# Rechnung in Fremdwährung: welcher Wechselkurs gilt? (EZB, DATEV, OSS)

> Eine Rechnung darf vollständig in Fremdwährung ausgestellt werden, solange die Umsatzsteuer zusätzlich in der Währung des Landes steht, in dem der Umsatz ausgeführt wird, bei deutschen Umsätzen also in Euro (Art. 230 MwStSystRL). Rechnungskit ermittelt diesen EUR-Betrag standardmäßig mit dem EZB-Referenzkurs am Ausstellungstag oder, sobald dir die Gestattung deines Finanzamts vorliegt, mit dem BMF-Vormonatskurs (Abschnitt 16.4 Abs. 2 UStAE). Den Betrag weist Rechnungskit strukturiert in der E-Rechnung aus (BT-6/BT-111) und friert Kurs, Kursdatum und Kursquelle unveränderlich auf dem Beleg ein.

Von Christian Häfner · Veröffentlicht am 14.08.2026 · Aktualisiert am 03.10.2026

Quelle: https://rechnungskit.de/wissen/fremdwaehrung-umrechnung

## Darf ich in Fremdwährung fakturieren? {#darf-ich}

Ja. Deine Rechnung darf vollständig in CHF, USD, GBP oder einer anderen Währung ausgestellt werden. Die Bedingung steht in der MwSt-Systemrichtlinie: Die Umsatzsteuer muss in der Währung des Mitgliedstaats angegeben sein, in dem der Umsatz ausgeführt wird ([Art. 230 MwStSystRL](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32006L0112)). Bei einem deutschen Umsatz heißt das: Der **Umsatzsteuerbetrag muss zusätzlich in Euro** auf der Rechnung stehen. Das deutsche UStG wiederholt diese Vorgabe nicht ausdrücklich, umgerechnet wird nach [§ 16 Abs. 6 UStG](https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__16.html).

Genau das nimmt dir Rechnungskit ab: Rechnungen entstehen in EUR sowie in **CHF, USD, GBP, SEK, DKK, NOK, PLN, CZK und CAD**. Der EUR-Steuerbetrag wird automatisch ergänzt.

## Welcher Kurs gilt? {#welcher-kurs}

Rechnungskit rechnet mit dem **EZB-Referenzkurs** um, dem täglich von der Europäischen Zentralbank veröffentlichten Fixing. Für die EUR-Angabe auf der Rechnung gilt der letzte am **Ausstellungstag** veröffentlichte Kurs.

Entscheidend: der Kurs wird nicht bei jedem Aufruf neu gezogen, sondern bei der Rechnungsstellung **eingefroren**. Kurs, Kursdatum und Kursquelle sind unveränderlicher Teil des Belegs. Zahlt der Kunde erst Wochen später zu einem anderen Kurs, bleibt der Beleg unverändert. Kursänderungen zwischen Leistung und Vereinnahmung bleiben umsatzsteuerlich unberücksichtigt ([Abschnitt 16.4 Abs. 1 Satz 2 UStAE](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer-Anwendungserlass/umsatzsteuer-anwendungserlass-aktuell.html)).


<figure class="rk-fig" aria-labelledby="fw-fig-frieren">
<div class="rk-fig-head">
<div class="rk-fig-eyebrow">Beispiel · Rechnung in USD</div>
<div class="rk-fig-title" id="fw-fig-frieren">Der Kurs vom Ausstellungstag bleibt auf dem Beleg, auch wenn später gezahlt wird</div>
</div>
<div class="rk-fig-body">
<ol class="rk-fig-tl">
<li class="is-key"><span class="rk-fig-day">Ausstellungstag</span><span class="rk-fig-event">Rechnung in USD mit EUR-Steuerbetrag</span><span class="rk-fig-note">Umgerechnet mit dem letzten an diesem Tag veröffentlichten EZB-Referenzkurs</span><span class="rk-fig-chip is-ok"><svg class="rk-fig-ico" viewBox="0 0 24 24" fill="none" aria-hidden="true" focusable="false"><circle cx="12" cy="12" r="10" fill="currentColor"/><path d="M7.5 12.5l3 3 6-6.5" stroke="#fff" stroke-width="2.2" stroke-linecap="round" stroke-linejoin="round"/></svg>Kurs eingefroren</span></li>
<li class="is-quiet"><span class="rk-fig-day">Wochen später</span><span class="rk-fig-event">Kunde zahlt zu einem anderen Kurs</span><span class="rk-fig-note">Umsatzsteuerlich unberücksichtigt</span></li>
<li><span class="rk-fig-day">Auf dem Beleg</span><span class="rk-fig-event">Kurs, Kursdatum und Kursquelle</span><span class="rk-fig-note">Unveränderlich, so wie am Ausstellungstag</span></li>
</ol>
</div>
<figcaption>Der Kurs wird nicht bei jedem Aufruf neu gezogen, sondern bei der Rechnungsstellung festgehalten (Abschnitt 16.4 UStAE).</figcaption>
</figure>

## In der E-Rechnung (BT-6/BT-111) {#e-rechnung}

Bei einer Fremdwährungsrechnung nutzt die E-Rechnung (ZUGFeRD 2.5 / EN 16931) zwei getrennte Währungsangaben:

- **BT-5 – Rechnungswährung:** die tatsächliche Währung des Belegs (z. B. USD).
- **BT-6 – Steuerwährung:** EUR, weil die deutsche Umsatzsteuer in Euro auszuweisen ist.
- **BT-111 – Steuerbetrag in Steuerwährung:** der mit dem EZB-Kurs ermittelte EUR-Betrag.

Diese Struktur ist genau die, die die Norm für Belege mit abweichender Steuerwährung vorsieht. Die Rechnung bleibt maschinenlesbar korrekt und besteht die Format-Validierung.

## DATEV: Kurs und EUR-Basis {#datev}

Im DATEV-Export trägt jede Fremdwährungsbuchung die vollständige Umrechnung mit:

| Feld | Inhalt |
| --- | --- |
| Rechnungswährung | z. B. USD |
| Kurs | der verwendete EZB-Kurs (Mengennotierung) |
| Basis-Umsatz | der Betrag in EUR |
| Währung Basis-Umsatz | EUR |

So kann deine Steuerkanzlei die Umrechnung lückenlos nachvollziehen und bei Bedarf auf den amtlichen Monatskurs umstellen, ohne dass Informationen fehlen.

## OSS: Kurs des Quartalsendes {#oss}

Verkaufst du an Privatkunden in der EU und meldest über das **OSS-Verfahren**, gilt eine strengere, gesetzlich fixierte Regel: OSS-Umsätze in Fremdwährung werden mit dem **EZB-Kurs des letzten Tages des Meldequartals** umgerechnet; gibt es für diesen Tag keinen Kurs, gilt der des nächsten Tages ([§ 16 Abs. 6 Satz 4 und 5 UStG](https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__16.html)). Einen Monatsdurchschnittskurs schließt die Finanzverwaltung ausdrücklich aus ([Abschnitt 18j.1 Abs. 4 UStAE](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer-Anwendungserlass/umsatzsteuer-anwendungserlass-aktuell.html)), und auch die Kurse deines Zahlungsdienstleisters sieht das Gesetz dafür nicht vor.

Rechnungskit wendet genau diesen Quartalsendkurs an. Solange das Quartal noch läuft, zeigt die Vorschau einen **vorläufigen** Kurs; festschreiben lässt sich die Meldung erst, wenn der endgültige Quartalskurs vorliegt. Der verwendete Kurs wird in der festgeschriebenen Meldung dokumentiert.

## EZB-Tageskurs oder BMF-Monatskurs? {#monatskurs}

Ein wichtiger Punkt zur Einordnung: Welchen Kurs du für die Steuer verwenden darfst, regelt [§ 16 Abs. 6 UStG](https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__16.html), nicht § 14 UStG. Der Tageskurs auf der Rechnung ist deshalb nicht automatisch der Kurs, mit dem du die Steuer anmeldest.

Für die **Umsatzsteuer-Voranmeldung** gilt als gesetzlicher Standard der **Monatsdurchschnittskurs**, den das BMF für den Monat der Leistung öffentlich bekannt gibt ([§ 16 Abs. 6 Satz 1 UStG](https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__16.html)). Einen **Tageskurs**, etwa den EZB-Referenzkurs, darfst du nur verwenden, wenn dein Finanzamt es gestattet ([§ 16 Abs. 6 Satz 3 UStG](https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__16.html)). Aus Vereinfachungsgründen kann das Finanzamt außerdem gestatten, regelmäßig den Durchschnittskurs des **Vormonats** zu verwenden, der zum Zeitpunkt der Rechnung schon bekannt ist ([Abschnitt 16.4 Abs. 2 UStAE](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer-Anwendungserlass/umsatzsteuer-anwendungserlass-aktuell.html)).

Rechnungskit unterstützt beide Methoden: Standard ist der EZB-Tageskurs. Ohne Gestattung ist er für die Voranmeldung nicht der gesetzliche Maßstab; deine Steuerkanzlei rechnet dann auf den Monatskurs um. Liegt dir die Gestattung für den Vormonatskurs vor, stellst du unter **Einstellungen → DATEV** mit einem Klick auf den **BMF-Vormonatskurs** um; dabei bestätigst du, dass die Gestattung vorliegt. Ab dann rechnet Rechnungskit mit dem Durchschnittskurs des Vormonats. Die BMF-Monatskurse laufen automatisch mit und werden auf vier Nachkommastellen gerundet, sodass der Wert dem amtlich veröffentlichten Kurs entspricht. Welche Methode für dich gilt, klärst du mit deiner Steuerkanzlei; die Grundlage dafür (Kurs, EUR-Basis, Kursdatum je Buchung) liefert der DATEV-Export.

Bei OSS bleibt es dabei: Dort schreibt das Gesetz den Quartalsendkurs vor, und den wendet Rechnungskit direkt an, unabhängig von der auf der Rechnung gewählten Methode. Mehr dazu unter [Fremdwährung im Detail](https://rechnungskit.de/funktionen/fremdwaehrungen).


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<div class="rk-fig-head">
<div class="rk-fig-eyebrow">Drei Zwecke, drei Kurse</div>
<div class="rk-fig-title" id="fw-fig-kurse">Welcher Wechselkurs gilt wofür?</div>
</div>
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<div class="rk-fig-case">
<div class="rk-fig-case-title"><svg class="rk-fig-ico" viewBox="0 0 24 24" fill="none" stroke="currentColor" stroke-width="2" stroke-linecap="round" stroke-linejoin="round" aria-hidden="true" focusable="false"><path d="M14 3H6v18h12V7z"/><path d="M14 3v4h4M9 13h6M9 17h4"/></svg>Rechnung</div>
<div class="rk-fig-case-ex">EUR-Steuerbetrag auf dem Beleg. Mit Gestattung stellst du auf den BMF-Vormonatskurs um.</div>
<div class="rk-fig-track" aria-hidden="true"><span class="rk-fig-dot is-key" style="left:50%"></span><span class="rk-fig-tick is-key" style="left:50%;transform:translateX(-50%)">Ausstellungstag</span></div>
<div class="rk-fig-result"><span class="rk-fig-result-label">Kurs</span><span class="rk-fig-result-value">EZB-Tageskurs</span></div>
</div>
<div class="rk-fig-case">
<div class="rk-fig-case-title"><svg class="rk-fig-ico" viewBox="0 0 24 24" fill="none" stroke="currentColor" stroke-width="2" stroke-linecap="round" stroke-linejoin="round" aria-hidden="true" focusable="false"><path d="M4 20V4M4 20h16M8 16v-5M12 16V8M16 16v-3"/></svg>Voranmeldung</div>
<div class="rk-fig-case-ex">Gesetzlicher Standard. EZB-Tageskurs oder BMF-Vormonatskurs nur mit Gestattung des Finanzamts.</div>
<div class="rk-fig-track" aria-hidden="true"><span class="rk-fig-span" style="left:0;right:0"></span><span class="rk-fig-tick is-key" style="left:0">Monatsdurchschnitt</span></div>
<div class="rk-fig-result"><span class="rk-fig-result-label">Kurs</span><span class="rk-fig-result-value">BMF-Monatskurs</span></div>
</div>
<div class="rk-fig-case">
<div class="rk-fig-case-title"><svg class="rk-fig-ico" viewBox="0 0 24 24" fill="none" stroke="currentColor" stroke-width="2" stroke-linecap="round" stroke-linejoin="round" aria-hidden="true" focusable="false"><rect x="3" y="5" width="18" height="16" rx="2"/><path d="M3 10h18M8 3v4M16 3v4"/></svg>OSS-Meldung</div>
<div class="rk-fig-case-ex">Gesetzlich fixiert, Monatsdurchschnittskurse sind ausgeschlossen</div>
<div class="rk-fig-track" aria-hidden="true"><span class="rk-fig-span" style="left:0;right:16px"></span><span class="rk-fig-dot is-key" style="left:calc(100% - 8px)"></span><span class="rk-fig-tick" style="left:0">Meldequartal</span><span class="rk-fig-tick is-key" style="right:0;text-align:right">Letzter Tag</span></div>
<div class="rk-fig-result"><span class="rk-fig-result-label">Kurs</span><span class="rk-fig-result-value">EZB-Quartalsendkurs</span></div>
</div>
</div>
<figcaption>Für Voranmeldung und OSS regelt § 16 Abs. 6 UStG den Kurs. Welche Methode für dich gilt, klärst du mit deiner Steuerkanzlei.</figcaption>
</figure>

## So läuft es in Rechnungskit {#in-rechnungskit}

Du musst nichts umrechnen und keine Kurstabelle pflegen:

1. **Kurse laufen automatisch mit.** Rechnungskit synchronisiert die EZB-Referenzkurse täglich und hält die Historie vor, damit auch für ältere Belege der richtige Tageskurs verfügbar ist.
2. **Beleg entsteht in der Bestellwährung.** Aus einer Bestellung in USD wird eine Rechnung in USD, mit dem EUR-Steuerbetrag, ermittelt zum EZB-Kurs des Ausstellungstags und eingefroren.
3. **Export ist vorbereitet.** DATEV bekommt Kurs und EUR-Basis, OSS rechnet automatisch zum Quartalsendkurs um. Deine Steuerkanzlei entscheidet über die endgültige Kursmethode.

Zahlungen in einer nicht unterstützten Währung (z. B. JPY) oder mit einer Währung, die nicht zur Bestellung passt, werden **nie automatisch fakturiert**, sondern landen als Klärungsaufgabe – so entsteht kein Beleg mit einem zweifelhaften Kurs.

Mehr zum EU-Verfahren liest du unter [OSS-Meldung](https://rechnungskit.de/funktionen/oss-export) und zum revisionssicheren Export unter [DATEV-Export](https://rechnungskit.de/loesung/datev-export).

## Häufige Fragen

### Darf eine Rechnung komplett in einer Fremdwährung ausgestellt werden?

Ja. Die Beträge auf der Rechnung dürfen in jeder Währung stehen, also auch vollständig in CHF, USD oder GBP. Die Umsatzsteuer muss aber zusätzlich in der Währung des Mitgliedstaats angegeben sein, in dem der Umsatz ausgeführt wird, bei deutschen Umsätzen also in Euro ([Art. 230 MwStSystRL](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32006L0112)).

### Welchen Wechselkurs verwendet Rechnungskit?

Für die EUR-Angabe auf der Rechnung den EZB-Referenzkurs (letzter am Ausstellungstag veröffentlichter Kurs). Für OSS-Umsätze den gesetzlich vorgeschriebenen EZB-Kurs des letzten Tages des Meldequartals ([§ 16 Abs. 6 Satz 4 UStG](https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__16.html)).

### Welche Währungen werden unterstützt?

EUR, CHF, USD, GBP, SEK, DKK, NOK, PLN, CZK und CAD. Zahlungen in einer anderen Währung oder in einer Währung, die nicht zur Bestellung passt, erzeugen keinen Beleg, sondern eine Klärungsaufgabe.

### Ändert sich der Kurs, wenn der Kunde später zahlt?

Nein. Kurs, Kursdatum und Kursquelle werden bei der Rechnungsstellung eingefroren und bleiben auf dem Beleg unverändert. Kursänderungen zwischen Leistung und Zahlung bleiben umsatzsteuerlich unberücksichtigt ([Abschnitt 16.4 Abs. 1 UStAE](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer-Anwendungserlass/umsatzsteuer-anwendungserlass-aktuell.html)).

### Gilt der EZB-Tageskurs auch für die Umsatzsteuer-Voranmeldung?

Nein, nicht ohne Weiteres. Gesetzlicher Standard ist der Monatsdurchschnittskurs, den das BMF für den Monat der Leistung bekannt gibt ([§ 16 Abs. 6 Satz 1 UStG](https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__16.html)). Einen Tageskurs darfst du nur verwenden, wenn das Finanzamt es gestattet ([§ 16 Abs. 6 Satz 3 UStG](https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__16.html)); dasselbe gilt für den vereinfachten Vormonatskurs ([Abschnitt 16.4 Abs. 2 UStAE](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer-Anwendungserlass/umsatzsteuer-anwendungserlass-aktuell.html)). Liegt dir die Gestattung für den Vormonatskurs vor, stellst du in den Einstellungen mit einem Klick darauf um. Ohne diese Bestätigung rechnet Rechnungskit weiter mit dem EZB-Tageskurs; für die Voranmeldung rechnet deine Steuerkanzlei dann auf den Monatskurs um. Die Grundlage dafür liefert der DATEV-Export.

### Was steht im DATEV-Export bei einer Fremdwährungsrechnung?

Die Rechnungswährung, der verwendete Kurs (Mengennotierung) und der EUR-Basis-Umsatz je Buchung. So kann die Steuerkanzlei die Umrechnung nachvollziehen und bei Bedarf auf den Monatskurs umstellen.

## Quellen

- [§ 16 UStG – Steuerberechnung, Umrechnung (Abs. 6)](https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__16.html)
- [§ 14 UStG – Ausstellung von Rechnungen](https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14.html)
- [Art. 230 MwSt-Systemrichtlinie 2006/112/EG (EUR-Lex)](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32006L0112)
- [Umsatzsteuer-Anwendungserlass, Abschnitte 16.4 und 18j.1 (aktuelle Fassung)](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer-Anwendungserlass/umsatzsteuer-anwendungserlass-aktuell.html)
- [EZB – Euro foreign exchange reference rates](https://www.ecb.europa.eu/stats/policy_and_exchange_rates/euro_reference_exchange_rates/html/index.en.html)
