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Pflicht ab 19. Juni 2026

Der Widerrufsbutton nach § 356a BGB

Ab dem 19. Juni 2026 muss jeder Online-Vertrag mit Verbrauchern eine elektronische Widerrufsfunktion haben. Zweistufig, dauerhaft erreichbar und ohne Login. Hier erfährst du, was gefordert ist und wie du es ohne eigene Entwicklung erfüllst.

So löst du es mit Rechnungskit

Was § 356a BGB verlangt

Das Umsetzungsgesetz zum Widerrufsbutton verpflichtet Unternehmen im B2C-Fernabsatz, eine elektronische Widerrufsfunktion bereitzustellen, wenn der Vertrag über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossen wird und ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht. Die Anforderungen im Überblick:

  • Ein gut sichtbarer, eindeutig beschrifteter Button („Vertrag widerrufen").
  • Ein zweistufiger Ablauf mit gesonderter Bestätigung („Widerruf bestätigen").
  • Dauerhaft verfügbar während der gesamten Widerrufsfrist.
  • Leicht zugänglich, nicht hinter Login, Kundenkonto oder Footer versteckt.
  • Gilt auch für Finanzdienstleistungen, ohne die Ausnahme des Kündigungsbuttons.

So sieht der Ablauf aus

1
„Vertrag widerrufen"
Der Kunde öffnet die Widerrufsfunktion über einen anmeldefreien Link. Kein Kundenkonto, kein Login davor, denn genau das wäre unzulässig.
2
„Widerruf bestätigen"
Erst mit der aktiven Bestätigung über eine gesonderte Schaltfläche wird die Widerrufserklärung übermittelt. Das verlangt § 356a ausdrücklich.
3
Vollständige Erstattung
Der Vertrag endet, der bereits gezahlte Betrag wird vollständig über das ursprüngliche Zahlungsmittel erstattet. Rechnungskit erstellt dazu die Storno-Korrektur nach § 17 UStG.

Was passiert ohne Button

Es gibt keine Übergangsfrist. Fehlt die Widerrufsfunktion ab dem 19. Juni 2026, drohen Abmahnungen. Zusätzlich verlängert sich die Widerrufsfrist auf bis zu zwölf Monate und 14 Tage, sodass Verbraucher noch lange nach Vertragsschluss widerrufen können. Der Button ist damit kein Nice-to-have, sondern eine harte Anforderung an deinen Checkout.

Mit Rechnungskit ist der Button schon eingebaut

Wer Abos oder digitale Produkte über den Checkout von Rechnungskit verkauft, muss den Widerrufsbutton nicht selbst entwickeln. Deine Kunden verwalten ihren Vertrag anmeldefrei auf konto.rechnungskit.de:

  • Zweistufiger Widerrufsbutton („Vertrag widerrufen", dann „Widerruf bestätigen").
  • Kündigungsbutton nach § 312k, strikt auf die Kündigung fokussiert.
  • Anmeldefreier Zugang per personalisiertem Link aus jeder Bestätigungs-E-Mail.
  • Vollständige Erstattung plus automatische Storno-Korrektur nach § 17 UStG.
  • Rechtstexte deines Unternehmens als Vertragspartner, nicht die von Rechnungskit.
Zum Abo-Checkout

Häufige Fragen zum Widerrufsbutton

Ab wann gilt die Widerrufsbutton-Pflicht?
Der neue § 356a BGB tritt am 19. Juni 2026 in Kraft. Eine Übergangsfrist gibt es nicht. Wer bis dahin keine elektronische Widerrufsfunktion bereitstellt, riskiert Abmahnungen und eine Verlängerung der Widerrufsfrist auf bis zu zwölf Monate und 14 Tage.
Für wen gilt die Pflicht?
Für alle Unternehmen, die im B2C-Fernabsatz über eine Online-Benutzeroberfläche (Website, App) Verträge mit Verbrauchern schließen und bei denen ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht. Anders als beim Kündigungsbutton (§ 312k) gibt es keine Ausnahme für Finanzdienstleistungen.
Wie muss der Widerrufsbutton beschriftet sein?
Gut sichtbar und eindeutig, am besten mit „Vertrag widerrufen" oder einer gleichbedeutend eindeutigen Formulierung. Der Ablauf muss zweistufig sein: Zuerst startet der Verbraucher den Widerruf, danach bestätigt er ihn aktiv über eine gesonderte Schaltfläche wie „Widerruf bestätigen".
Darf der Button hinter einem Login liegen?
Nein. Der Widerrufsbutton muss leicht zugänglich und während der gesamten Widerrufsfrist dauerhaft verfügbar sein. Eine Beschränkung auf Kundenkonten, Logins oder versteckte Footer-Links genügt nicht.
Was ist der Unterschied zum Kündigungsbutton?
Der Kündigungsbutton nach § 312k BGB beendet ein laufendes Dauerschuldverhältnis (Abo) für die Zukunft. Der Widerrufsbutton nach § 356a BGB betrifft das 14-tägige Widerrufsrecht bei Vertragsschluss und führt zur vollständigen Rückabwicklung. Bei Abos brauchst du beide.
Erfüllt Rechnungskit die Pflicht automatisch?
Ja. Wer über den Abo-Checkout von Rechnungskit verkauft, bekommt den zweistufigen Widerrufsbutton und den Kündigungsbutton ohne eigene Entwicklung: anmeldefrei auf konto.rechnungskit.de, dauerhaft per Link erreichbar, inklusive vollständiger Erstattung und Storno-Korrektur nach § 17 UStG.

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Einordnung und keine Rechtsberatung. Für die konkrete Umsetzung in deinem Shop ziehe im Zweifel eine auf IT-Recht spezialisierte Kanzlei hinzu.

Widerrufsbutton und Kündigungsbutton ohne eigene Entwicklung

Verkauf deine Abos über den Checkout von Rechnungskit und erfülle § 356a und § 312k automatisch.

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