Umsatzsteuer auf Kaffee in Europa: Sätze nach Land, KN-Code und Kaffeesteuer
Ganze Bohne, gemahlen, entkoffeiniert, Kapseln und Pads tragen innerhalb eines Landes denselben Satz, weil sie alle Röstkaffee der KN-Position 0901 sind; nur löslicher Kaffee (KN 2101) weicht gelegentlich ab. In Deutschland gilt der ermäßigte Satz von 7 % zuzüglich 2,19 €/kg Kaffeesteuer, in Österreich dagegen 20 %, im Vereinigten Königreich 0 % und in Ungarn 27 %. Diese Seite führt 39 Länder auf und zeigt bei jedem Satz, ob er bis ins nationale Gesetz belegt ist.
Keine Steuerberatung. Diese Seite ist eine redaktionelle Referenz, keine Steuerberatung im Sinne des StBerG, und begründet kein Mandatsverhältnis. Rechnungskit übernimmt keine Gewähr dafür, dass ein Satz im Einzelfall aktuell und zutreffend ist. Jede Zahl gehört vor dem Einsatz in einer produktiven Umsatzsteuer-Konfiguration bei der zuständigen Finanzbehörde oder in der steuerlichen Beratung geprüft.
So ist die Tabelle zu lesen
Jeder Steuersatz trägt einen Prüfstatus. Er zeigt, mit welchen Zahlen sich arbeiten lässt und welche Platzhalter bleiben, bis jemand sie prüft.
Bis zum Gesetz oder zur Finanzverwaltung selbst zurückverfolgt. Die Zeile öffnet die genaue Fundstelle. Belastbar für die Konfiguration, eine eigene Bestätigung bleibt sinnvoll.
Aus einer glaubwürdigen Sekundärquelle: Big-Four-Übersicht, spezialisierte Umsatzsteuerpraxis, amtliche Meldung, aber nicht bis zum Gesetzestext zurückverfolgt.
Der Vollständigkeit halber aufgeführt, nicht als Grundlage geeignet. Durchgehend in leichterer Schrift, diese Zeilen haben dasselbe Gewicht noch nicht verdient.
Umsatzsteuer auf Kaffee nach Land
Alle Röstkaffee-Formen (KN 0901) stehen in einer Spalte, löslicher Kaffee (KN 2101) bekommt eine eigene, weil er gelegentlich abweicht. Die Kaffeesteuer ist eine andere Steuer und steht rechts hinter der Trennlinie. Zeile anklicken für die Rechtsgrundlage.
Hinweis zu Österreich: Vielfach werden 10 % veröffentlicht, tatsächlich sind es 20 %. Die österreichische Ermäßigungsliste ist ein abschließender Katalog von Zollpositionen und lässt Gewürze als „Positionen 0904 bis 0910“ zu, also bewusst eine Position hinter Kaffee bei 0901. Weil die Kommission kein konsolidiertes Verzeichnis mehr pflegt, wandern solche Fehler ungeprüft durch die Suchergebnisse. Deshalb trägt hier jede Zahl ihren Status.
Was der Satz allein nicht sagt: Diese Tabelle zeigt den nationalen Steuersatz je Land. Sie unterstellt Versand aus Deutschland an einen Endkunden im Zielland. In ein Drittland (etwa Ukraine oder Schweiz) ist das eine steuerfreie Ausfuhr, der lokale Satz steht dann nicht auf deiner deutschen Rechnung. Aus einem lokalen Lager (etwa Fulfillment oder FBA) gelten wieder andere Regeln. Mehr dazu im Abschnitt OSS, ZM oder Ausfuhr.
OSS, ZM oder Ausfuhr? Was der Satz allein nicht sagt
Der Satz in der Tabelle ist der nationale Steuersatz des Landes. Ob und wie er für dich gilt, hängt für einen deutschen Versender von drei Dingen ab: EU oder Drittland, Privat- oder Geschäftskunde, und aus welchem Lager du versendest. Vier Fälle decken fast alles ab.
Versand aus Deutschland an eine Privatperson ohne USt-IdNr in einem anderen EU-Land ist ein innergemeinschaftlicher Fernverkauf (§ 3c UStG). Ab der unionsweiten 10.000-Euro-Schwelle oder bei Verzicht gilt der Satz des Bestimmungslands, erklärbar über den EU-One-Stop-Shop (§ 18j UStG). OSS-relevant, nicht in der Zusammenfassenden Meldung.
Versand aus Deutschland an einen Unternehmer mit gültiger, verwendeter USt-IdNr und Gelangensnachweis ist eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung (§ 4 Nr. 1 Buchst. b i. V. m. § 6a UStG). Zu melden in der Zusammenfassenden Meldung (§ 18a UStG). ZM-relevant, nicht über den OSS.
Versand aus Deutschland in ein Drittland ist eine steuerfreie Ausfuhrlieferung (§ 4 Nr. 1 Buchst. a i. V. m. § 6 UStG), Voraussetzung ist der Ausfuhrnachweis (Beleg- und Buchnachweis, ATLAS-Ausgangsvermerk). Auf der deutschen Rechnung steht keine Umsatzsteuer, sondern ein Befreiungshinweis. Weder OSS noch ZM.
Versendest du aus einem Lager im Zielland (etwa Fulfillment oder FBA), ist das Verbringen deiner Ware dorthin ein innergemeinschaftliches Verbringen (§ 3 Abs. 1a i. V. m. § 6a Abs. 2 UStG) und löst eine Registrierung im Lagerland plus ZM aus. Der spätere Verkauf an einen Kunden im selben Land ist eine lokale Inlandslieferung mit lokaler Umsatzsteuer, nicht über den OSS. Der Tabellensatz gilt dann als der lokale Satz vor Ort.
Beispiel Ukraine: 20 % ist der ukrainische Satz. Verkaufst und versendest du aus Deutschland, ist das eine steuerfreie Ausfuhr, also keine deutsche Umsatzsteuer und keine 20 % auf deiner Rechnung. Ob in der Ukraine Einfuhrumsatzsteuer oder lokale Steuer anfällt, richtet sich nach dortigem Recht und der Liefergestaltung (Incoterms, Importeurstellung).
Rechnungskit setzt diese Fälle automatisch: den Zielland-Satz beim Fernverkauf, die Steuerbefreiung mit ZM-Kennzeichnung bei geprüfter USt-IdNr, den Ausfuhrhinweis beim Drittland. Mehr zur Schwelle im OSS-Verfahren, zum automatischen Zielland-Satz im Checkout, und zur Behandlung der Versandkosten.
Warum die Sätze abweichen
Hinter der gesamten Tabelle stehen zwei Regelungstraditionen. Manche Länder definieren Lebensmittel funktional: Alles, was zum menschlichen Verzehr bestimmt ist, fällt unter den ermäßigten Satz, und Kaffee ist offensichtlich ein Lebensmittel. So arbeiten die Niederlande, Belgien und die Schweiz, weshalb Kaffee dort bei 9 %, 6 % und 2,6 % landet, ohne je namentlich genannt zu werden.
Andere definieren die Ermäßigung als abschließende Liste von Zollpositionen. Kaffee bekommt sie dann nur, wenn er dort steht. In Österreich steht er nicht: Anlage 1 zum UStG 1994 führt Gewürze als Positionen 0904 bis 0910, Position 0901, Kaffee, fehlt schlicht, also gilt der Normalsatz von 20 %. Die italienische Tabella A funktioniert genauso und landet bei 22 %, mit dem kuriosen Ergebnis, dass geröstete Kaffee-Ersatzmittel und Kaffee-Extrakte 10 % erhalten, der Kaffee selbst aber nicht.
Deutschland ist der dritte Fall: ein Listensystem, das Kaffee ausdrücklich nennt. Anlage 2 Nr. 12 UStG erfasst rohen, gerösteten, entkoffeinierten und gemahlenen Kaffee (Position 0901); deshalb halten die 7 % für Bohnen, Kapseln und Pads. Löslicher Kaffee (Position 2101) ist dort nicht genannt und erreicht die 7 % nur über die kapitelweite Auffangposition Nr. 33 „Verschiedene Lebensmittelzubereitungen, Kapitel 21“, nicht über eine eigene Kaffee-Nennung.
Beim Markteintritt lohnt deshalb nicht die Frage, ob das Land Lebensmittel ermäßigt, sondern ob die Ermäßigungsnorm funktional ist oder eine Liste, und ob in dieser Liste Position 0901 steht. Fehlt 0901, gilt der Normalsatz, so essbar das Produkt auch sein mag.
KN-Codes
Der Code entscheidet über den Steuersatz, in Deutschland zusätzlich über die Kaffeesteuer-Kategorie. Acht Stellen für Ausfuhr und Intrahandelsstatistik, zehn (TARIC) für Einfuhranmeldungen in der EU.
Kapseln und Pads: eine offene Frage
Eine Kapsel mit reinem gemahlenem Röstkaffee fällt unter 0901: der Kaffee gibt der Ware ihren wesentlichen Charakter, die Kapsel ist Verpackung. Eine Kapsel mit löslichem Kaffee oder mit zugesetzter Milch oder zugesetztem Zucker wandert nach 2101.
Eine bindende EU-Verordnung oder ein einschlägiges Gerichtsurteil zu reinen Röstkaffee-Kapseln gibt es nicht. Als Beleg dient die US-Zollentscheidung HQ 967568 vom 25. Mai 2005 (Sara Lee/DE) zu Filterpapier-Pads, die diese über die Allgemeine Vorschrift 3 b nach 0901 21 einordnet: überzeugend, aber in der EU nicht bindend. Machen Kapseln einen wesentlichen Teil des Volumens aus, ist eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) der belastbare Weg, nicht diese Seite.
Kaffeesteuer ist keine Umsatzsteuer
Eine nationale Verbrauchsteuer je Kilogramm, unabhängig vom Umsatzsteuerstatus des Käufers. Sie ist als fester Kilopreis zu kalkulieren. In Deutschland liegt sie zusätzlich innerhalb der Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer.
Methodik und Grenzen
Geprüfte Zeilen wurden im nationalen Gesetz oder auf den Seiten der Finanzverwaltung selbst gelesen, in der Originalsprache; die Fundstelle steht in der Zeile. Berichtete Zeilen stammen aus glaubwürdigen Sekundärquellen, die wir nicht weiter zurückverfolgt haben. Ungeprüfte Zeilen sind Platzhalter und sind auch so gesetzt.
Diese Seite entsteht unabhängig von der selbstgemeldeten TEDB-Datenbank der Kommission. Wo beide abweichen, hat TEDB nicht automatisch recht, aber es ist die Prüfung, die wir zuerst durchführen würden.
Erfasst ist das verpackte Produkt, das ein Shop oder ein Abo versendet. Zubereiteter Kaffee als Getränk unterliegt in den meisten dieser Länder dem Normalsatz und bleibt außen vor.
Quartalsweise Prüfung. Nächste Durchsicht: Dezember 2026. Ist eine Zeile falsch, genügt ein Hinweis: Sie wird korrigiert und die Quelle im Änderungsprotokoll festgehalten.