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E-Rechnung Software · made in Germany

Upsell nach dem Checkout: Nachtragsrechnung automatisch

Ein One-Click-Upsell nach dem Checkout hängt weitere Artikel an eine bereits bezahlte und fakturierte Bestellung und zieht dafür eine zweite Zahlung ein. Die erste Rechnung darf dabei nicht verändert werden. Rechnungskit erkennt die gewachsene Bestellung, gleicht die zweite Zahlung centgenau mit der offenen Differenz ab und erstellt automatisch eine Nachtragsrechnung über genau die hinzugekauften Artikel, mit eigener Rechnungsnummer.

Zwei Zahlungen, zwei Belege. Deine erste Rechnung bleibt unangetastet im GoBD-Archiv, der Upsell bekommt seinen eigenen sauberen Beleg.

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Die Lücke

Rechnungen schreiben ist einfach. Rechtssicher schreiben nicht.

Der Unterschied zwischen einem PDF und einer konformen E-Rechnung entscheidet bei der nächsten Steuerprüfung. Rechnungskit schließt genau diese Lücke.

Ohne RechnungskitMit Rechnungskit
Das PDF-Plugin überschreibt die erste Rechnung mit dem neuen Bestellwert, ein GoBD-Verstoß Die erste Rechnung bleibt unverändert archiviert, so wie sie dem Kunden zugegangen ist
Oder die Upsell-Zahlung bleibt schlicht unfakturiert, die Bücher stimmen nicht mit dem Shop überein Die zweite Zahlung wird centgenau der offenen Differenz zugeordnet
Storno plus neue Gesamtrechnung verwirrt Kunden und birgt § 14c-Risiko, wenn der Storno hakt Die Nachtragsrechnung enthält genau die hinzugekauften Artikel und geht automatisch an den Kunden
Die Steuerkanzlei findet eine Zahlung ohne Beleg und eine Bestellung, die nicht zur Rechnung passt DATEV bekommt zwei saubere Paare aus Erlösbuchung und Zahlung, OPOS geht auf
So funktioniert es

In vier Schritten zur konformen E-Rechnung.

  1. 01
    Kunde kauft im Funnel nach
    Nach dem Checkout zeigt dein Upsell-Plugin (z. B. FunnelKit UpStroke oder CartFlows) ein One-Click-Angebot. Der Kunde nimmt an, ohne Zahlungsdaten erneut einzugeben. Das Plugin hängt den Artikel an die bestehende WooCommerce-Bestellung und belastet die hinterlegte Zahlungsart ein zweites Mal.
  2. 02
    Rechnungskit erkennt die gewachsene Bestellung
    WooCommerce meldet die geänderte Bestellung per signiertem Webhook. Rechnungskit vergleicht die aktuellen Positionen mit den bereits fakturierten Rechnungszeilen und ermittelt die noch nicht abgerechnete Differenz. Die Reihenfolge der Ereignisse ist egal: Kommt die Zahlung vor dem Bestell-Update an, wartet sie und wird beim Update automatisch erneut abgeglichen.
  3. 03
    Nachtragsrechnung entsteht automatisch
    Stimmt die zweite Zahlung centgenau mit der offenen Differenz überein, entsteht die Nachtragsrechnung: eigene fortlaufende Rechnungsnummer, nur die hinzugekauften Artikel, Hinweis „Nachtrag zur Bestellung“ und auf Wunsch automatischer Versand an den Kunden. Passt etwas nicht exakt, entsteht keine Rechnung auf Verdacht, sondern eine klare Aufgabe mit dem Grund.
  4. 04
    Archiv und DATEV bleiben sauber getrennt
    Beide Rechnungen liegen revisionssicher im GoBD-Archiv. Der DATEV-Export enthält zwei getrennte Paare aus Erlösbuchung und Zahlungsbuchung, jeweils mit passendem Belegfeld. Eine spätere Erstattung des Upsell-Artikels korrigiert die Nachtragsrechnung, nicht die ursprüngliche Rechnung.

One-Click-Upsells verändern die Bestellung nach dem Kauf

Post-Purchase-Upsells gehören zu den wirksamsten Hebeln für den durchschnittlichen Bestellwert: Direkt nach dem Checkout zeigt der Shop ein Zusatzangebot, der Kunde nimmt mit einem Klick an, die hinterlegte Zahlungsart wird ein zweites Mal belastet. Plugins wie FunnelKit UpStroke oder CartFlows hängen den Artikel dabei standardmäßig an die bestehende WooCommerce-Bestellung.

Für die Buchhaltung ist genau das der Problemfall: Die Bestellung wächst, nachdem die erste Rechnung längst erstellt und verschickt ist. Ein klassisches PDF-Plugin kennt nur den aktuellen Bestellzustand. Es überschreibt die alte Rechnung mit dem neuen Gesamtbetrag oder ignoriert die zweite Zahlung komplett. Beides fällt spätestens der Steuerkanzlei auf: eine Zahlung ohne Beleg, eine Bestellung über 36,58 €, eine Rechnung über 23,59 €.

Die Nachtragsrechnung ist der saubere Weg

Eine einmal erteilte Rechnung ist im GoBD-Archiv unveränderbar. Für den nachträglich hinzugekauften Artikel gibt es deshalb genau drei denkbare Wege, von denen nur einer sauber ist:

Weg Bewertung
Erste Rechnung nachträglich ändern GoBD-Verstoß. Der Kunde besitzt zudem bereits das Original.
Storno plus neue Gesamtrechnung Zulässig, aber unnötig: verwirrt Kunden, erzeugt Beleg-Rauschen und birgt § 14c-Risiko, wenn Storno und Neuausstellung auseinanderfallen.
Nachtragsrechnung über die Differenz Eigener Beleg mit eigener Nummer über genau die hinzugekauften Artikel. Beide Rechnungen zusammen ergeben exakt die Bestellung.

Die Nachtragsrechnung folgt derselben Logik wie Abschlags- und Schlussrechnung: Jedes Dokument rechnet nur den noch nicht abgerechneten Teil ab. Da der Upsell wirtschaftlich ohnehin ein eigener Vertragsschluss ist (neues Angebot, neue Annahme, eigene Zahlung), ist die zweite Rechnung nicht nur zulässig, sondern die natürliche Abbildung des Geschäftsvorfalls.

So erkennt Rechnungskit den Upsell automatisch

Rechnungskit vergleicht bei jeder Bestelländerung die aktuellen Positionen mit den bereits fakturierten Rechnungszeilen. Die erste Rechnung dient dabei als eingefrorener Referenzzustand: Was dort steht, ist abgerechnet; was neu hinzukam, ist die offene Differenz.

Die zweite Zahlung wird gegen diese Differenz geprüft, centgenau. Nur bei exakter Übereinstimmung entsteht die Nachtragsrechnung, automatisch mit dem Hinweis „Nachtrag zur Bestellung“ und auf Wunsch mit automatischem E-Mail-Versand an den Kunden. In allen anderen Fällen erstellt Rechnungskit bewusst keinen Beleg auf Verdacht, sondern eine Aufgabe mit dem konkreten Grund. Auch die Reihenfolge der Webhooks ist egal: Trifft die Mollie- oder Stripe-Zahlung vor dem WooCommerce-Update ein, wartet sie und wird beim Update automatisch erneut abgeglichen.

Versandkosten: einmal vereinbart, einmal abgerechnet

Die Versandkosten der ursprünglichen Bestellung wurden mit dem ersten Kauf vereinbart und auf der ersten Rechnung als Nebenleistung abgerechnet, bei gemischten Steuersätzen korrekt aufgeteilt. Daran ändert der Upsell nichts: Reist der Artikel ohne Aufpreis im selben Paket mit, bleibt die Nachtragsrechnung versandkostenfrei.

Berechnet dein Shop für den Upsell zusätzliche Versandkosten, erscheint genau dieser Mehrbetrag auf der Nachtragsrechnung und wird als Nebenleistung den hinzugekauften Artikeln zugeordnet.

Was die Steuerkanzlei im DATEV-Export sieht

Zwei Zahlungen, zwei Belege, zwei saubere Buchungspaare: Der DATEV-Export enthält für jede der beiden Rechnungen eine Erlösbuchung und für jede der beiden Zahlungen eine Zahlungsbuchung, jeweils mit passendem Belegfeld. Offene-Posten-Listen gehen auf, weil jede Zahlung genau ihrer Rechnung zugeordnet ist.

Auch der Korrekturfall bleibt sauber: Retourniert der Kunde später nur den Upsell-Artikel, korrigiert der Storno die Nachtragsrechnung, nicht die ursprüngliche Rechnung. Jede Änderung an einer fakturierten Bestellung ist zusätzlich im Protokoll dokumentiert, das du und deine Steuerkanzlei gemeinsam einsehen.

Ein Hinweis zu den Plugin-Einstellungen

FunnelKit bietet drei Verhaltensweisen für angenommene Upsells: an die bestehende Bestellung anhängen, eine neue separate Bestellung anlegen oder die ursprüngliche Bestellung stornieren und ersetzen. Die ersten beiden funktionieren mit Rechnungskit vollautomatisch: Anhängen erzeugt die Nachtragsrechnung, eine separate Bestellung bekommt schlicht ihre eigene normale Rechnung.

Vom Modus „Cancel and Replace“ raten wir ab: Er storniert eine korrekt bezahlte Bestellung, was zwangsläufig einen Korrekturbeleg plus neue Gesamtrechnung erzeugt. Das ist zulässig, produziert aber unnötiges Beleg-Rauschen für Kunden und Steuerkanzlei.

FAQ

Häufige Fragen zur E-Rechnung Software

Ja. Es gibt keine Regel „eine Bestellung = eine Rechnung“. § 14 UStG verlangt, dass jede Lieferung und Leistung mit allen Pflichtangaben abgerechnet wird, nicht dass alles in einem Dokument steht. Der Upsell ist zudem ein eigener Vertragsschluss mit eigener Zahlung. Wichtig ist nur: Jede Rechnung braucht eine eigene fortlaufende Nummer, und keine Leistung darf doppelt berechnet werden.
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