# Rechnungskorrektur: Welcher Weg für welchen Fehler?

> Eine fertige Rechnung wird nie überschrieben. Du korrigierst sie mit einem zusätzlichen Dokument, und welches das ist, hängt vom Fehler ab: Falsche oder fehlende Angaben wie die Anschrift berichtigst du mit einer berichtigenden Rechnung (§ 31 Abs. 5 UStDV). Ändert sich der Betrag, etwa durch einen falschen Steuersatz oder eine Erstattung, folgt eine Stornorechnung und bei Bedarf eine neue Rechnung. Kauft der Kunde nachträglich etwas dazu, ist das keine Korrektur, sondern ein neuer Umsatz mit eigener Rechnung.

Von Christian Häfner · Veröffentlicht am 28.09.2026 · Aktualisiert am 01.10.2026

Quelle: https://rechnungskit.de/wissen/rechnungskorrektur

## Welcher Weg passt? {#welcher-weg}

Eine Rechnung, die beim Kunden angekommen ist, bleibt, wie sie ist. Das verlangen die GoBD und die Abgabenordnung: Buchungsbelege dürfen nicht so verändert werden, dass der ursprüngliche Inhalt nicht mehr erkennbar ist (§ 146 Abs. 4 AO). Jede Korrektur ist deshalb ein zusätzliches Dokument. Welches, entscheidet die Art des Fehlers:

| Situation | Weg | Neue Nummer? | Umsatz ändert sich? |
| --- | --- | --- | --- |
| Anschrift, Firmenname oder eine andere Angabe falsch | Berichtigende Rechnung | nein | nein |
| Falscher Betrag oder falscher Steuersatz | Stornorechnung, dann neue Rechnung | ja | ja |
| Anderer Rechnungsempfänger | Stornorechnung, dann neue Rechnung | ja | nein |
| Erstattung oder Teilerstattung | Stornorechnung über den erstatteten Betrag | ja | ja, vermindert |
| Kunde kauft nachträglich dazu | Eigene Rechnung über den Nachkauf | ja | ja, zusätzlich |
| Rücklastschrift oder unbezahlte Rechnung | keine Korrektur | nein | nein |


<figure class="rk-fig" aria-labelledby="rk-fig-wege">
<div class="rk-fig-head">
<div class="rk-fig-eyebrow">Drei Wege im Überblick</div>
<div class="rk-fig-title" id="rk-fig-wege">Welcher Fehler, welcher Weg?</div>
</div>
<div class="rk-fig-cases">
<div class="rk-fig-case">
<div class="rk-fig-case-title"><svg class="rk-fig-ico" viewBox="0 0 24 24" fill="none" stroke="currentColor" stroke-width="2" stroke-linecap="round" stroke-linejoin="round" aria-hidden="true" focusable="false"><path d="M4 20h4L19 9l-4-4L4 16z"/><path d="M13 7l4 4"/></svg>Angabe falsch</div>
<div class="rk-fig-case-ex">Vertippte Straße, vergessener Firmenname, fehlende USt-IdNr. Der Rechnungsempfänger bleibt derselbe.</div>
<div class="rk-fig-track" aria-hidden="true"><span class="rk-fig-dot" style="left:8px"></span><span class="rk-fig-dot is-key" style="left:calc(100% - 8px)"></span><span class="rk-fig-tick" style="left:0">Original</span><span class="rk-fig-tick is-key" style="right:0;text-align:right">Berichtigung</span></div>
<div class="rk-fig-result"><span class="rk-fig-result-label">Weg</span><span class="rk-fig-result-value">Berichtigende Rechnung</span></div>
</div>
<div class="rk-fig-case">
<div class="rk-fig-case-title"><svg class="rk-fig-ico" viewBox="0 0 24 24" fill="none" stroke="currentColor" stroke-width="2" stroke-linecap="round" stroke-linejoin="round" aria-hidden="true" focusable="false"><path d="M4 8h13l-3-3M20 16H7l3 3"/></svg>Betrag oder Empfänger falsch</div>
<div class="rk-fig-case-ex">Falscher Betrag, falscher Steuersatz, vergessene Position oder ein anderer Rechnungsempfänger</div>
<div class="rk-fig-track" aria-hidden="true"><span class="rk-fig-dot" style="left:8px"></span><span class="rk-fig-dot" style="left:50%"></span><span class="rk-fig-dot is-key" style="left:calc(100% - 8px)"></span><span class="rk-fig-tick" style="left:0">Original</span><span class="rk-fig-tick" style="left:50%;transform:translateX(-50%)">Storno</span><span class="rk-fig-tick is-key" style="right:0;text-align:right">Neu</span></div>
<div class="rk-fig-result"><span class="rk-fig-result-label">Weg</span><span class="rk-fig-result-value">Storno, dann neue Rechnung</span></div>
</div>
<div class="rk-fig-case">
<div class="rk-fig-case-title"><svg class="rk-fig-ico" viewBox="0 0 24 24" fill="none" stroke="currentColor" stroke-width="2" stroke-linecap="round" stroke-linejoin="round" aria-hidden="true" focusable="false"><path d="M6 3h9l3 3v15H6z"/><path d="M12 10v6M9 13h6"/></svg>Nachkauf</div>
<div class="rk-fig-case-ex">Der Kunde kauft nach dem Checkout etwas dazu. Die erste Rechnung ist dadurch nicht falsch geworden.</div>
<div class="rk-fig-track" aria-hidden="true"><span class="rk-fig-dot" style="left:8px"></span><span class="rk-fig-dot is-key" style="left:calc(100% - 8px)"></span><span class="rk-fig-tick" style="left:0">Rechnung 1</span><span class="rk-fig-tick is-key" style="right:0;text-align:right">Rechnung 2</span></div>
<div class="rk-fig-result"><span class="rk-fig-result-label">Weg</span><span class="rk-fig-result-value">Eigene Rechnung</span></div>
</div>
</div>
<figcaption>In allen drei Fällen bleibt die ursprüngliche Rechnung unverändert, die Korrektur ist immer ein zusätzliches Dokument (§ 146 Abs. 4 AO).</figcaption>
</figure>

## Falsche Angaben: berichtigende Rechnung {#berichtigung}

Fehlt eine Pflichtangabe oder ist sie falsch, stellst du die Rechnung richtig, ohne sie zu stornieren. Die berichtigende Rechnung ist ein Dokument, das sich eindeutig auf die ursprüngliche Rechnung bezieht und nur die fehlerhafte Angabe richtigstellt (§ 31 Abs. 5 UStDV). Die Originalrechnung bleibt gültig, beide Dokumente gehören zusammen.

Typische Fälle sind eine vertippte Straße, ein vergessener Firmenname oder eine fehlende USt-IdNr. Wichtig ist, dass es derselbe Rechnungsempfänger bleibt. Soll die Rechnung auf eine andere Person oder Firma lauten, ist das keine Berichtigung, sondern ein Empfängerwechsel: Dafür stornierst du die Rechnung und stellst eine neue an den tatsächlichen Empfänger aus.

Die Einzelheiten zur Anschrift, mit Beispielen und dem Sonderfall Rechnungskauf, stehen im Playbook [Rechnungsadresse nachträglich ändern](https://rechnungskit.de/wissen/rechnungsadresse-aendern).

## Falscher Betrag oder Steuersatz {#betrag}

Stimmt der Betrag nicht, hast du einen falschen Steuersatz angesetzt oder eine Position vergessen, ist der sauberste Weg: Stornorechnung über die ursprüngliche Rechnung, danach eine neue, richtige Rechnung. Die Stornorechnung wiederholt die Positionen mit negativen Beträgen und nennt Nummer und Datum der ursprünglichen Rechnung. Beide Dokumente bekommen eigene Nummern.

Beim Steuersatz lohnt sich Eile. Weist deine Rechnung mehr Umsatzsteuer aus, als gesetzlich geschuldet ist, schuldest du den ausgewiesenen Betrag, bis du die Rechnung gegenüber dem Kunden berichtigt hast (§ 14c Abs. 1 UStG). Hast du zu wenig ausgewiesen, schuldest du trotzdem die gesetzliche Steuer; sie steckt dann rechnerisch im Bruttobetrag und schmälert deine Marge.

Ob ein Steuersatz stimmt, ist oft die eigentliche Frage, etwa bei Versandkosten für gemischte Warenkörbe. Dazu mehr unter [Versandkosten und Umsatzsteuer](https://rechnungskit.de/wissen/versandkosten-umsatzsteuer).

## Erstattung und Teilerstattung {#erstattung}

Erstattest du einem Kunden Geld, ändert sich die Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer (§ 17 UStG). Das hältst du mit einer Stornorechnung fest: bei voller Erstattung über den gesamten Betrag, bei einer Teilerstattung nur über den erstatteten Teil, etwa eine zurückgeschickte Position. Die Umsatzsteuer korrigierst du in dem Voranmeldungszeitraum, in dem die Erstattung passiert, nicht rückwirkend im Monat der ursprünglichen Rechnung.

Nenne dieses Dokument nicht „Gutschrift“. Eine Gutschrift ist im Umsatzsteuerrecht etwas anderes, nämlich eine Rechnung, die der Kunde für seinen Lieferanten ausstellt (§ 14 Abs. 2 Satz 2 UStG). „Stornorechnung“ oder „Rechnungskorrektur“ ist eindeutig.

## Nachkauf und Upsell {#nachkauf}

Kauft dein Kunde nach dem Checkout etwas dazu, etwa über einen One-Click-Upsell oder eine nachträgliche Bestellung per Mail, ist die erste Rechnung nicht falsch geworden. Es ist ein neuer Umsatz. Deshalb berichtigst du nichts, sondern stellst eine eigene, vollständige Rechnung nur über die zusätzlichen Artikel aus, mit eigener Rechnungsnummer.

Einen Grundsatz „eine Bestellung, eine Rechnung“ gibt es im Umsatzsteuerrecht nicht. Ein Verweis auf die Bestellnummer genügt, damit dein Kunde beide Rechnungen zuordnen kann. Versandkosten, die schon auf der ersten Rechnung stehen, bleiben dort; nur zusätzliche Versandkosten gehören auf die zweite.

Falsch wäre dagegen, die erste Rechnung mit dem neuen Gesamtbetrag zu überschreiben, wie es manche PDF-Plugins tun. Wie das bei WooCommerce-Upsells automatisch läuft, zeigt [Upsell nach dem Checkout: Nachtragsrechnung](https://rechnungskit.de/loesung/upsell-nachtragsrechnung).

## Wann du nichts korrigierst {#keine-korrektur}

Zwei Fälle sehen nach Korrektur aus, sind aber keine:

- **Rücklastschrift oder Chargeback.** Der Kunde holt sich das Geld über seine Bank zurück, die Leistung hat er aber erhalten. Die Rechnung bleibt richtig, deine Forderung lebt wieder auf. Eine Stornorechnung wäre hier falsch, weil sie Umsatz und Steuer mindert, obwohl der Kunde weiterhin zahlen muss.
- **Unbezahlte Rechnung.** Zahlt ein Kunde nicht, bleibt die Rechnung ebenfalls bestehen. Erst wenn die Forderung tatsächlich uneinbringlich ist, korrigiert deine Buchhaltung die Umsatzsteuer als Forderungsausfall (§ 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG).


<figure class="rk-fig" aria-labelledby="rk-fig-storno">
<div class="rk-fig-head">
<div class="rk-fig-eyebrow">Kurzprüfung</div>
<div class="rk-fig-title" id="rk-fig-storno">Geld fließt zurück oder kommt nicht: Stornorechnung schreiben?</div>
</div>
<div class="rk-fig-body">
<div class="rk-fig-checks">
<div class="rk-fig-check is-ok"><div class="rk-fig-check-if"><strong>Erstattung oder Teilerstattung</strong><span>Du zahlst dem Kunden Geld zurück, die Bemessungsgrundlage ändert sich (§ 17 UStG)</span></div><span class="rk-fig-chip is-ok"><svg class="rk-fig-ico" viewBox="0 0 24 24" fill="none" aria-hidden="true" focusable="false"><circle cx="12" cy="12" r="10" fill="currentColor"/><path d="M7.5 12.5l3 3 6-6.5" stroke="#fff" stroke-width="2.2" stroke-linecap="round" stroke-linejoin="round"/></svg>Stornorechnung</span></div>
<div class="rk-fig-check is-bad"><div class="rk-fig-check-if"><strong>Rücklastschrift oder Chargeback</strong><span>Der Kunde hat die Leistung erhalten, deine Forderung lebt wieder auf</span></div><span class="rk-fig-chip is-bad"><svg class="rk-fig-ico" viewBox="0 0 24 24" fill="none" aria-hidden="true" focusable="false"><circle cx="12" cy="12" r="10" fill="currentColor"/><path d="M8.5 8.5l7 7M15.5 8.5l-7 7" stroke="#fff" stroke-width="2.2" stroke-linecap="round"/></svg>Kein Storno</span></div>
<div class="rk-fig-check is-bad"><div class="rk-fig-check-if"><strong>Unbezahlte Rechnung</strong><span>Die Rechnung bleibt bestehen. Erst bei Uneinbringlichkeit korrigiert die Buchhaltung die Umsatzsteuer.</span></div><span class="rk-fig-chip is-bad"><svg class="rk-fig-ico" viewBox="0 0 24 24" fill="none" aria-hidden="true" focusable="false"><circle cx="12" cy="12" r="10" fill="currentColor"/><path d="M8.5 8.5l7 7M15.5 8.5l-7 7" stroke="#fff" stroke-width="2.2" stroke-linecap="round"/></svg>Kein Storno</span></div>
</div>
</div>
<figcaption>Eine Stornorechnung mindert Umsatz und Steuer. Bei Rücklastschrift und unbezahlter Rechnung muss der Kunde aber weiterhin zahlen.</figcaption>
</figure>

## Was du nie tun darfst {#tabu}

- Eine ausgestellte Rechnung überschreiben, löschen oder mit derselben Nummer und anderem Inhalt neu erzeugen.
- Eine Rechnungsnummer ein zweites Mal vergeben. Jede Nummer ist einmalig (§ 14 Abs. 4 Nr. 4 UStG).
- Eine korrigierte Rechnung verschicken, ohne die ursprüngliche zu stornieren. Dann existieren zwei Rechnungen mit unterschiedlichem Inhalt über dieselbe Leistung, und die Steuer aus beiden kann geschuldet sein (§ 14c UStG).
- Original und Korrektur getrennt ablegen. Beide gehören zusammen und werden acht Jahre aufbewahrt (§ 147 Abs. 3 AO, § 14b UStG).

## So läuft es in Rechnungskit {#in-rechnungskit}

Rechnungskit verändert eine fertige Rechnung nie. Die Korrekturen entstehen aus dem, was in deinem Shop oder bei deinem Zahlungsanbieter passiert:

- **Erstattung im Shop oder beim Zahlungsanbieter:** Rechnungskit erstellt die Stornorechnung automatisch, centgenau auch bei Teilerstattungen.
- **Falsche Rechnungsanschrift:** Du korrigierst sie direkt auf der Rechnung. Es entsteht eine berichtigende Rechnung unter derselben Nummer, ohne zweite DATEV-Buchung.
- **Nachkauf oder Upsell:** Rechnungskit erkennt die gewachsene Bestellung, gleicht die zweite Zahlung mit der Differenz ab und erstellt eine eigene Rechnung über die hinzugekauften Artikel.
- **Rücklastschrift:** Kein Storno. Die Forderung erscheint wieder offen und landet als Aufgabe bei dir.
- **Manuelle Bestellungen:** Hier gibt es kein Ereignis aus einem Shop, deshalb stornierst du sie selbst, mit Pflichtangabe eines Grunds.

Alle Dokumente liegen gemeinsam im GoBD-Archiv und gehen mit dem DATEV-Export an deine Steuerkanzlei.

## Häufige Fragen

### Darf ich eine Rechnung einfach neu ausstellen und die alte löschen?

Nein. Eine ausgestellte Rechnung ist ein Buchungsbeleg und muss unverändert aufbewahrt werden (§ 146 Abs. 4 AO, § 147 AO). Du korrigierst sie immer mit einem zusätzlichen Dokument, das sich auf die ursprüngliche Rechnung bezieht.

### Braucht eine Stornorechnung eine eigene Rechnungsnummer?

Ja. Die Stornorechnung ist ein eigener Beleg mit eigener, einmaliger Nummer und dem Bezug auf die ursprüngliche Rechnung. Die berichtigende Rechnung für eine reine Anschriftskorrektur braucht dagegen keine neue Nummer.

### Soll ich die Korrektur „Gutschrift“ nennen?

Besser nicht. Im Umsatzsteuerrecht ist eine Gutschrift eine Rechnung, die der Kunde für den Lieferanten ausstellt (§ 14 Abs. 2 Satz 2 UStG). Für deine Korrektur sind „Stornorechnung“ oder „Rechnungskorrektur“ die eindeutigen Begriffe.

### Was passiert, wenn ich zu viel Umsatzsteuer ausgewiesen habe?

Den ausgewiesenen Betrag schuldest du dem Finanzamt, auch wenn er zu hoch ist, und zwar so lange, bis du die Rechnung gegenüber dem Kunden berichtigt hast (§ 14c Abs. 1 UStG). Deshalb lohnt sich die Korrektur schnell.

### Muss die Rechnung über einen Nachkauf auf die erste Rechnung verweisen?

Nein. Sie ist eine eigenständige Rechnung über einen neuen Umsatz. Ein Bezug auf die Bestellnummer genügt und hilft deinem Kunden bei der Zuordnung.

### Wann wirkt eine Rechnungsberichtigung?

Enthielt die ursprüngliche Rechnung die Kernangaben (Aussteller, Empfänger, Leistung, Entgelt und Steuer), wirkt die Berichtigung für den Vorsteuerabzug deines Kunden auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Rechnung zurück (BFH, Urteil vom 20.10.2016, V R 26/15).

## Quellen

- [§ 31 UStDV, Angaben in der Rechnung](https://www.gesetze-im-internet.de/ustdv_1980/__31.html)
- [§ 14 UStG, Ausstellung von Rechnungen](https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14.html)
- [§ 14c UStG, Unrichtiger oder unberechtigter Steuerausweis](https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14c.html)
- [§ 17 UStG, Änderung der Bemessungsgrundlage](https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__17.html)
- [§ 146 AO, Ordnungsvorschriften für die Buchführung](https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__146.html)
