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Steuer-Wissen · Umsatzsteuer

Umsatzsteuer auf Kaffee in Europa: Sätze nach Land, KN-Code und Kaffeesteuer

Umsatzsteuer auf Röstkaffee in Europa 0 % bis 27 %
0 %7 %14 %21 %27 %
Umsatzsteuer auf Röstkaffee, KN 0901. Kaffeesteuer nicht enthalten.
Dieselbe Ware, 27 Prozentpunkte Unterschied: 0 % im Vereinigten Königreich, in Irland und Malta, 27 % in Ungarn.

Ganze Bohne, gemahlen, entkoffeiniert, Kapseln und Pads tragen innerhalb eines Landes denselben Satz, weil sie alle Röstkaffee der KN-Position 0901 sind; nur löslicher Kaffee (KN 2101) weicht gelegentlich ab. In Deutschland gilt der ermäßigte Satz von 7 % zuzüglich 2,19 €/kg Kaffeesteuer, in Österreich dagegen 20 %, im Vereinigten Königreich 0 % und in Ungarn 27 %. Diese Seite führt 39 Länder auf und zeigt bei jedem Satz, ob er bis ins nationale Gesetz belegt ist.

Stand: August 2026 · 7 Sätze am Gesetzestext geprüft · nächste Durchsicht Dezember 2026

Keine Steuerberatung. Diese Seite ist eine redaktionelle Referenz, keine Steuerberatung im Sinne des StBerG, und begründet kein Mandatsverhältnis. Rechnungskit übernimmt keine Gewähr dafür, dass ein Satz im Einzelfall aktuell und zutreffend ist. Jede Zahl gehört vor dem Einsatz in einer produktiven Umsatzsteuer-Konfiguration bei der zuständigen Finanzbehörde oder in der steuerlichen Beratung geprüft.

So ist die Tabelle zu lesen

Jeder Steuersatz trägt einen Prüfstatus. Er zeigt, mit welchen Zahlen sich arbeiten lässt und welche Platzhalter bleiben, bis jemand sie prüft.

Geprüft 7

Bis zum Gesetz oder zur Finanzverwaltung selbst zurückverfolgt. Die Zeile öffnet die genaue Fundstelle. Belastbar für die Konfiguration, eine eigene Bestätigung bleibt sinnvoll.

Berichtet 17

Aus einer glaubwürdigen Sekundärquelle: Big-Four-Übersicht, spezialisierte Umsatzsteuerpraxis, amtliche Meldung, aber nicht bis zum Gesetzestext zurückverfolgt.

Ungeprüft 15

Der Vollständigkeit halber aufgeführt, nicht als Grundlage geeignet. Durchgehend in leichterer Schrift, diese Zeilen haben dasselbe Gewicht noch nicht verdient.

Umsatzsteuer auf Kaffee nach Land

Alle Röstkaffee-Formen (KN 0901) stehen in einer Spalte, löslicher Kaffee (KN 2101) bekommt eine eigene, weil er gelegentlich abweicht. Die Kaffeesteuer ist eine andere Steuer und steht rechts hinter der Trennlinie. Zeile anklicken für die Rechtsgrundlage.

Hinweis zu Österreich: Vielfach werden 10 % veröffentlicht, tatsächlich sind es 20 %. Die österreichische Ermäßigungsliste ist ein abschließender Katalog von Zollpositionen und lässt Gewürze als „Positionen 0904 bis 0910“ zu, also bewusst eine Position hinter Kaffee bei 0901. Weil die Kommission kein konsolidiertes Verzeichnis mehr pflegt, wandern solche Fehler ungeprüft durch die Suchergebnisse. Deshalb trägt hier jede Zahl ihren Status.

Was der Satz allein nicht sagt: Diese Tabelle zeigt den nationalen Steuersatz je Land. Sie unterstellt Versand aus Deutschland an einen Endkunden im Zielland. In ein Drittland (etwa Ukraine oder Schweiz) ist das eine steuerfreie Ausfuhr, der lokale Satz steht dann nicht auf deiner deutschen Rechnung. Aus einem lokalen Lager (etwa Fulfillment oder FBA) gelten wieder andere Regeln. Mehr dazu im Abschnitt OSS, ZM oder Ausfuhr.

Land
Röstkaffee
Löslich
Kaffeesteuer
39 von 39 Ländern Röstkaffee der KN-Position 0901; Kaffeesteuer separat ausgewiesen.

OSS, ZM oder Ausfuhr? Was der Satz allein nicht sagt

Der Satz in der Tabelle ist der nationale Steuersatz des Landes. Ob und wie er für dich gilt, hängt für einen deutschen Versender von drei Dingen ab: EU oder Drittland, Privat- oder Geschäftskunde, und aus welchem Lager du versendest. Vier Fälle decken fast alles ab.

EU · Privatkunde
Fernverkauf über den OSS

Versand aus Deutschland an eine Privatperson ohne USt-IdNr in einem anderen EU-Land ist ein innergemeinschaftlicher Fernverkauf (§ 3c UStG). Ab der unionsweiten 10.000-Euro-Schwelle oder bei Verzicht gilt der Satz des Bestimmungslands, erklärbar über den EU-One-Stop-Shop (§ 18j UStG). OSS-relevant, nicht in der Zusammenfassenden Meldung.

EU · Geschäftskunde
Steuerfreie Lieferung mit ZM

Versand aus Deutschland an einen Unternehmer mit gültiger, verwendeter USt-IdNr und Gelangensnachweis ist eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung (§ 4 Nr. 1 Buchst. b i. V. m. § 6a UStG). Zu melden in der Zusammenfassenden Meldung (§ 18a UStG). ZM-relevant, nicht über den OSS.

Drittland
Steuerfreie Ausfuhr

Versand aus Deutschland in ein Drittland ist eine steuerfreie Ausfuhrlieferung (§ 4 Nr. 1 Buchst. a i. V. m. § 6 UStG), Voraussetzung ist der Ausfuhrnachweis (Beleg- und Buchnachweis, ATLAS-Ausgangsvermerk). Auf der deutschen Rechnung steht keine Umsatzsteuer, sondern ein Befreiungshinweis. Weder OSS noch ZM.

Lokales Lager
Lokale Umsatzsteuer, Registrierung

Versendest du aus einem Lager im Zielland (etwa Fulfillment oder FBA), ist das Verbringen deiner Ware dorthin ein innergemeinschaftliches Verbringen (§ 3 Abs. 1a i. V. m. § 6a Abs. 2 UStG) und löst eine Registrierung im Lagerland plus ZM aus. Der spätere Verkauf an einen Kunden im selben Land ist eine lokale Inlandslieferung mit lokaler Umsatzsteuer, nicht über den OSS. Der Tabellensatz gilt dann als der lokale Satz vor Ort.

Beispiel Ukraine: 20 % ist der ukrainische Satz. Verkaufst und versendest du aus Deutschland, ist das eine steuerfreie Ausfuhr, also keine deutsche Umsatzsteuer und keine 20 % auf deiner Rechnung. Ob in der Ukraine Einfuhrumsatzsteuer oder lokale Steuer anfällt, richtet sich nach dortigem Recht und der Liefergestaltung (Incoterms, Importeurstellung).

Rechnungskit setzt diese Fälle automatisch: den Zielland-Satz beim Fernverkauf, die Steuerbefreiung mit ZM-Kennzeichnung bei geprüfter USt-IdNr, den Ausfuhrhinweis beim Drittland. Mehr zur Schwelle im OSS-Verfahren, zum automatischen Zielland-Satz im Checkout, und zur Behandlung der Versandkosten.

Warum die Sätze abweichen

Hinter der gesamten Tabelle stehen zwei Regelungstraditionen. Manche Länder definieren Lebensmittel funktional: Alles, was zum menschlichen Verzehr bestimmt ist, fällt unter den ermäßigten Satz, und Kaffee ist offensichtlich ein Lebensmittel. So arbeiten die Niederlande, Belgien und die Schweiz, weshalb Kaffee dort bei 9 %, 6 % und 2,6 % landet, ohne je namentlich genannt zu werden.

Andere definieren die Ermäßigung als abschließende Liste von Zollpositionen. Kaffee bekommt sie dann nur, wenn er dort steht. In Österreich steht er nicht: Anlage 1 zum UStG 1994 führt Gewürze als Positionen 0904 bis 0910, Position 0901, Kaffee, fehlt schlicht, also gilt der Normalsatz von 20 %. Die italienische Tabella A funktioniert genauso und landet bei 22 %, mit dem kuriosen Ergebnis, dass geröstete Kaffee-Ersatzmittel und Kaffee-Extrakte 10 % erhalten, der Kaffee selbst aber nicht.

Deutschland ist der dritte Fall: ein Listensystem, das Kaffee ausdrücklich nennt. Anlage 2 Nr. 12 UStG erfasst rohen, gerösteten, entkoffeinierten und gemahlenen Kaffee (Position 0901); deshalb halten die 7 % für Bohnen, Kapseln und Pads. Löslicher Kaffee (Position 2101) ist dort nicht genannt und erreicht die 7 % nur über die kapitelweite Auffangposition Nr. 33 „Verschiedene Lebensmittelzubereitungen, Kapitel 21“, nicht über eine eigene Kaffee-Nennung.

Beim Markteintritt lohnt deshalb nicht die Frage, ob das Land Lebensmittel ermäßigt, sondern ob die Ermäßigungsnorm funktional ist oder eine Liste, und ob in dieser Liste Position 0901 steht. Fehlt 0901, gilt der Normalsatz, so essbar das Produkt auch sein mag.

KN-Codes

Der Code entscheidet über den Steuersatz, in Deutschland zusätzlich über die Kaffeesteuer-Kategorie. Acht Stellen für Ausfuhr und Intrahandelsstatistik, zehn (TARIC) für Einfuhranmeldungen in der EU.

Röstkaffee, nicht entkoffeiniert (Bohne oder gemahlen)
0901 21
Röstkaffee, entkoffeiniert (Bohne oder gemahlen)
0901 22
Kapseln und Pads mit reinem gemahlenem Röstkaffee
0901 21
Löslicher Kaffee: Auszüge, Essenzen, Konzentrate
2101 11
Kaffeezubereitungen: lösliche Kapseln, mit Milch oder Zucker
2101 12
Milchlastige Mischungen können über 2101 hinaus nach 2106 fallen. Rohkaffee ist 0901 11 (nicht entkoffeiniert) bzw. 0901 12 (entkoffeiniert).

Kapseln und Pads: eine offene Frage

Eine Kapsel mit reinem gemahlenem Röstkaffee fällt unter 0901: der Kaffee gibt der Ware ihren wesentlichen Charakter, die Kapsel ist Verpackung. Eine Kapsel mit löslichem Kaffee oder mit zugesetzter Milch oder zugesetztem Zucker wandert nach 2101.

Eine bindende EU-Verordnung oder ein einschlägiges Gerichtsurteil zu reinen Röstkaffee-Kapseln gibt es nicht. Als Beleg dient die US-Zollentscheidung HQ 967568 vom 25. Mai 2005 (Sara Lee/DE) zu Filterpapier-Pads, die diese über die Allgemeine Vorschrift 3 b nach 0901 21 einordnet: überzeugend, aber in der EU nicht bindend. Machen Kapseln einen wesentlichen Teil des Volumens aus, ist eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) der belastbare Weg, nicht diese Seite.

Kaffeesteuer ist keine Umsatzsteuer

Eine nationale Verbrauchsteuer je Kilogramm, unabhängig vom Umsatzsteuerstatus des Käufers. Sie ist als fester Kilopreis zu kalkulieren. In Deutschland liegt sie zusätzlich innerhalb der Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer.

Deutschland in Kraft
Röstkaffee 2,19 €/kg Löslicher Kaffee 4,78 €/kg
§ 2 KaffeeStG. Keine Geringfügigkeitsgrenze, und die Steuer liegt innerhalb der Bemessungsgrundlage für die 7 % Umsatzsteuer.
Dänemark Abschaffung 2027 geplant
Röstkaffee 7,67 DKK/kg Rohkaffee 6,39 DKK/kg Extrakte 16,61 DKK/kg
Nach dem Regierungswechsel für 2027 vorgesehen, noch nicht in Kraft. Bis dahin in der Kalkulation lassen. Zahlen nach dem Faktenblatt des Skatteministeriet.
Belgien in Kraft
Roh 0,1983 €/kg Geröstet 0,2479 €/kg Löslich 0,6941 €/kg
Nettogewicht; löslicher Kaffee nach Trockenmasse. Eine Befreiung für industrielle Verwendung kann greifen.
Lettland in Kraft
Nach dem Verbrauchsteuergesetz
Kaffee ist ausdrücklich als nicht harmonisierte verbrauchsteuerpflichtige Ware genannt, zusätzlich zu 21 % Umsatzsteuer.
Griechenland in Kraft
Art. 53A, Gesetz 2960/2001
Eine nationale Verbrauchsteuer auf Kaffee neben 24 % Umsatzsteuer, die härteste Kombination der Tabelle.
Kroatien in Kraft
Nationale Kaffeesteuer
Wird neben dem Lebensmittelsatz erhoben. Der Tarif ist nicht gegen das Gesetz geprüft.

Methodik und Grenzen

Geprüfte Zeilen wurden im nationalen Gesetz oder auf den Seiten der Finanzverwaltung selbst gelesen, in der Originalsprache; die Fundstelle steht in der Zeile. Berichtete Zeilen stammen aus glaubwürdigen Sekundärquellen, die wir nicht weiter zurückverfolgt haben. Ungeprüfte Zeilen sind Platzhalter und sind auch so gesetzt.

Diese Seite entsteht unabhängig von der selbstgemeldeten TEDB-Datenbank der Kommission. Wo beide abweichen, hat TEDB nicht automatisch recht, aber es ist die Prüfung, die wir zuerst durchführen würden.

Erfasst ist das verpackte Produkt, das ein Shop oder ein Abo versendet. Zubereiteter Kaffee als Getränk unterliegt in den meisten dieser Länder dem Normalsatz und bleibt außen vor.

Quartalsweise Prüfung. Nächste Durchsicht: Dezember 2026. Ist eine Zeile falsch, genügt ein Hinweis: Sie wird korrigiert und die Quelle im Änderungsprotokoll festgehalten.

Änderungsprotokoll

31.08.2026
Erstveröffentlichung von Rechnungskit: 39 Länder, davon 7 geprüft, 17 berichtet, 15 ungeprüft.
08/2026
Quellenprüfung: Slowakei auf 19 % korrigiert (10-%-Satz zum 1.1.2025 gestrichen). Dänemark aktualisiert (Kaffeeabgabe-Abschaffung nun 2027, Schokoladen- und Zuckersteuer-Abschaffung gestrichen, geplante Halbierung der Lebensmittel-Umsatzsteuer). Deutschland: Rechtsweg für löslichen Kaffee präzisiert (Anlage 2 Nr. 33 als kapitelweite Auffangposition, nicht als Kaffee-Nennung). Österreich: Begründung über den abschließenden Katalog geschärft.
07/2026
Österreich hat einen Satz von 4,9 % eingeführt. Er erfasst Kaffee nicht; es bleibt bei 20 %.
2026
Dänemark: Der Gesetzentwurf L 125 (Abschaffung von Kaffeeabgabe sowie Schokoladen- und Zuckersteuer) ist mit dem Regierungswechsel gescheitert. Teile wurden im Juni 2026 neu eingebracht: Die Kaffeeabgabe-Abschaffung wird nun ab 2027 erwartet, die Schokoladen- und Zuckersteuer-Abschaffung wurde ganz gestrichen. Die Mittel fließen in ein Vorhaben, die Umsatzsteuer auf Lebensmittel zu halbieren und auf Obst und Gemüse ganz zu streichen.
01/2025
Slowakei hat die Umsatzsteuersätze umgestellt und den bisherigen 10-%-Satz gestrichen. Kaffee als Lebensmittel voraussichtlich zum reduzierten Satz von 19 %, noch nicht bis zum Gesetz zurückverfolgt.
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