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E-Rechnung Software · made in Germany

Rechnungen in Fremdwährung, Umsatzsteuer korrekt in Euro

Eine Rechnung darf vollständig in Fremdwährung ausgestellt werden. Für die Umsatzsteuer rechnet Rechnungskit den Betrag zusätzlich in Euro um, standardmäßig mit dem EZB-Tageskurs zum Rechnungsdatum und, sobald deinem Finanzamt die Gestattung vorliegt, mit dem gesetzlich maßgeblichen BMF-Durchschnittskurs des Vormonats (§ 16 Abs. 6 UStG). Kurs, Kursmonat und Quelle stehen auf der Rechnung und in der E-Rechnung.

Rechnung in der Originalwährung, Umsatzsteuer sauber in Euro umgerechnet und mit Kurs, Kursmonat und Quelle nachvollziehbar ausgewiesen.

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Die Lücke

Rechnungen schreiben ist einfach. Rechtssicher schreiben nicht.

Der Unterschied zwischen einem PDF und einer konformen E-Rechnung entscheidet bei der nächsten Steuerprüfung. Rechnungskit schließt genau diese Lücke.

Ohne RechnungskitMit Rechnungskit
Fremdwährungsbeträge von Hand in Euro umrechnen Rechnung in USD, CHF, GBP und weiteren Währungen mit allen Pflichtangaben
den richtigen Monats- oder Tageskurs selbst heraussuchen Umsatzsteuer zusätzlich in Euro, umgerechnet mit dem maßgeblichen Kurs
den Euro-Steuerbetrag getrennt für die Voranmeldung ermitteln eingefrorener Kurs pro Beleg, reproduzierbar aus dem GoBD-Archiv
jeden Kurs mit Datum und Quelle für die Prüfung dokumentieren EUR-Steuerbetrag strukturiert in der E-Rechnung nach EN 16931 (BT-6, BT-111)
So funktioniert es

In vier Schritten zur konformen E-Rechnung.

  1. 01
    In Fremdwährung fakturieren
    Verkauft dein Shop in USD, CHF oder einer anderen Währung, erstellt Rechnungskit die Rechnung in genau dieser Währung, mit Nettobetrag, Steuersatz, Steuerbetrag und Gesamtbetrag, wie es § 14 UStG verlangt.
  2. 02
    Umsatzsteuer in Euro umrechnen
    Für die Umsatzsteuer rechnet Rechnungskit den Betrag zusätzlich in Euro um. Standard ist der EZB-Referenzkurs zum Rechnungsdatum. Liegt deinem Finanzamt die Gestattung vor, nutzt Rechnungskit den gesetzlich maßgeblichen BMF-Durchschnittskurs des Vormonats.
  3. 03
    Kurs festschreiben
    Der verwendete Kurs wird pro Beleg eingefroren und mit Kursmonat und Quelle gespeichert. So bleibt die Umrechnung aus dem Archiv allein nachvollziehbar, und eine Korrektur nutzt später denselben Kurs.
  4. 04
    Ausweisen und melden
    Der Euro-Steuerbetrag steht als Umrechnung auf der Rechnung und strukturiert in der E-Rechnung (BT-6, BT-111). Für die Umsatzsteuer-Voranmeldung liegen die Euro-Werte damit direkt vor.

Rechnung in Fremdwährung, Umsatzsteuer in Euro

Wenn dein Shop in US-Dollar, Schweizer Franken oder einer anderen Währung verkauft, darf die Rechnung vollständig in dieser Währung ausgestellt werden. § 14 UStG schreibt keine Rechnungswährung vor: Nettobetrag, Steuersatz, Steuerbetrag und Gesamtbetrag stehen in der Originalwährung. Für die Umsatzsteuer verlangt das Gesetz jedoch eine Umrechnung in Euro. Rechnungskit weist den Euro-Steuerbetrag deshalb zusätzlich aus, klar als Umrechnung gekennzeichnet und ohne dass eine zweite Steuer entsteht.

Der maßgebliche Kurs

Für die Umsatzsteuer gilt grundsätzlich der vom Bundesministerium der Finanzen monatlich bekannt gegebene Durchschnittskurs des Monats, in dem die Leistung ausgeführt oder das Entgelt vereinnahmt wird (§ 16 Abs. 6 UStG). Diese BMF-Kurse sind die monatlichen Durchschnitte der EZB-Referenzkurse. Weil der Durchschnitt eines Monats erst nach dessen Ablauf feststeht, sieht die Finanzverwaltung eine Vereinfachung vor: Das Finanzamt kann gestatten, regelmäßig den Durchschnittskurs des Vormonats zu verwenden. Dieser Kurs ist zum Zeitpunkt der Rechnung immer bekannt.

Umrechnung in Euro · § 16 Abs. 6 UStG
Zwei zulässige Kurse, ein sauber ausgewiesener Euro-Betrag

Beispiel: eine Rechnung über 1.000,00 USD, ausgestellt am 15. August. Der Euro-Betrag auf der Rechnung ist derselbe, der in DATEV gebucht und in der Voranmeldung gemeldet wird.

StandardEZB-Tageskurs

Kurs des Rechnungstags, ohne Antrag nutzbar. Zulässiger vorläufiger Ansatz.

Kurs 15.08.1 EUR = 1,1567 USD
Betrag in Euro864,53 €
GesetzlichBMF-Vormonatskurs

Durchschnittskurs Juli, gesetzliche Grundlage. Setzt die Gestattung des Finanzamts voraus.

Kurs Juli1 EUR = 1,1417 USD
Betrag in Euro875,89 €
Warum der Vormonat
Juli
Durchschnittskurs steht fest, Anfang August veröffentlicht
15. August
Rechnung wird erstellt: Juli-Kurs ist bereits bekannt
August
Eigener Durchschnittskurs erst Anfang September verfügbar

Der Durchschnittskurs eines Monats steht erst nach dessen Ablauf fest. Der Vormonatskurs ist zum Zeitpunkt der Rechnung immer verfügbar. Deshalb ist er die praxistaugliche und gesetzlich vorgesehene Grundlage, sobald die Gestattung vorliegt. Rechnungskit friert den gewählten Kurs pro Beleg ein und weist ihn mit Kursmonat und Quelle aus.

Wie Rechnungskit dabei hilft

Rechnungskit stellt die Rechnung in der Originalwährung aus und rechnet die Umsatzsteuer zusätzlich in Euro um. Standardmäßig wird der EZB-Referenzkurs zum Rechnungsdatum verwendet, ein zulässiger vorläufiger Ansatz. Sobald deinem Finanzamt die Gestattung für den BMF-Vormonatskurs vorliegt, stellst du das mit einem Klick in den Einstellungen um; ab dann nutzt Rechnungskit den gesetzlich maßgeblichen Durchschnittskurs des Vormonats. Die BMF-Monatskurse werden automatisiert bezogen und auf vier Nachkommastellen gerundet, sodass der Wert dem amtlich veröffentlichten Kurs entspricht.

Der verwendete Kurs wird pro Beleg eingefroren und mit Kursmonat und Quelle gespeichert. So bleibt die Umrechnung allein aus dem GoBD-Archiv nachvollziehbar, und eine spätere Korrektur nutzt denselben Kurs. Auf der Rechnung erscheinen Netto, Umsatzsteuer und Gesamtbetrag zusätzlich in Euro, mit Angabe des Kurses, des Kursmonats und der Quelle. In der E-Rechnung nach EN 16931 steht der Euro-Steuerbetrag strukturiert (Steuerwährung und Steuerbetrag in Euro), sodass Rechnung und E-Rechnung dieselben Zahlen zeigen.

Für die OSS-Meldung gilt ein eigener gesetzlicher Kurs, der EZB-Kurs des letzten Tages des Meldezeitraums. Diesen Quartalskurs wendet Rechnungskit dort automatisch an, unabhängig vom Kurs der einzelnen Rechnung. So passen Rechnung, E-Rechnung und Meldung von Anfang an zusammen.

FAQ

Häufige Fragen zur E-Rechnung Software

Ja. § 14 UStG schreibt keine Rechnungswährung vor. Netto, Steuersatz, Steuerbetrag und Gesamtbetrag dürfen vollständig in USD, CHF oder einer anderen Währung angegeben werden. Für die Umsatzsteuer ist der Betrag zusätzlich in Euro umzurechnen.
Stand:

Dieser Beitrag erklärt allgemeine Zusammenhänge und ist keine Steuerberatung (§ 5 StBerG). Rechnungskit richtet sich an in Deutschland ansässige Unternehmen und bereitet Belege, Steuersätze und Buchungen automatisch auf. Die steuerliche Bewertung im Einzelfall bleibt deine Entscheidung, im Zweifel gemeinsam mit deiner Steuerkanzlei.

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