AWV-Meldung an die Bundesbank prüfen
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Dieser Hinweis meldet eine große Zahlung aus dem Ausland, für die du eventuell eine Statistikmeldung an die Bundesbank abgeben musst. An deiner Rechnung ändert er nichts. Auf dem Dashboard steht er als „Aufgabe prüfen“, in der Aufgaben-Erinnerung per E-Mail als „AWV-Meldung an die Bundesbank prüfen (über 50.000 € grenzüberschreitend)“.
- AuslöserZahlung ab 50.000 € aus dem Auslandzugeordnet, die Rechnung ist schon entstanden
- DuMeldepflicht klärenWarenzahlungen sind ausgenommen, im Zweifel mit deiner Steuerkanzlei
- Falls nötigZ4-Meldung bei der Bundesbankbis zum 7. Werktag des Folgemonats, über das Meldeportal
Was passiert ist
Eine einzelne Zahlung ab 50.000 € von einem Zahler im Ausland wurde einer Bestellung zugeordnet, und die Rechnung ist entstanden. Der Hinweis entsteht nur, wenn alles davon zutrifft:
- Dein Firmensitz in den Stammdaten liegt in Deutschland.
- Das Land der Rechnungsadresse, das Rechnungskit als Land des Zahlers nimmt, liegt nicht in Deutschland.
- Es ist keine Testzahlung aus dem Testmodus.
- Der Betrag lässt sich in Euro bewerten. Bei Fremdwährung nimmt Rechnungskit den Kurs, den auch die Rechnung nutzt. Gibt es keinen Kurs, entsteht kein Hinweis.
Der Text lautet dann: „Grenzüberschreitende Zahlung über … € erkannt (Grenze 50.000 €, seit 01.01.2025). Als Inländer bist du hierfür ggf. AWV-meldepflichtig gegenüber der Deutschen Bundesbank (Z4-Meldung, Frist: 7. Werktag nach Monatsende).“
Warum Rechnungskit hier anhält
Rechnungskit hält hier nichts an, der Beleg ist bereits erstellt. Der Hinweis zeigt dir eine Meldepflicht, die leicht übersehen wird. So ist sie einzuordnen:
- Es ist eine reine Statistikmeldung im Außenwirtschaftsverkehr. Rechnung, Umsatzsteuer und DATEV-Export bleiben unberührt.
- Die Grenze gilt je einzelner Zahlung, nicht als Monatssumme. Meldepflichtig sind Zahlungen, die 50.000 € übersteigen (§ 67 Abs. 2 Nr. 1 AWV). Rechnungskit zeigt den Hinweis vorsichtshalber schon ab genau 50.000 €.
- Zahlungen für die Ausfuhr oder Verbringung von Waren sind nicht zu melden (§ 67 Abs. 2 Nr. 2 AWV). Verkaufst du Ware ins Ausland, musst du also nichts melden. Rechnungskit zeigt den Hinweis trotzdem, weil es den Zweck der Zahlung nicht sicher einordnen kann.
- Mit der 50.000-Euro-Grenze der Zusammenfassenden Meldung hat das nichts zu tun. Die beiden Meldungen teilen nur die Zahl.
So löst du es
- Öffne die Zahlung unter Zahlungen und prüfe Betrag, Zahler und Land. Auf dem Dashboard führt „Öffnen“ an der Aufgabe direkt zu dieser Zahlung.
- Kläre, ob für dich eine Meldepflicht besteht, bei Bedarf mit deiner Steuerkanzlei.
- Besteht sie, meldest du die Zahlung selbst über das Meldeportal der Bundesbank, und zwar bis zum 7. Werktag des Folgemonats (§ 71 Abs. 6 AWV).
- Rechnungskit übernimmt die Z4-Meldung nicht und meldet nicht für dich.
- Hast du gemeldet oder geklärt, dass keine Meldung nötig ist, markierst du die Aufgabe unter Rechnungen im Tab „Zu prüfen“ mit „Als erledigt markieren“ als erledigt. Rechnungskit hält im Protokoll fest, wer sie wann geschlossen hat.
Quellen: § 67 AWV, § 71 AWV, Bundesbank: Informationen zur AWV-Änderung ab Januar 2025
Wann die Aufgabe von selbst verschwindet
Nicht automatisch, weil Rechnungskit nicht wissen kann, ob du gemeldet hast. Der Hinweis bleibt deshalb auf dem Dashboard und in der Aufgaben-Erinnerung stehen, bis du ihn im Tab „Zu prüfen“ mit „Als erledigt markieren“ schließt.
Der Menüzähler unter Zahlungen zählt diesen Hinweis bewusst nicht mit. Je Zahlung gibt es höchstens einen Hinweis, auch wenn sie erneut abgeglichen wird.
Verwandte Einstellungen
- Einstellungen → Aufgaben-Erinnerung per E-Mail: Der Hinweis erscheint dort, solange er offen ist
- Einstellungen: Firmenanschrift in den Stammdaten, sie bestimmt, ob du als Inländer giltst
So findest du es in der App
Rechnungskit ist keine Steuerberatung und keine Rechtsberatung. Dieser Beitrag erklärt allgemeine Zusammenhänge und ersetzt weder die Beratung durch deine Steuerkanzlei (§ 5 StBerG) noch eine Rechtsberatung (§ 3 RDG). Rechnungskit richtet sich an in Deutschland ansässige Unternehmen und bereitet Belege, Steuersätze und Buchungen automatisch auf. Wie dein Einzelfall zu bewerten ist, entscheidest du, im Zweifel gemeinsam mit deiner Steuerkanzlei oder einer Anwaltskanzlei.