# Stripe Rechnung: Was Stripe Invoicing und Billing können, was fehlt, was ab 2027 gilt

> Stripe Invoicing und Stripe Billing erstellen PDF-Rechnungen, aber keine E-Rechnung im Sinne der EN 16931. Stripe selbst verweist für den E-Rechnungsversand auf Partner-Apps aus dem App Marketplace. Für deutsche Anforderungen fehlen außerdem ein GoBD-konformes Archiv, die deutsche Umsatzsteuerlogik und eine §14-konforme Storno- und Korrekturstrecke.

Von Christian Häfner · Veröffentlicht am 29.07.2026 · Aktualisiert am 04.10.2026

Quelle: https://rechnungskit.de/wissen/stripe-rechnung

## Was Stripe Invoicing und Billing können {#kann}

Stripe ist als Zahlungsanbieter stark, und mit Stripe Invoicing und Stripe Billing lassen sich Rechnungen und Abos direkt aus dem Stripe-Konto heraus stellen: Rechnung anlegen, per E-Mail oder Link versenden, Zahlung einsammeln, Mahnlogik inklusive. Kunden können die Rechnung als PDF herunterladen. Für viele SaaS-Unternehmen ist das der erste Rechnungsweg überhaupt. Wie du eine Rechnung in Stripe Invoicing Schritt für Schritt anlegst, was sie kostet und welche Einstellungen deutsche Rechnungen brauchen, zeigt die Anleitung [Stripe Invoicing in Deutschland](https://rechnungskit.de/wissen/stripe-invoicing).

Hier beginnt die Verwechslung: Eine Rechnung aus Stripe ist ein PDF. Sie ist keine E-Rechnung im deutschen Rechtssinn und nicht auf die deutschen Anforderungen an Rechnungen zugeschnitten.

## Warum ein PDF keine E-Rechnung ist {#e-rechnung}

Die deutsche [E-Rechnungspflicht](https://rechnungskit.de/wissen/e-rechnung-pflicht) verlangt für Rechnungen zwischen Unternehmen im Inland ein strukturiertes, maschinenlesbares Format nach EN 16931 ([§ 14 Abs. 1 Satz 3 und 6, Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 UStG](https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14.html)), in der Praxis [ZUGFeRD](https://rechnungskit.de/wissen/zugferd) oder [XRechnung](https://rechnungskit.de/wissen/xrechnung). Ein PDF, auch ein sauber gestaltetes, erfüllt diese Anforderung nicht: Die Finanzverwaltung zählt PDF-Dateien ohne integrierten Datensatz ausdrücklich zu den sonstigen Rechnungen ([§ 14 Abs. 1 Satz 4 UStG](https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14.html); [Abschnitt 14.1 Abs. 2 UStAE in der Fassung des BMF-Schreibens vom 15.10.2025](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer-Anwendungserlass/2025-10-15-einfuehrung-obligatorische-e-rechnung.html)).

Stripe sagt das selbst: Stripe Invoicing und Stripe Billing können E-Rechnungen nicht direkt erstellen oder versenden. Wer aus Stripe heraus E-Rechnungen verschicken will, braucht dafür Partner-Apps aus dem Stripe App Marketplace. Der Kern des Produkts bleibt der Zahlungseinzug, nicht die deutsche Rechnungsstellung.

<figure class="rk-fig" aria-labelledby="sr-fig-pruefung">
<div class="rk-fig-head">
<div class="rk-fig-eyebrow">Kurzprüfung</div>
<div class="rk-fig-title" id="sr-fig-pruefung">Reicht die PDF-Rechnung aus Stripe?</div>
</div>
<div class="rk-fig-body">
<div class="rk-fig-checks">
<div class="rk-fig-check is-ok"><div class="rk-fig-check-if"><strong>Verkauf an Privatkunden</strong><span>Gegenüber Verbrauchern bleibt eine PDF-Rechnung auch nach 2027 zulässig</span></div><span class="rk-fig-chip is-ok"><svg class="rk-fig-ico" viewBox="0 0 24 24" fill="none" aria-hidden="true" focusable="false"><circle cx="12" cy="12" r="10" fill="currentColor"/><path d="M7.5 12.5l3 3 6-6.5" stroke="#fff" stroke-width="2.2" stroke-linecap="round" stroke-linejoin="round"/></svg>Reicht</span></div>
<div class="rk-fig-check is-bad"><div class="rk-fig-check-if"><strong>B2B, mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz</strong><span>Ab dem 1. Januar 2027 muss die Rechnung eine E-Rechnung nach EN 16931 sein</span></div><span class="rk-fig-chip is-bad"><svg class="rk-fig-ico" viewBox="0 0 24 24" fill="none" aria-hidden="true" focusable="false"><circle cx="12" cy="12" r="10" fill="currentColor"/><path d="M8.5 8.5l7 7M15.5 8.5l-7 7" stroke="#fff" stroke-width="2.2" stroke-linecap="round"/></svg>Reicht nicht</span></div>
<div class="rk-fig-check is-bad"><div class="rk-fig-check-if"><strong>B2B, alle übrigen Unternehmen</strong><span>Ab dem 1. Januar 2028 gilt die Pflicht für alle, Ausnahmen etwa für Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro</span></div><span class="rk-fig-chip is-bad"><svg class="rk-fig-ico" viewBox="0 0 24 24" fill="none" aria-hidden="true" focusable="false"><circle cx="12" cy="12" r="10" fill="currentColor"/><path d="M8.5 8.5l7 7M15.5 8.5l-7 7" stroke="#fff" stroke-width="2.2" stroke-linecap="round"/></svg>Ab 2028 nicht</span></div>
</div>
</div>
<figcaption>Unabhängig vom Format verlangt <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14.html" target="_blank" rel="nofollow noopener noreferrer">§ 14 Abs. 4 UStG</a> eine fortlaufende, einmalig vergebene Rechnungsnummer, Rechnungen sind acht Jahre aufzubewahren (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14b.html" target="_blank" rel="nofollow noopener noreferrer">§ 14b UStG</a>), und Korrekturen laufen über einen neuen Beleg statt über das Überschreiben (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__146.html" target="_blank" rel="nofollow noopener noreferrer">§ 146 Abs. 4 AO</a>).</figcaption>
</figure>

## Was für deutsche Rechnungen fehlt {#fehlt}

Neben dem Format bleiben drei Baustellen, die Stripe nicht löst:

**GoBD-Archiv.** Rechnungen bewahrst du acht Jahre auf ([§ 14b Abs. 1 UStG](https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14b.html), [§ 147 Abs. 3 AO](https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__147.html)), jederzeit verfügbar und maschinell auswertbar ([§ 147 Abs. 2 AO](https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__147.html)). Die [GoBD](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/2019-11-28-GoBD.html) verlangen dazu eine unveränderbare Ablage und eine Verfahrensdokumentation. Eine Zusage, wie lange Stripe Rechnungen aufbewahrt, haben wir in Stripes Dokumentation nicht gefunden. Das Rechnungs-PDF im Stripe-Dashboard ersetzt deshalb kein eigenes Archiv.

**Deutsche Umsatzsteuerlogik.** [Versandkosten übernehmen als unselbstständige Nebenleistung den Steuersatz der Ware](https://rechnungskit.de/wissen/versandkosten-umsatzsteuer) ([Abschnitt 3.10 Abs. 5 UStAE](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer-Anwendungserlass/umsatzsteuer-anwendungserlass-aktuell.html)), gemischte Warenkörbe mit 7 % und 19 % müssen anteilig aufgeteilt werden (Abschnitt 10.1 Abs. 11 UStAE). Fernverkäufe an Privatkunden in anderen EU-Ländern brauchen oberhalb von 10.000 Euro im Jahr den Steuersatz des Ziellands ([§ 3c Abs. 1 und 4 UStG](https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__3c.html)). Lieferungen an Unternehmen im EU-Ausland sind als innergemeinschaftliche Lieferung steuerfrei ([§ 6a UStG](https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__6a.html)), Dienstleistungen an sie laufen im Reverse-Charge-Verfahren mit dem Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ ([§ 14a Abs. 1 UStG](https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14a.html)). Kleinunternehmer stellen Rechnungen ganz ohne Steuerausweis ([§ 34a UStDV](https://www.gesetze-im-internet.de/ustdv_1980/__34a.html)). Diese Fälle musst du außerhalb von Stripe korrekt abbilden.

**Nummernkreis und Korrekturen.** [§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 UStG](https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14.html) verlangt eine fortlaufende Rechnungsnummer, die nur einmal vergeben wird. Lückenlos muss die Folge nicht sein ([Abschnitt 14.5 Abs. 10 UStAE](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer-Anwendungserlass/umsatzsteuer-anwendungserlass-aktuell.html)). Korrekturen laufen über einen neuen Beleg, etwa eine Stornorechnung, statt über das Löschen oder Überschreiben, denn eine Aufzeichnung darf nicht so verändert werden, dass der ursprüngliche Inhalt nicht mehr feststellbar ist ([§ 146 Abs. 4 AO](https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__146.html)). Diese deutsche Storno- und Korrekturstrecke bildet Stripe nicht ab.

## Stripe Billing: Abos als echte E-Rechnung {#billing-abos}

Bei Abos liegt der Fall besonders klar: Stripe Billing stellt zu jeder wiederkehrenden
Zahlung selbst eine Rechnung aus, mit Positionen, Steuersätzen und Abrechnungszeitraum, aber
eben nur als PDF und in Stripes Datenstruktur. Viele Konverter am Markt nehmen dieses PDF und
hängen einfach ein XML daran. Damit stimmt zwar das Format, aber der Beleg bleibt so
unvollständig wie vorher, weil eigener Nummernkreis, deutsche Umsatzsteuerlogik und Archiv
weiterhin fehlen.

Rechnungskit geht den Weg über die Daten, nicht über das PDF: Aus der [Stripe-Billing-Abrechnung](https://rechnungskit.de/integrationen/stripe-billing)
werden die einzelnen Positionen, die Steuersätze und der Leistungszeitraum übernommen und daraus
eine vollwertige [E-Rechnung](https://rechnungskit.de/wissen/e-rechnung-pflicht) mit deinem eigenen Nummernkreis erzeugt,
nicht nur eine formatkonvertierte Kopie. Der [Leistungszeitraum](https://rechnungskit.de/wissen/leistungsdatum) landet
korrekt im Beleg, was bei Abos für die periodengerechte Abgrenzung zählt. Es bleibt bei einer
einzigen Stripe-Verbindung: dieselbe Anbindung liest Zahlungen und Abos.

Eine Sache musst du dabei selbst erledigen: Stripe schickt seine eigene Rechnungsmail
weiterhin an deine Kunden. Lässt du das laufen, bekommt der Kunde zwei Rechnungen für
denselben Kauf, die von Stripe und die steuerlich gültige von Rechnungskit. Schalte den
Versand deshalb einmalig im Stripe-Dashboard ab. Zahlungseinzug und Webhooks laufen davon
unberührt weiter.

Der andere typische Stolperstein bei Stripe Billing ist die Anschrift: Viele Abo-Kunden haben
bei Stripe nur eine E-Mail-Adresse hinterlegt, eine deutsche Rechnung verlangt aber Name und
Anschrift des Empfängers ([§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG](https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14.html)). Rechnungskit löst das in zwei Stufen. Bis 250 Euro brutto und bei
Leistungsort Deutschland entsteht automatisch eine
[Kleinbetragsrechnung](https://rechnungskit.de/wissen/kleinbetragsrechnung), die ohne Anschrift des Kunden
auskommt ([§ 33 Satz 1 UStDV](https://www.gesetze-im-internet.de/ustdv_1980/__33.html)). Reicht das nicht, etwa weil der Betrag darüber liegt oder der Kunde im EU-Ausland
sitzt, hält Rechnungskit den Beleg an, und du forderst die Anschrift mit einem Klick per
Datennachforderungs-Link direkt beim Käufer an: Er ergänzt sie ohne Login, die Rechnung
entsteht danach automatisch.

Und Stripe Billing selbst brauchst du für neue Abos nicht mehr: Rechnungskit legt Abo-Pläne
mit teilbarem Link an und zieht über dein bestehendes Stripe-Konto ein, per Karte oder
SEPA-Lastschrift, mit vollständiger Rechnungsadresse von Anfang an und dem Kündigungsbutton,
den [§ 312k BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312k.html) für Abos mit Verbrauchern vorschreibt. Bei Stripe bleibt dann nur die reine Zahlungsgebühr, der
Billing-Aufschlag auf das Abo-Volumen entfällt. Bestehende Abos laufen entweder weiter in
Stripe Billing, versorgt über den Weg oben, oder ziehen über die Funktion „Übernahme aus Stripe
Billing“ geführt zum Periodenende um: Rechnungskit liest die laufenden Abos aus Stripe ein und
übernimmt sie mit dem vorhandenen Zahlungsmandat, ohne dass ein Kunde etwas neu einrichten muss.

## Die Gebührenrechnung von Stripe {#gebuehren}

Wer nach „Stripe Rechnung“ sucht, meint manchmal auch die andere Richtung: die Rechnung, die Stripe dir über die einbehaltenen Zahlungsgebühren stellt. Die findest du im Stripe-Dashboard in den Einstellungen im Bereich Dokumente. Das ist eine Eingangsrechnung für deine Buchhaltung. Mit deinem eigenen Rechnungsausgang an deine Kunden hat sie nichts zu tun, beide Strecken brauchen eine eigene Lösung. Wie du die Gebühren und Stripes Rechnung buchst, inklusive Reverse Charge, steht unter [Stripe-Gebühren buchen](https://rechnungskit.de/wissen/stripe-gebuehren-buchen).

## Der automatische Weg von der Zahlung zur E-Rechnung {#automatisch}

Rechnungskit ist eine [E-Rechnung Software](https://rechnungskit.de/loesung/e-rechnung-software), die die Lücke zwischen Stripe und der deutschen Rechnung schließt: Die [Stripe-Integration](https://rechnungskit.de/integrationen/stripe) nimmt jede Zahlung entgegen, verbindet sie mit der Bestellung aus dem Shop oder der API, und erzeugt daraus automatisch eine geprüfte E-Rechnung als ZUGFeRD, validiert gegen EN 16931. Dazu kommen die Punkte, die oben fehlen: korrekte Umsatzsteuerentscheidung je Fall, fortlaufende Rechnungsnummern ohne Lücken, die du erklären müsstest, dazu Storno statt Löschen, revisionssicheres GoBD-Archiv mit SHA-256-Prüfsumme und der fertige DATEV-Export für die Steuerkanzlei. Wie die Buchungsseite dahinter funktioniert, also Geldtransitkonto, Gebühren und Auszahlungen, steht unter [Stripe zu DATEV exportieren](https://rechnungskit.de/wissen/stripe-datev-schnittstelle). Verschickst du in Stripe Rechnungen, die dein Kunde später überweist, gilt dasselbe schon beim Versand: [Stripe-Rechnung mit Zahlungsziel](https://rechnungskit.de/wissen/stripe-rechnung-zahlungsziel).

Ob Stripe mit einer Partner-App oder mit Rechnungskit besser zu dir passt, zeigt der [Vergleich Stripe und Rechnungskit](https://rechnungskit.de/vergleich/stripe) Zelle für Zelle.

Wer Stripe Billing bereits im Einsatz hat, muss dafür nichts kündigen. Die [Übernahme aus Stripe Billing](https://rechnungskit.de/docs/integrationen/stripe-billing-uebernahme) erklärt Schritt für Schritt, wie Rechnungskit zuerst nur die Rechnungsstellung übernimmt, wie neue Abos direkt über dein Stripe-Konto laufen und wie bestehende Abos auf Wunsch zum Periodenende umziehen, ohne neue Anmeldung für deine Kunden.

## Häufige Fragen

### Kann Stripe eine E-Rechnung erstellen?

Nicht direkt. Stripe Invoicing und Stripe Billing erzeugen PDF-Rechnungen. Für den Versand von E-Rechnungen verweist Stripe auf Partner-Apps aus dem App Marketplace, die die strukturierten Formate erzeugen.

### Reicht die Stripe-PDF-Rechnung ab 2027 noch?

Im B2B-Geschäft nicht mehr: Ab 2027 wird die strukturierte E-Rechnung nach EN 16931 schrittweise Pflicht, zunächst bei mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz, ab 2028 für alle ([§ 27 Abs. 38 UStG](https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__27.html)). Die Pflicht gilt nur für Rechnungen an Unternehmen im Inland ([§ 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 UStG](https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14.html)), gegenüber Privatkunden bleibt eine PDF-Rechnung zulässig.

### Wo finde ich die Rechnung von Stripe über die Gebühren?

Im Stripe-Dashboard unter den Einstellungen im Bereich Dokumente bzw. Rechnungen. Das ist eine Eingangsrechnung von Stripe an dich für die Zahlungsgebühren, nicht zu verwechseln mit den Rechnungen, die du selbst an deine Kunden stellst.

### Deckt Stripe die deutsche Umsatzsteuerlogik ab?

Die deutschen Sonderfälle musst du selbst lösen: Versandkosten als Nebenleistung zum Steuersatz der Ware ([Abschnitt 3.10 Abs. 5 UStAE](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer-Anwendungserlass/umsatzsteuer-anwendungserlass-aktuell.html)), gemischte Warenkörbe mit 7 % und 19 %, Fernverkäufe in andere EU-Länder mit dem Steuersatz des Ziellands ([§ 3c UStG](https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__3c.html)), Reverse Charge bei Leistungen an Unternehmen im EU-Ausland ([§ 14a Abs. 1 UStG](https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14a.html)) und die Kleinunternehmerregelung ([§ 19 UStG](https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html)) bildet Stripe nicht rechtssicher für Deutschland ab.

### Wie wird aus einer Stripe-Billing-Abo-Rechnung eine E-Rechnung?

Rechnungskit liest die Stripe-Billing-Abrechnung über die Daten ein, nicht über das PDF: Positionen, Steuersätze und Leistungszeitraum werden übernommen und daraus wird eine vollwertige ZUGFeRD-Rechnung mit deinem eigenen Nummernkreis erzeugt. Anders als reine PDF-Konverter entsteht so ein echter Beleg, keine formatkonvertierte Kopie. Wichtig ist, den Versand von Stripes eigenen Rechnungsmails abzuschalten, sonst bekommt der Kunde zwei Rechnungen.

### Muss ich Stripe Billing und normale Stripe-Zahlungen getrennt anbinden?

Nein. Eine einzige Stripe-Verbindung deckt beides ab: normale Zahlungen aus Checkout, Payment Link oder API und die Abo-Abrechnungen aus Stripe Billing. Bei normalen Zahlungen entsteht der Beleg aus der Zahlung, bei Stripe Billing aus der von Stripe erstellten Abo-Rechnung.

### Was passiert, wenn bei Stripe nur die E-Mail-Adresse des Kunden hinterlegt ist?

Bis 250 Euro brutto und bei Leistungsort Deutschland stellt Rechnungskit automatisch eine Kleinbetragsrechnung nach [§ 33 UStDV](https://www.gesetze-im-internet.de/ustdv_1980/__33.html) aus, die keine Empfängeranschrift braucht. Liegt der Betrag darüber oder sitzt der Kunde im EU-Ausland, hält Rechnungskit den Beleg an und du forderst die Anschrift per Datennachforderungs-Link direkt beim Käufer an; er ergänzt sie ohne Login, danach entsteht die Rechnung automatisch.

### Was ist mit Stripe-Rechnungen, die mein Kunde später per Überweisung bezahlt?

Auch daraus wird eine E-Rechnung, und zwar schon beim Versand, nicht erst nach der Zahlung. Sie trägt die virtuelle Stripe-IBAN deines Kunden und die Stripe-Nummer als Verwendungszweck, damit Stripe die Überweisung automatisch zuordnet. Details unter /wissen/stripe-rechnung-zahlungsziel.

### Brauche ich Stripe Billing überhaupt noch?

Für neue Abos nicht. Rechnungskit legt Abo-Pläne mit teilbarem Link an und zieht über dein bestehendes Stripe-Konto per Karte oder SEPA-Lastschrift ein, Stripe Billing wird dafür weder benötigt noch verändert; bei Stripe fällt dann nur noch die Zahlungsgebühr an. Bestehende Abos kannst du in Stripe Billing weiterlaufen lassen oder mit der Funktion „Übernahme aus Stripe Billing“ unter Abonnements importieren: Rechnungskit liest die laufenden Abos aus Stripe ein, legt die Pläne vorausgefüllt mit Name, Betrag und Intervall an und wechselt jedes Abo zum Periodenende auf das vorhandene Zahlungsmandat, ohne neue Anmeldung für den Kunden.

## Quellen

- [Stripe Support - Was ist E-Invoicing und wie funktioniert es?](https://support.stripe.com/questions/what-is-e-invoicing-and-how-to-do-it?locale=de-DE)
- [§ 14 UStG (Umsatzsteuergesetz)](https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14.html)
- [§ 27 Abs. 38 UStG (Übergangsregelung E-Rechnung)](https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__27.html)
- [§ 14b UStG (Aufbewahrung von Rechnungen)](https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14b.html)
- [§ 146 AO (Ordnungsvorschriften für die Buchführung)](https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__146.html)
- [§ 147 AO (Aufbewahrung von Unterlagen)](https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__147.html)
- [§ 33 UStDV (Rechnungen über Kleinbeträge)](https://www.gesetze-im-internet.de/ustdv_1980/__33.html)
- [BMF-Schreiben vom 15.10.2025 zur E-Rechnung](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer-Anwendungserlass/2025-10-15-einfuehrung-obligatorische-e-rechnung.html)
- [BMF: Umsatzsteuer-Anwendungserlass (Abschnitte 3.10, 10.1, 14.1, 14.5)](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer-Anwendungserlass/umsatzsteuer-anwendungserlass-aktuell.html)
- [Bundesfinanzministerium - FAQ zur obligatorischen E-Rechnung](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/e-rechnung.html)
- [GoBD - BMF-Schreiben zur ordnungsmäßigen Buchführung](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/2019-11-28-GoBD.html)
