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Rechnungskit
E-Rechnung Software · made in Germany

OSS-Meldung für den EU-Fernverkauf

Die OSS-Meldung ist die quartalsweise Umsatzsteuererklärung für grenzüberschreitende B2C-Verkäufe in der EU. Du gibst sie über das BZSt-Online-Portal ab, sobald deine EU-weiten Fernverkäufe die Schwelle von 10.000 Euro überschreiten. Frist ist jeweils der Monat nach dem Quartal.

Für jeden EU-Verkauf der richtige Steuersatz des Bestimmungslandes, sauber pro Land aufbereitet für deine OSS-Meldung.

Keine Kreditkarte · Anbindung in unter einer Stunde · persönliches Onboarding
Die Lücke

Rechnungen schreiben ist einfach. Rechtssicher schreiben nicht.

Der Unterschied zwischen einem PDF und einer konformen E-Rechnung entscheidet bei der nächsten Steuerprüfung. Rechnungskit schließt genau diese Lücke.

Ohne RechnungskitMit Rechnungskit
in jedem EU-Land einzeln umsatzsteuerlich registrieren richtiger Umsatzsteuersatz je Bestimmungsland pro Verkauf
Steuersätze für jedes Bestimmungsland selbst pflegen B2C-Fernverkäufe automatisch pro Land aufbereitet
B2C-Umsätze pro Land von Hand zusammenrechnen konforme E-Rechnung nach EN 16931 inklusive
Fristen für jede Quartalsmeldung im Blick behalten GoBD-revisionssichere Archivierung mit Prüfsumme
So funktioniert es

In vier Schritten zur konformen E-Rechnung.

  1. 01
    Schwelle prüfen
    Sobald deine EU-weiten B2C-Fernverkäufe die Schwelle von 10.000 Euro im Jahr überschreiten, wird die Umsatzsteuer im Bestimmungsland fällig.
  2. 02
    Registrieren
    Du meldest dich einmalig für die EU-Regelung im BZSt-Online-Portal an. Die Teilnahme am OSS ist freiwillig.
  3. 03
    Umsätze erfassen
    Rechnungskit setzt für jeden Verkauf den Steuersatz des Bestimmungslandes und bereitet die Umsätze pro Land auf.
  4. 04
    Quartalsweise melden
    Du gibst die OSS-Meldung bis zum Ende des Folgemonats nach dem Quartal ab und zahlst den Betrag an das BZSt.

Was die OSS-Meldung ist

Der One-Stop-Shop (OSS) ist eine Vereinfachung im EU-Umsatzsteuerrecht. Statt dich in jedem EU-Land einzeln zu registrieren, meldest du deine grenzüberschreitenden Verkäufe an Privatkunden zentral über eine einzige Stelle. Rechtsgrundlage der EU-Regelung ist § 18j UStG, in Deutschland läuft das Verfahren über das Bundeszentralamt für Steuern.

Entscheidend ist die Schwelle von 10.000 Euro. Sie gilt EU-weit und zusammengefasst über alle deine innergemeinschaftlichen Fernverkäufe und bestimmte digitale Leistungen. Bleibst du darunter, berechnest du den deutschen Steuersatz. Überschreitest du sie, wird die Umsatzsteuer im Bestimmungsland fällig, und genau diese Umsätze meldest du über den OSS. Das Verfahren gilt für den B2C-Bereich. Reine Geschäfte zwischen Unternehmen (B2B) laufen weiter über das übliche Verfahren.

Wie Rechnungskit dabei hilft

Die OSS-Meldung selbst gibst du beim BZSt ab. Rechnungskit liefert die saubere Datenbasis dafür: Für jeden Verkauf wird der richtige Steuersatz des Bestimmungslandes gesetzt und die Umsätze werden pro Land aufbereitet. Gleichzeitig entsteht aus jeder Zahlung eine konforme E-Rechnung nach EN 16931, die GoBD-revisionssicher archiviert wird. So passen E-Rechnung, Steuersatz und Meldung von Anfang an zusammen.

FAQ

Häufige Fragen zur E-Rechnung Software

Unternehmen, die Waren oder bestimmte Leistungen grenzüberschreitend an Privatkunden in anderen EU-Ländern verkaufen und die EU-weite Schwelle von 10.000 Euro überschreiten. Reine B2B-Umsätze fallen nicht darunter.
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