Rechnungen in Fremdwährung, Umsatzsteuer korrekt in Euro
Eine Rechnung darf vollständig in Fremdwährung ausgestellt werden. Für die Umsatzsteuer rechnet Rechnungskit den Betrag zusätzlich in Euro um, standardmäßig mit dem EZB-Tageskurs zum Rechnungsdatum und, sobald deinem Finanzamt die Gestattung vorliegt, mit dem gesetzlich maßgeblichen BMF-Durchschnittskurs des Vormonats (§ 16 Abs. 6 UStG). Kurs, Kursmonat und Quelle stehen auf der Rechnung und in der E-Rechnung.
Rechnung in der Originalwährung, Umsatzsteuer sauber in Euro umgerechnet und mit Kurs, Kursmonat und Quelle nachvollziehbar ausgewiesen.
Rechnungen schreiben ist einfach. Rechtssicher schreiben nicht.
Der Unterschied zwischen einem PDF und einer konformen E-Rechnung entscheidet bei der nächsten Steuerprüfung. Rechnungskit schließt genau diese Lücke.
In vier Schritten zur konformen E-Rechnung.
- 01In Fremdwährung fakturierenVerkauft dein Shop in USD, CHF oder einer anderen Währung, erstellt Rechnungskit die Rechnung in genau dieser Währung, mit Nettobetrag, Steuersatz, Steuerbetrag und Gesamtbetrag, wie es § 14 UStG verlangt.
- 02Umsatzsteuer in Euro umrechnenFür die Umsatzsteuer rechnet Rechnungskit den Betrag zusätzlich in Euro um. Standard ist der EZB-Referenzkurs zum Rechnungsdatum. Liegt deinem Finanzamt die Gestattung vor, nutzt Rechnungskit den gesetzlich maßgeblichen BMF-Durchschnittskurs des Vormonats.
- 03Kurs festschreibenDer verwendete Kurs wird pro Beleg eingefroren und mit Kursmonat und Quelle gespeichert. So bleibt die Umrechnung aus dem Archiv allein nachvollziehbar, und eine Korrektur nutzt später denselben Kurs.
- 04Ausweisen und meldenDer Euro-Steuerbetrag steht als Umrechnung auf der Rechnung und strukturiert in der E-Rechnung (BT-6, BT-111). Für die Umsatzsteuer-Voranmeldung liegen die Euro-Werte damit direkt vor.
Rechnung in Fremdwährung, Umsatzsteuer in Euro
Wenn dein Shop in US-Dollar, Schweizer Franken oder einer anderen Währung verkauft, darf die Rechnung vollständig in dieser Währung ausgestellt werden. § 14 UStG schreibt keine Rechnungswährung vor: Nettobetrag, Steuersatz, Steuerbetrag und Gesamtbetrag stehen in der Originalwährung. Für die Umsatzsteuer verlangt das Gesetz jedoch eine Umrechnung in Euro. Rechnungskit weist den Euro-Steuerbetrag deshalb zusätzlich aus, klar als Umrechnung gekennzeichnet und ohne dass eine zweite Steuer entsteht.
Der maßgebliche Kurs
Für die Umsatzsteuer gilt grundsätzlich der vom Bundesministerium der Finanzen monatlich bekannt gegebene Durchschnittskurs des Monats, in dem die Leistung ausgeführt oder das Entgelt vereinnahmt wird (§ 16 Abs. 6 UStG). Diese BMF-Kurse sind die monatlichen Durchschnitte der EZB-Referenzkurse. Weil der Durchschnitt eines Monats erst nach dessen Ablauf feststeht, sieht die Finanzverwaltung eine Vereinfachung vor: Das Finanzamt kann gestatten, regelmäßig den Durchschnittskurs des Vormonats zu verwenden. Dieser Kurs ist zum Zeitpunkt der Rechnung immer bekannt.
Wie Rechnungskit dabei hilft
Rechnungskit stellt die Rechnung in der Originalwährung aus und rechnet die Umsatzsteuer zusätzlich in Euro um. Standardmäßig wird der EZB-Referenzkurs zum Rechnungsdatum verwendet, ein zulässiger vorläufiger Ansatz. Sobald deinem Finanzamt die Gestattung für den BMF-Vormonatskurs vorliegt, stellst du das mit einem Klick in den Einstellungen um; ab dann nutzt Rechnungskit den gesetzlich maßgeblichen Durchschnittskurs des Vormonats. Die BMF-Monatskurse werden automatisiert bezogen und auf vier Nachkommastellen gerundet, sodass der Wert dem amtlich veröffentlichten Kurs entspricht.
Der verwendete Kurs wird pro Beleg eingefroren und mit Kursmonat und Quelle gespeichert. So bleibt die Umrechnung allein aus dem GoBD-Archiv nachvollziehbar, und eine spätere Korrektur nutzt denselben Kurs. Auf der Rechnung erscheinen Netto, Umsatzsteuer und Gesamtbetrag zusätzlich in Euro, mit Angabe des Kurses, des Kursmonats und der Quelle. In der E-Rechnung nach EN 16931 steht der Euro-Steuerbetrag strukturiert (Steuerwährung und Steuerbetrag in Euro), sodass Rechnung und E-Rechnung dieselben Zahlen zeigen.
Für die OSS-Meldung gilt ein eigener gesetzlicher Kurs, der EZB-Kurs des letzten Tages des Meldezeitraums. Diesen Quartalskurs wendet Rechnungskit dort automatisch an, unabhängig vom Kurs der einzelnen Rechnung. So passen Rechnung, E-Rechnung und Meldung von Anfang an zusammen.
Häufige Fragen zur E-Rechnung Software
Dieser Beitrag erklärt allgemeine Zusammenhänge und ist keine Steuerberatung (§ 5 StBerG). Rechnungskit richtet sich an in Deutschland ansässige Unternehmen und bereitet Belege, Steuersätze und Buchungen automatisch auf. Die steuerliche Bewertung im Einzelfall bleibt deine Entscheidung, im Zweifel gemeinsam mit deiner Steuerkanzlei.
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