, den es nie gesehen hat, nicht bestätigen. Für die Freigabe lädst du ihn bei dieser Bestellung trotzdem hoch. Er gilt dann für genau diese Bestellung, an der generellen Einstellung ändert sich nichts.
Wann die Aufgabe von selbst verschwindet
Das Hochladen allein erstellt die Rechnung noch nicht. Sobald der Nachweis vorliegt, entsteht beim nächsten Abgleich die steuerfreie Rechnung, und erst dann schließt sich die Aufgabe.
Bestätigt die Versand-Automatik den Nachweis selbst, etwa bei einer Sendung bis 1.000 € mit Tracking, geschieht das ohne dein Zutun.
Verwandte Einstellungen
- Verbindungen → Belegregeln → Nachweise: Nachweise in Rechnungskit oder in einem externen System führen
- Bestellungen → „Nachweise exportieren“: alle Nachweise eines Zeitraums als ZIP, sichtbar, sobald es abgerechnete Bestellungen mit Nachweispflicht gibt
So findest du es in der App
Zuletzt geändert
Rechnungskit ist keine Steuerberatung und keine Rechtsberatung. Dieser Beitrag erklärt allgemeine Zusammenhänge und ersetzt weder die Beratung durch deine Steuerkanzlei (§ 5 StBerG) noch eine Rechtsberatung (§ 3 RDG). Rechnungskit richtet sich an in Deutschland ansässige Unternehmen und bereitet Belege, Steuersätze und Buchungen automatisch auf. Wie dein Einzelfall zu bewerten ist, entscheidest du, im Zweifel gemeinsam mit deiner Steuerkanzlei oder einer Anwaltskanzlei.