Rechnungssoftware für Kleinunternehmer: konform heute, bereit für morgen
Als Kleinunternehmer nach §19 UStG hast du die einfachste Rechnungssituation, die das deutsche Steuerrecht kennt: kein Umsatzsteuerausweis, keine Pflicht zur E-Rechnungs-Ausstellung (§ 34a UStDV). Der kritische Moment kommt später: beim Überschreiten der Umsatzgrenzen von 25.000 € im Vorjahr oder 100.000 € im laufenden Jahr (§ 19 Abs. 1 UStG). Rechnungskit ist für beide Phasen gebaut.
Heute Rechnungen ohne Steuerausweis mit §19-Pflichthinweis, morgen ein nahtloser Wechsel in die Regelbesteuerung, ohne Systemwechsel.
Rechnungen schreiben ist einfach. Rechtssicher schreiben nicht.
Der Unterschied zwischen einem PDF und einer konformen E-Rechnung entscheidet bei der nächsten Steuerprüfung. Rechnungskit schließt genau diese Lücke.
In vier Schritten zur konformen E-Rechnung.
- 01VerbindenVerbinde deine Zahlungsquelle. Rechnungskit erzeugt aus jeder Zahlung automatisch eine Rechnung, in Phase 1 ohne Steuerausweis und mit dem gesetzlichen §19-Hinweis.
- 02ArchivierenJede von Rechnungskit erzeugte Rechnung landet für 8 Jahre revisionssicher im GoBD-Archiv.
- 03Grenze im BlickAlle Rechnungen aus deinen Zahlungsquellen liegen gesammelt an einem Ort. Die 100.000-Euro-Grenze behältst du selbst oder mit deiner Steuerkanzlei im Blick, eine automatische Warnung gibt es derzeit nicht.
- 04Wechsel per EinstellungAb dem Stichtag laufen alle Rechnungen mit Steuerausweis, der Nummernkreis läuft einfach weiter, das Archiv bleibt dasselbe. Kein neues Tool, keine Übergangswochen mit falschen Belegen.
Phase 1: Kleinunternehmer, automatisch korrekt
Rechnungskit erzeugt aus jeder Zahlung automatisch eine Rechnung ohne Steuerausweis und mit dem gesetzlichen Hinweis auf die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer („Steuerfrei als Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG.“), wie ihn § 34a Satz 1 Nr. 5 UStDV verlangt. Jede erzeugte Rechnung landet für 8 Jahre revisionssicher im GoBD-Archiv (§ 14b Abs. 1 UStG).
Auch als Kleinunternehmer kannst du Rechnungen als ZUGFeRD ausstellen, Pflicht ist das nicht (§ 34a Satz 4 UStDV): für dich kein Aufwand, für deine Geschäftskunden ein Beleg, den ihre Buchhaltung automatisch verarbeitet.
Die Kleinunternehmerbefreiung schaltet grenzüberschreitende Pflichten nicht pauschal aus: Für eigene sonstige Leistungen an Unternehmen im EU-Ausland gilt die Rechnungspflicht nach § 14a Abs. 1 UStG weiter, mit dem Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“; nur die Angabe der USt-IdNrn. entfällt (§ 19 Abs. 1 Satz 2 UStG). Rechnungskit druckt den Hinweis dann mit. Bei bezogenen ausländischen sonstigen Leistungen kann § 13b UStG den Kleinunternehmer selbst zum Steuerschuldner machen. Dieser Einkaufsfall bleibt bewusst bei der Eingangsbeleg- und Steuerbuchhaltung und wird von Rechnungskit derzeit nicht automatisch beurteilt.
Phase 2: die Umsatzgrenzen, ohne Schrecken
Kleinunternehmer bleibst du, solange dein Gesamtumsatz im Vorjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht überschreitet (§ 19 Abs. 1 UStG). Lag das Vorjahr über 25.000 Euro, gilt ab dem 1. Januar die Regelbesteuerung. Seit 2025 wirkt außerdem das Überschreiten der 100.000 Euro sofort: Schon der Umsatz, mit dem die Grenze überschritten wird, ist nicht mehr steuerfrei (Abschnitt 19.1 Abs. 2 UStAE), mitten im Jahr, mitten im Tagesgeschäft. Ab diesem Moment brauchen deine Rechnungen Steuerausweis, korrekte Steuersätze und alle Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG.
Den laufenden Jahresumsatz behältst du selbst oder mit deiner Steuerkanzlei im Blick. Eine automatische Warnung vor der Grenze gibt Rechnungskit derzeit nicht aus. Der Wechsel selbst ist eine Einstellung, kein Systemwechsel: Ab dem Stichtag laufen alle Rechnungen mit Steuerausweis, der Nummernkreis läuft einfach weiter, das Archiv bleibt dasselbe. Kein neues Tool suchen, keine Übergangswochen mit falschen Belegen.
Für wen das gedacht ist
Für Gründer und Nebenprojekte, die klein starten, aber wachsen wollen: der Onlineshop im ersten Jahr, das digitale Produkt, das gerade Fahrt aufnimmt. Wer absehbar unter der Grenze bleibt und nur drei Rechnungen im Monat schreibt, braucht Rechnungskit nicht. Wer wächst, will den Wechsel nicht dem Zufall überlassen.
Häufige Fragen zur E-Rechnung Software
Rechnungskit ist keine Steuerberatung und keine Rechtsberatung. Dieser Beitrag erklärt allgemeine Zusammenhänge und ersetzt weder die Beratung durch deine Steuerkanzlei (§ 5 StBerG) noch eine Rechtsberatung (§ 3 RDG). Rechnungskit richtet sich an in Deutschland ansässige Unternehmen und bereitet Belege, Steuersätze und Buchungen automatisch auf. Wie dein Einzelfall zu bewerten ist, entscheidest du, im Zweifel gemeinsam mit deiner Steuerkanzlei oder einer Anwaltskanzlei.
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