OSS für EU-Fernverkäufe und digitale Leistungen
Für die 10.000-Euro-Schwelle werden innergemeinschaftliche Fernverkäufe und bestimmte elektronische B2C-Leistungen EU-weit gemeinsam betrachtet. Rechnungskit zählt beide Umsatzarten zusammen, besteuert bereits den auslösenden Umsatz im Bestimmungsland und führt Waren und digitale Leistungen in getrennten Meldenachweisen.
Gemeinsame Schwellenüberwachung, richtiger Steuersatz des Bestimmungslands und getrennte Nachweise für Waren und elektronische Leistungen.
Rechnungen schreiben ist einfach. Rechtssicher schreiben nicht.
Der Unterschied zwischen einem PDF und einer konformen E-Rechnung entscheidet bei der nächsten Steuerprüfung. Rechnungskit schließt genau diese Lücke.
In vier Schritten zur konformen E-Rechnung.
- 01Schwelle prüfenRechnungskit zählt EU-weite B2C-Fernverkäufe und bestimmte elektronische Leistungen gemeinsam. Auch das Vorjahr zählt; der Umsatz, der 10.000 Euro überschreitet, wird bereits im Bestimmungsland besteuert. Beim Wechsel im laufenden Jahr trägst du deine Vorumsätze aus dem Altsystem ein, damit die Zählung von Anfang an stimmt.
- 02RegistrierenDu meldest dich einmalig für die EU-Regelung im BZSt-Online-Portal an. Registrierst du dich bis zum 10. des Folgemonats nach dem Überschreiten, wirkt die Teilnahme rückwirkend ab dem ersten Umsatz (§ 18j UStG); Rechnungskit erinnert dich beim Überschreiten an genau diese Frist.
- 03Umsätze erfassenRechnungskit setzt den Steuersatz des Bestimmungslands, dokumentiert den Matrixfall und bereitet W6-Warenumsätze und S4-Leistungen getrennt auf.
- 04Fristgerecht meldenW6-Fernverkäufe erscheinen im Quartalsnachweis. S4-Leistungen erhalten einen separaten Monatsnachweis mit Fälligkeit am letzten Tag des Folgemonats.
Was die OSS-Meldung ist
Der One-Stop-Shop (OSS) ist eine Vereinfachung im EU-Umsatzsteuerrecht. Statt dich in jedem EU-Land einzeln zu registrieren, meldest du deine grenzüberschreitenden Verkäufe an Privatkunden zentral über eine einzige Stelle. Rechtsgrundlage der EU-Regelung ist § 18j UStG, in Deutschland läuft das Verfahren über das Bundeszentralamt für Steuern.
Entscheidend ist die Schwelle von 10.000 Euro netto. Sie gilt EU-weit und zusammengefasst über alle deine innergemeinschaftlichen Fernverkäufe und bestimmte elektronische Leistungen. Für reine SaaS- und Software-Abo-Anbieter erklärt E-Rechnung für SaaS den digitalen Fall im Detail. Bleibst du darunter, berechnest du den deutschen Steuersatz. Überschreitest du sie, wird bereits der auslösende Umsatz im Bestimmungsland steuerpflichtig. Auch der Vorjahresumsatz ist Teil der Prüfung. Das Verfahren gilt für den B2C-Bereich. Reine Geschäfte zwischen Unternehmen laufen über innergemeinschaftliche Lieferung oder Reverse Charge und nicht über diesen OSS-Pfad.
Wie Rechnungskit dabei hilft
Die Meldung selbst gibst du beim BZSt ab. Rechnungskit liefert die saubere Datenbasis dafür: Die gemeinsame Schwelle wird fortlaufend überwacht, der Matrixfall bleibt an der Rechnungsposition dokumentiert und die Umsätze werden nach Land, Steuersatz und Leistungsart aufbereitet. Wechselst du im laufenden Jahr zu Rechnungskit, erfasst du deine bisherigen Fernverkäufe und digitalen B2C-Leistungen als Vorumsätze; sie zählen dann sofort zur Schwelle mit. Beim Überschreiten erinnert dich Rechnungskit an die Registrierungsfrist: bis zum 10. des Folgemonats wirkt die OSS-Teilnahme rückwirkend ab dem ersten Umsatz. W6-Fernverkäufe laufen in den Quartalsnachweis; S4-Leistungen erhalten einen separaten Monatsnachweis. Die zugrunde liegenden OSS-Aufzeichnungen werden zehn Jahre vorgehalten. Gleichzeitig entsteht aus jeder Zahlung eine konforme E-Rechnung nach EN 16931, die GoBD-revisionssicher archiviert wird. So passen E-Rechnung, Steuersatz und Meldung von Anfang an zusammen.
Häufige Fragen zur E-Rechnung Software
Dieser Beitrag erklärt allgemeine Zusammenhänge und ist keine Steuerberatung (§ 5 StBerG). Rechnungskit richtet sich an in Deutschland ansässige Unternehmen und bereitet Belege, Steuersätze und Buchungen automatisch auf. Die steuerliche Bewertung im Einzelfall bleibt deine Entscheidung, im Zweifel gemeinsam mit deiner Steuerkanzlei.
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