# Versandkosten und Umsatzsteuer: 7 %, 19 % oder steuerfrei?

> Versandkosten sind keine eigenständige Leistung, sondern eine unselbstständige Nebenleistung zur Warenlieferung. Nebenleistungen teilen das Schicksal der Hauptleistung (Abschnitt 3.10 Abs. 5 UStAE). Sie übernehmen deshalb den Steuersatz der Ware, die sie transportieren: 7 % bei ermäßigten Waren, 19 % beim Regelsatz, steuerfrei bei steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferungen an Unternehmen und bei Ausfuhren. Bei gemischten Warenkörben teilst du die Versandpauschale nach unserer Einschätzung anteilig auf, statt einen einzigen Satz auf die ganze Pauschale anzuwenden.

Von Christian Häfner · Veröffentlicht am 28.07.2026 · Aktualisiert am 21.10.2026

Quelle: https://rechnungskit.de/wissen/versandkosten-umsatzsteuer

## Warum Versand den Steuersatz der Ware übernimmt {#nebenleistung}

Umsatzsteuerlich ist der Versand keine eigene Leistung, die du deinem Kunden verkaufst. Er existiert nur, um die Warenlieferung zu erfüllen. Im Steuerrecht heißt das unselbstständige Nebenleistung. Nebenleistungen teilen das Schicksal der Hauptleistung ([Abschn. 3.10 Abs. 5 UStAE](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer-Anwendungserlass/umsatzsteuer-anwendungserlass-aktuell.html)): Sie übernehmen deren Steuersatz oder deren Steuerbefreiung.

Konkret: Verschickst du Kaffee (7 %, [§ 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG](https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__12.html) mit Anlage 2 Nr. 12), sind die Versandkosten mit 7 % zu versteuern. Verschickst du eine Kaffeemühle (19 %), gilt 19 %. Ob der Versand als eigene Rechnungsposition ausgewiesen wird oder im Warenpreis steckt, ändert daran nichts: Das gilt auch, wenn für die Nebenleistung ein besonderes Entgelt verlangt wird (Abschn. 3.10 Abs. 5 Satz 2 UStAE).


<figure class="rk-fig" aria-labelledby="vk-fig-satz">
<div class="rk-fig-head">
<div class="rk-fig-eyebrow">Drei Warenkörbe</div>
<div class="rk-fig-title" id="vk-fig-satz">Welcher Steuersatz gilt für die Versandkosten?</div>
</div>
<div class="rk-fig-cases">
<div class="rk-fig-case">
<div class="rk-fig-case-title"><svg class="rk-fig-ico" viewBox="0 0 24 24" fill="none" stroke="currentColor" stroke-width="2" stroke-linecap="round" stroke-linejoin="round" aria-hidden="true" focusable="false"><path d="M3 7l9-4 9 4v10l-9 4-9-4z"/><path d="M3 7l9 4 9-4M12 11v10"/></svg>Einheitlicher Warenkorb</div>
<div class="rk-fig-case-ex">Nur Kaffee (7 %) oder nur eine Kaffeemühle (19 %)</div>
<div class="rk-fig-track" aria-hidden="true"><span class="rk-fig-span" style="left:0;right:0"></span><span class="rk-fig-tick is-key" style="left:0">Versand = Satz der Ware</span></div>
<div class="rk-fig-result"><span class="rk-fig-result-label">Versand</span><span class="rk-fig-result-value">7 % oder 19 %</span></div>
</div>
<div class="rk-fig-case">
<div class="rk-fig-case-title"><svg class="rk-fig-ico" viewBox="0 0 24 24" fill="none" stroke="currentColor" stroke-width="2" stroke-linecap="round" stroke-linejoin="round" aria-hidden="true" focusable="false"><path d="M12 21v-7M12 14L6 8M12 14l6-6M4 4h4v4M16 4h4v4"/></svg>Gemischter Warenkorb</div>
<div class="rk-fig-case-ex">Kaffee zu 7 % und eine Mühle zu 19 % in einer Sendung</div>
<div class="rk-fig-track" aria-hidden="true"><span class="rk-fig-span" style="left:0;width:calc(37.5% - 3px)"></span><span class="rk-fig-span" style="left:calc(37.5% + 3px);right:0"></span><span class="rk-fig-tick is-key" style="left:0">7 %</span><span class="rk-fig-tick is-key" style="right:0;text-align:right">19 %</span></div>
<div class="rk-fig-result"><span class="rk-fig-result-label">Versand</span><span class="rk-fig-result-value">Anteilig aufteilen</span></div>
</div>
<div class="rk-fig-case">
<div class="rk-fig-case-title"><svg class="rk-fig-ico" viewBox="0 0 24 24" fill="none" stroke="currentColor" stroke-width="2" stroke-linecap="round" stroke-linejoin="round" aria-hidden="true" focusable="false"><circle cx="12" cy="12" r="9"/><path d="M3 12h18M12 3c3 3 3 15 0 18M12 3c-3 3-3 15 0 18"/></svg>EU-Lieferung oder Export</div>
<div class="rk-fig-case-ex">Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung oder Ausfuhr, wenn die Nachweise vorliegen</div>
<div class="rk-fig-track" aria-hidden="true"><span class="rk-fig-span" style="left:0;right:0"></span><span class="rk-fig-tick is-key" style="left:0">Befreiung gilt mit</span></div>
<div class="rk-fig-result"><span class="rk-fig-result-label">Versand</span><span class="rk-fig-result-value">Steuerfrei</span></div>
</div>
</div>
<figcaption>Versand ist eine unselbstständige Nebenleistung und übernimmt Steuersatz oder Steuerbefreiung der Ware (Abschn. 3.10 Abs. 5 UStAE).</figcaption>
</figure>

## Gemischter Warenkorb: Die Pauschale wird aufgeteilt {#gemischt}

Interessant wird es beim gemischten Warenkorb: Kaffee zu 7 % und eine Mühle zu 19 %, dazu 4,90 € Versandpauschale. Die Pauschale dient beiden Lieferungen gleichzeitig. Ausdrücklich geregelt ist der Versand im gemischten Warenkorb weder im Gesetz noch im Anwendungserlass. Nach unserer Einschätzung folgt aus dem Nebenleistungsgrundsatz, dass jeder Anteil das Schicksal seiner Ware teilt, die Pauschale also anteilig aufgeteilt wird. Für die Aufteilung eines Gesamtpreises auf unterschiedlich besteuerte Leistungen verlangt die Finanzverwaltung die einfachstmögliche sachgerechte Methode, grundsätzlich nach den Einzelverkaufspreisen ([Abschn. 10.1 Abs. 11 UStAE](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer-Anwendungserlass/umsatzsteuer-anwendungserlass-aktuell.html)).

Beim Aufteilungsmaßstab hat der Bundesfinanzhof 2025 präzisiert: Bei der Aufteilung nach Einzelverkaufspreisen ist von den **Bruttoverkaufspreisen** auszugehen ([BFH, Urteil vom 22.01.2025, XI R 22/22](https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202550100/)). Ein Maßstab, nach dem auf ein Produkt mehr entfällt als sein Einzelverkaufspreis, ist nicht sachgerecht ([BFH, Urteil vom 22.01.2025, XI R 19/23](https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202520153/)). Beide Urteile betrafen Spar-Menüs in der Systemgastronomie; dass der Maßstab auch für Versandpauschalen gilt, ist unsere Übertragung, keine ausdrückliche Entscheidung. Andere gleich einfache Methoden, etwa nach dem Wareneinsatz, lässt die Finanzverwaltung ebenfalls zu (Abschn. 10.1 Abs. 11 Satz 5 UStAE). Wichtig ist außerdem Konsistenz: eine Methode wählen und einheitlich anwenden.


<figure class="rk-fig" aria-labelledby="vk-fig-massstab">
<div class="rk-fig-head">
<div class="rk-fig-eyebrow">Kurzprüfung · gemischter Warenkorb</div>
<div class="rk-fig-title" id="vk-fig-massstab">Wie teilst du die Versandpauschale auf?</div>
</div>
<div class="rk-fig-body">
<div class="rk-fig-checks">
<div class="rk-fig-check is-bad"><div class="rk-fig-check-if"><strong>Ganze Pauschale mit einem Satz</strong><span>Die Pauschale dient beiden Lieferungen, ein einziger Satz passt nur zu einer davon</span></div><span class="rk-fig-chip is-bad"><svg class="rk-fig-ico" viewBox="0 0 24 24" fill="none" aria-hidden="true" focusable="false"><circle cx="12" cy="12" r="10" fill="currentColor"/><path d="M8.5 8.5l7 7M15.5 8.5l-7 7" stroke="#fff" stroke-width="2.2" stroke-linecap="round"/></svg>Nicht zulässig</span></div>
<div class="rk-fig-check is-bad"><div class="rk-fig-check-if"><strong>Aufteilung nach Netto-Entgelten</strong><span>Verschiebt bei unterschiedlichen Steuersätzen die wirtschaftlichen Wertanteile</span></div><span class="rk-fig-chip is-bad"><svg class="rk-fig-ico" viewBox="0 0 24 24" fill="none" aria-hidden="true" focusable="false"><circle cx="12" cy="12" r="10" fill="currentColor"/><path d="M8.5 8.5l7 7M15.5 8.5l-7 7" stroke="#fff" stroke-width="2.2" stroke-linecap="round"/></svg>Kein Regelmaßstab</span></div>
<div class="rk-fig-check is-ok"><div class="rk-fig-check-if"><strong>Aufteilung nach Brutto-Einzelverkaufspreisen</strong><span>Maßstab nach BFH XI R 22/22 (Spar-Menü), auf den Versand übertragen</span></div><span class="rk-fig-chip is-ok"><svg class="rk-fig-ico" viewBox="0 0 24 24" fill="none" aria-hidden="true" focusable="false"><circle cx="12" cy="12" r="10" fill="currentColor"/><path d="M7.5 12.5l3 3 6-6.5" stroke="#fff" stroke-width="2.2" stroke-linecap="round" stroke-linejoin="round"/></svg>Regelmaßstab</span></div>
</div>
</div>
<figcaption>Welche Methode du auch wählst: Wende sie einheitlich an.</figcaption>
</figure>

In der Praxis ist die Versandpauschale wie die Produktpreise im B2C-Shop ein **Bruttobetrag**: Der Kunde zahlt 4,90 €, egal was darin steckt. Das ändert am Vorgehen nichts: Der Bruttobetrag wird im Brutto-Wertverhältnis der Waren aufgeteilt, und aus jedem Anteil wird anschließend die enthaltene Umsatzsteuer mit dem Satz des jeweiligen Anteils herausgerechnet.

Ein Rechenbeispiel: Kaffee 21,40 € brutto (7 %), Kaffeemühle 35,70 € brutto (19 %), Versandpauschale 4,90 € brutto.

<div style="background:#fff;border:1px solid #E6E4DD;border-radius:14px;padding:22px 20px;margin:20px 0;font-size:13px;">
  <div style="font-size:11px;font-weight:700;letter-spacing:0.07em;text-transform:uppercase;color:#98A29B;margin-bottom:8px;">1 · Warenkorb (Brutto-Werte = Aufteilungsmaßstab)</div>
  <div style="display:flex;border-radius:9px;overflow:hidden;border:1px solid #E6E4DD;">
    <div style="width:37.5%;background:#E9F3EF;color:#0B4F47;padding:10px 8px;text-align:center;min-width:0;">
      <div style="font-weight:700;overflow:hidden;text-overflow:ellipsis;white-space:nowrap;">Kaffee</div>
      <div style="font-variant-numeric:tabular-nums;">21,40&nbsp;€ · 7&nbsp;%</div>
    </div>
    <div style="width:62.5%;background:#0F8C7E;color:#fff;padding:10px 8px;text-align:center;min-width:0;">
      <div style="font-weight:700;overflow:hidden;text-overflow:ellipsis;white-space:nowrap;">Kaffeemühle</div>
      <div style="font-variant-numeric:tabular-nums;">35,70&nbsp;€ · 19&nbsp;%</div>
    </div>
  </div>
  <div style="display:flex;align-items:center;gap:10px;margin:14px 0;color:#667069;">
    <span style="font-size:16px;flex-shrink:0;" aria-hidden="true">↓</span>
    <span style="min-width:0;">Brutto-Verhältnis <strong style="color:#161A18;">21,40&nbsp;:&nbsp;35,70</strong> (37,5&nbsp;% / 62,5&nbsp;%) auf die Pauschale anwenden</span>
  </div>
  <div style="font-size:11px;font-weight:700;letter-spacing:0.07em;text-transform:uppercase;color:#98A29B;margin-bottom:8px;">2 · Versandpauschale 4,90&nbsp;€ brutto, aufgeteilt</div>
  <div style="display:flex;border-radius:9px;overflow:hidden;border:1px solid #E6E4DD;">
    <div style="width:37.5%;background:#E9F3EF;color:#0B4F47;padding:10px 8px;text-align:center;min-width:0;">
      <div style="font-weight:700;font-variant-numeric:tabular-nums;">1,84&nbsp;€</div>
      <div>zu 7&nbsp;%</div>
    </div>
    <div style="width:62.5%;background:#0F8C7E;color:#fff;padding:10px 8px;text-align:center;min-width:0;">
      <div style="font-weight:700;font-variant-numeric:tabular-nums;">3,06&nbsp;€</div>
      <div>zu 19&nbsp;%</div>
    </div>
  </div>
  <div style="font-size:11px;font-weight:700;letter-spacing:0.07em;text-transform:uppercase;color:#98A29B;margin:14px 0 8px;">3 · Enthaltene USt je Anteil herausrechnen</div>
  <div style="display:flex;gap:10px;flex-wrap:wrap;">
    <div style="flex:1;min-width:min(180px,100%);background:#FBFAF7;border:1px solid #E6E4DD;border-radius:9px;padding:10px 12px;font-variant-numeric:tabular-nums;">
      <strong>Versandkosten (7&nbsp;%)</strong><br />1,72&nbsp;€ netto + 0,12&nbsp;€ USt = 1,84&nbsp;€
    </div>
    <div style="flex:1;min-width:min(180px,100%);background:#FBFAF7;border:1px solid #E6E4DD;border-radius:9px;padding:10px 12px;font-variant-numeric:tabular-nums;">
      <strong>Versandkosten (19&nbsp;%)</strong><br />2,57&nbsp;€ netto + 0,49&nbsp;€ USt = 3,06&nbsp;€
    </div>
  </div>
  <div style="margin-top:12px;padding-top:10px;border-top:1px solid #EFEDE7;color:#667069;">
    Summe der Anteile: <strong style="color:#161A18;font-variant-numeric:tabular-nums;">1,84&nbsp;€ + 3,06&nbsp;€ = 4,90&nbsp;€</strong>, exakt die Pauschale, die der Kunde bezahlt hat. Rundungsdifferenzen gehen deterministisch an den größten Anteil.
  </div>
</div>

## EU-Lieferungen und Exporte: Versand ist mit steuerfrei {#steuerfrei}

Dieselbe Logik gilt bei Steuerbefreiungen. Ist die Warenlieferung als innergemeinschaftliche Lieferung ([§ 6a UStG](https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__6a.html)) oder als Ausfuhrlieferung ([§ 6 UStG](https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__6.html)) steuerfrei, erstreckt sich die Befreiung als Nebenleistung auch auf die Versandkosten ([Abschn. 3.10 Abs. 5 UStAE](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer-Anwendungserlass/umsatzsteuer-anwendungserlass-aktuell.html)), vorausgesetzt, die Voraussetzungen der Befreiung sind tatsächlich erfüllt: eine gültige USt-IdNr., die der Kunde verwendet ([§ 6a Abs. 1 Nr. 4 UStG](https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__6a.html)), und der Nachweis ([§ 6a Abs. 3 UStG](https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__6a.html)) bei EU-B2B, der Ausfuhrnachweis beim Export.

Und bei gemischten Sendungen mit teils steuerfreien, teils steuerpflichtigen Positionen wird wieder aufgeteilt: Nur der auf die steuerfreie Lieferung entfallende Versandanteil ist steuerfrei, der Rest folgt seinem eigenen Steuersatz.

Das gilt genauso für Umsätze, die im Inland steuerfrei sind, etwa Leistungen von Museen, Theatern oder zoologischen Gärten nach [§ 4 Nr. 20 Buchst. a UStG](https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__4.html). Der Versandanteil dieser Ware ist steuerfrei, und die Rechnung braucht einen Hinweis auf die Steuerbefreiung ([§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 8 UStG](https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14.html)). Steuerfrei ist dabei nicht dasselbe wie ein Steuersatz von 0 %: In der E-Rechnung steht für befreite Umsätze eine eigene Kategorie mit dem Befreiungsgrund.

## Wie Rechnungskit das automatisch löst {#rechnungskit}

Rechnungskit behandelt Versandkosten von Haus aus als Nebenleistung. Bei einheitlichen Warenkörben trägt der Versand den Steuersatz der Ware, bei steuerfreien Lieferungen die Befreiung, inklusive der Abhängigkeit von der [USt-IdNr.-Prüfung](https://rechnungskit.de/wissen/e-rechnung-pflicht) und den Nachweisen. Das gilt auch dann, wenn der Shop selbst einen anderen Satz meldet: Berechnet [Shopify](https://rechnungskit.de/integrationen/shopify) auf einen Warenkorb voller Kaffee (7 %) pauschal 19 % Versandsteuer, weil die anteilige Versandsteuer im Shop nicht aktiviert ist, setzt Rechnungskit den Versand auf dem Beleg auf 7 %. Ein Satz, der auf keiner Position vorkommt, landet nie auf der Rechnung.

Bei gemischten Warenkörben kommt es darauf an, was der Shop liefert. Drei Fälle:

1. Der Shop liefert die Steueraufteilung des Versands mit (mehrere Steuerzeilen am Versand, etwa Shopify mit aktivierter anteiliger Versandsteuer): Rechnungskit übernimmt exakt diese Beträge. Das ist, was der Kunde im Checkout bezahlt hat.
2. Der Shop versteuert den Versand pauschal mit einem Satz, obwohl die Ware unterschiedlich besteuert ist, etwa 7 % und 19 % oder steuerfreie neben steuerpflichtiger Ware: Rechnungskit teilt die Brutto-Pauschale im Brutto-Wertverhältnis der Warenpositionen auf (Maßstab nach BFH XI R 22/22, übertragen auf den Versand) und rechnet aus jedem Anteil die enthaltene Umsatzsteuer mit seinem Satz heraus. Der Bruttobetrag bleibt der aus dem Checkout, nur Netto und Steuer verteilen sich neu. Wer das nicht möchte, stellt die Shop-Verbindung unter Belegregeln auf „Steuer aus dem Shop übernehmen“ um; der Beleg trägt dann die Checkout-Steuer und Rechnungskit legt eine Prüfaufgabe an.
3. Die Quelle liefert gar keine Steuerdaten (etwa über die [Push-API](https://rechnungskit.de/docs/api)): Rechnungskit teilt wie in Fall 2 auf.

Auf der [ZUGFeRD-Rechnung](https://rechnungskit.de/wissen/zugferd) erscheint der Versand dann als getrennte Positionen je Steuersatz („Versandkosten (7 %)“ / „Versandkosten (19 %)“), und jede Steuergruppe stimmt auf den Cent. Die Aufteilung funktioniert mit jedem Satz, nicht nur mit 7 % und 19 %: Auch österreichische 10 % und 20 % oder eine OSS-Lieferung mit den Sätzen des Ziellands werden nach demselben Maßstab verteilt. Steuerfreie und mit 0 % besteuerte Ware bekommt ebenfalls ihren Anteil. Markierst du eine Kategorie in Rechnungskit als steuerbefreit, steht ihr Versandanteil als „Versandkosten (0 %)“ in der Gruppe der befreiten Umsätze, mit demselben Befreiungshinweis wie die Ware ([so richtest du das ein](https://rechnungskit.de/docs/funktionen/produkte-ust-kategorien#steuerbefreit)).

Rundungsdifferenzen werden deterministisch der größten Position zugeschlagen, sodass die Summe der Anteile immer exakt der ursprünglichen Pauschale entspricht. Das ist wichtig für den Abgleich mit der Zahlung und den [DATEV-Export](https://rechnungskit.de/loesung/datev-export).

## Häufige Fragen

### Muss ich Versandkosten immer mit 19 % versteuern?

Nein. Versandkosten übernehmen als Nebenleistung den Steuersatz der versendeten Ware ([Abschnitt 3.10 Abs. 5 UStAE](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer-Anwendungserlass/umsatzsteuer-anwendungserlass-aktuell.html)). Verschickst du ausschließlich Lebensmittel zu 7 % ([§ 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG](https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__12.html)), sind auch die Versandkosten mit 7 % zu versteuern. Nur bei Waren zum Regelsatz gilt 19 %.

### Was gilt bei einem Warenkorb mit 7%- und 19%-Artikeln?

Die Versandpauschale wird anteilig aufgeteilt. Ein Gesamtpreis für unterschiedlich besteuerte Leistungen ist nach dem einfachsten sachgerechten Maßstab aufzuteilen, grundsätzlich nach den Einzelverkaufspreisen ([Abschnitt 10.1 Abs. 11 UStAE](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer-Anwendungserlass/umsatzsteuer-anwendungserlass-aktuell.html)), und zwar nach Bruttopreisen ([BFH, Urteil vom 22.01.2025, XI R 22/22](https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202550100/)). Diese Urteile betrafen Spar-Menüs, nicht Versandkosten; wir übertragen den Maßstab auf die Pauschale. Die Anteile werden dann mit dem jeweiligen Steuersatz abgerechnet.

### Sind Versandkosten bei EU-Lieferungen und Exporten steuerfrei?

Ja, wenn die zugrunde liegende Lieferung selbst steuerfrei ist: als innergemeinschaftliche Lieferung an ein Unternehmen mit gültiger USt-IdNr. und Nachweis ([§ 6a UStG](https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__6a.html)) oder als Ausfuhr mit Ausfuhrnachweis ([§ 6 UStG](https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__6.html)). Der Versand teilt als Nebenleistung die Befreiung ([Abschnitt 3.10 Abs. 5 UStAE](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer-Anwendungserlass/umsatzsteuer-anwendungserlass-aktuell.html)). Verkäufe an Privatkunden in der EU sind dagegen nicht steuerfrei, dort gilt ab der OSS-Schwelle der Satz des Ziellands.

### Spielt es eine Rolle, ob Versand als eigene Position auf der Rechnung steht?

Nein. Eine Nebenleistung teilt das Schicksal der Hauptleistung auch dann, wenn für sie ein besonderes Entgelt verlangt wird ([Abschnitt 3.10 Abs. 5 Satz 2 UStAE](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer-Anwendungserlass/umsatzsteuer-anwendungserlass-aktuell.html)). Auch als separate Position bleibt der Versand eine Nebenleistung und übernimmt das steuerliche Schicksal der Ware.

## Quellen

- [§ 10 UStG (Bemessungsgrundlage)](https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__10.html)
- [§ 12 UStG (Steuersätze)](https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__12.html)
- [§ 4 UStG (Steuerbefreiungen)](https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__4.html)
- [§ 6a UStG (Innergemeinschaftliche Lieferung)](https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__6a.html)
- [§ 6 UStG (Ausfuhrlieferung)](https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__6.html)
- [BFH, Urteil vom 22.01.2025, XI R 22/22: Aufteilung nach Bruttoverkaufspreisen](https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202550100/)
- [BFH, Urteil vom 22.01.2025, XI R 19/23: Aufteilung eines Gesamtentgelts](https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202520153/)
- [Umsatzsteuer-Anwendungserlass (Abschn. 3.10, 10.1 UStAE)](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer-Anwendungserlass/umsatzsteuer-anwendungserlass-aktuell.html)
