Rechnungssoftware für Kleinunternehmer: konform heute, bereit für morgen
Als Kleinunternehmer nach §19 UStG hast du die einfachste Rechnungssituation, die das deutsche Steuerrecht kennt: kein Umsatzsteuerausweis, keine Pflicht zur E-Rechnungs-Ausstellung. Der kritische Moment kommt später: beim Überschreiten der Umsatzgrenze. Rechnungskit ist für beide Phasen gebaut.
Heute Rechnungen ohne Steuerausweis mit §19-Pflichthinweis, morgen ein nahtloser Wechsel in die Regelbesteuerung, ohne Systemwechsel.
Rechnungen schreiben ist einfach. Rechtssicher schreiben nicht.
Der Unterschied zwischen einem PDF und einer konformen E-Rechnung entscheidet bei der nächsten Steuerprüfung. Rechnungskit schließt genau diese Lücke.
In vier Schritten zur konformen E-Rechnung.
- 01VerbindenVerbinde deine Zahlungsquelle. Rechnungskit erzeugt aus jeder Zahlung automatisch eine Rechnung, in Phase 1 ohne Steuerausweis und mit dem gesetzlichen §19-Hinweis.
- 02ArchivierenJede von Rechnungskit erzeugte Rechnung landet für 8 Jahre revisionssicher im GoBD-Archiv.
- 03Grenze überwachenRechnungskit überwacht deinen laufenden Jahresumsatz und warnt dich rechtzeitig, bevor die 100.000-Euro-Grenze erreicht ist.
- 04Wechsel per EinstellungAb dem Stichtag laufen alle Rechnungen mit Steuerausweis, der Nummernkreis bleibt lückenlos, das Archiv bleibt dasselbe. Kein neues Tool, keine Übergangswochen mit falschen Belegen.
Phase 1: Kleinunternehmer, automatisch korrekt
Rechnungskit erzeugt aus jeder Zahlung automatisch eine Rechnung ohne Steuerausweis und mit dem gesetzlichen Pflichthinweis ("Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet"). Jede erzeugte Rechnung landet für 8 Jahre revisionssicher im GoBD-Archiv.
Auch als Kleinunternehmer kannst du Rechnungen als ZUGFeRD ausstellen: für dich kein Aufwand, für deine Geschäftskunden ein Beleg, den ihre Buchhaltung automatisch verarbeitet.
Die Kleinunternehmerbefreiung schaltet grenzüberschreitende Pflichten nicht pauschal aus: Für eigene EU-B2B-Leistungen bleibt ein Reverse-Charge-Hinweis praktisch sinnvoll, auch wenn die deutsche Rechnungspflicht nach §14a nicht greift. Bei bezogenen ausländischen sonstigen Leistungen kann §13b UStG den Kleinunternehmer selbst zum Steuerschuldner machen. Dieser Einkaufsfall bleibt bewusst bei der Eingangsbeleg- und Steuerbuchhaltung und wird von Rechnungskit derzeit nicht automatisch beurteilt.
Phase 2: die 100.000-Euro-Grenze, ohne Schrecken
Seit 2025 wirkt das Überschreiten der Grenze sofort: Der Umsatz, der die 100.000 Euro reißt, ist bereits umsatzsteuerpflichtig, mitten im Jahr, mitten im Tagesgeschäft. Ab diesem Moment brauchen deine Rechnungen Steuerausweis, korrekte Steuersätze und alle Pflichtangaben nach §14 UStG.
Rechnungskit überwacht deinen laufenden Jahresumsatz und warnt dich rechtzeitig, bevor es ernst wird. Der Wechsel selbst ist eine Einstellung, kein Systemwechsel: Ab dem Stichtag laufen alle Rechnungen mit Steuerausweis, der Nummernkreis bleibt lückenlos, das Archiv bleibt dasselbe. Kein neues Tool suchen, keine Übergangswochen mit falschen Belegen.
Für wen das gedacht ist
Für Gründer und Nebenprojekte, die klein starten, aber wachsen wollen: der Onlineshop im ersten Jahr, das digitale Produkt, das gerade Fahrt aufnimmt. Wer absehbar unter der Grenze bleibt und nur drei Rechnungen im Monat schreibt, braucht Rechnungskit nicht. Wer wächst, will den Wechsel nicht dem Zufall überlassen.
Häufige Fragen zur E-Rechnung Software
Dieser Beitrag erklärt allgemeine Zusammenhänge und ist keine Steuerberatung (§ 5 StBerG). Rechnungskit richtet sich an in Deutschland ansässige Unternehmen und bereitet Belege, Steuersätze und Buchungen automatisch auf. Die steuerliche Bewertung im Einzelfall bleibt deine Entscheidung, im Zweifel gemeinsam mit deiner Steuerkanzlei.
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