# E-Rechnungspflicht in Deutschland

> Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes inländische Unternehmen B2B-E-Rechnungen empfangen können. Die Pflicht zum Versand kommt gestaffelt: ab 2027 für Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Gesamtumsatz im Vorjahr, ab 2028 für alle (§ 14 Abs. 2 und § 27 Abs. 38 UStG).

Von Christian Häfner · Veröffentlicht am 08.07.2026 · Aktualisiert am 03.10.2026

Quelle: https://rechnungskit.de/wissen/e-rechnung-pflicht

## Ab wann gilt die Pflicht? {#ab-wann}

Die E-Rechnungspflicht wurde mit dem **Wachstumschancengesetz** vom 27. März 2024
(BGBl. 2024 I Nr. 108) eingeführt und gilt seit dem **1. Januar 2025**. Sie betrifft
Leistungen an andere Unternehmer für deren Unternehmen, wenn beide im Inland ansässig
sind, also den [B2B-Bereich](https://rechnungskit.de/wissen/e-rechnung-b2c)
([§ 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 UStG](https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14.html)). Die Übergangsfristen stehen in
[§ 27 Abs. 38 UStG](https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__27.html).

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Empfangen und Versenden. Empfangen musst du
E-Rechnungen bereits seit 2025. Versenden musst du sie erst später, gestaffelt nach
deinem Vorjahresumsatz.

## Zeitplan 2025 bis 2028 {#zeitplan}

- **Seit 1. Januar 2025:** Die E-Rechnung ist die Regelform für inländische
  B2B-Rechnungen. Jedes Unternehmen muss E-Rechnungen empfangen können
  ([Abschnitt 14.1 Abs. 4 und 5 UStAE](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer-Anwendungserlass/umsatzsteuer-anwendungserlass-aktuell.html)).
- **1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2026:** Übergangszeit. Für Umsätze aus dieser Zeit
  darfst du weiterhin eine sonstige Rechnung ausstellen. Eine Papierrechnung ist
  in der Übergangszeit weiter zulässig, eine PDF oder ein anderes elektronisches Format
  nur mit Zustimmung des Empfängers ([§ 27 Abs. 38 Nr. 1 UStG](https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__27.html)).
- **Ab 1. Januar 2027:** Unternehmen mit mehr als **800.000 Euro** Gesamtumsatz im
  Vorjahr müssen im B2B-Bereich E-Rechnungen versenden.
- **Bis 31. Dezember 2027:** Unternehmen mit höchstens 800.000 Euro Gesamtumsatz im
  Vorjahr dürfen für Umsätze aus 2027 noch sonstige Rechnungen ausstellen
  ([§ 27 Abs. 38 Nr. 2 UStG](https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__27.html)). Rechnungen im EDI-Verfahren bleiben bis
  Ende 2027 für alle zulässig, wenn der Empfänger zustimmt (Nr. 3).
- **Ab 1. Januar 2028:** Alle Unternehmen müssen im B2B-Bereich E-Rechnungen versenden.

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<div class="rk-fig-head">
<div class="rk-fig-eyebrow">Zeitplan · B2B im Inland</div>
<div class="rk-fig-title" id="pf-fig-zeitplan">Empfangen seit 2025, versenden gestaffelt nach Vorjahresumsatz</div>
</div>
<div class="rk-fig-body">
<ol class="rk-fig-tl">
<li><span class="rk-fig-day">Seit 01.01.2025</span><span class="rk-fig-event">Empfang für alle Unternehmen</span><span class="rk-fig-note">Beim Versand Übergangszeit bis 31.12.2026: Papier weiter zulässig, PDF nur mit Zustimmung des Empfängers</span></li>
<li><span class="rk-fig-day">Ab 01.01.2027</span><span class="rk-fig-event">Versandpflicht bei mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz</span><span class="rk-fig-note">Bis 800.000 Euro sind sonstige Rechnungen noch bis 31.12.2027 erlaubt</span></li>
<li class="is-key"><span class="rk-fig-day">Ab 01.01.2028</span><span class="rk-fig-event">Versandpflicht für alle Unternehmen</span><span class="rk-fig-chip is-ok"><svg class="rk-fig-ico" viewBox="0 0 24 24" fill="none" aria-hidden="true" focusable="false"><circle cx="12" cy="12" r="10" fill="currentColor"/><path d="M7.5 12.5l3 3 6-6.5" stroke="#fff" stroke-width="2.2" stroke-linecap="round" stroke-linejoin="round"/></svg>E-Rechnung für alle</span></li>
</ol>
</div>
<figcaption>Gilt für Umsätze zwischen inländischen Unternehmen. Rechnungen an Privatpersonen, Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro und Fahrausweise sind ausgenommen.</figcaption>
</figure>


## Empfangspflicht ab 2025 {#empfangspflicht}

Die Empfangspflicht gilt seit dem 1. Januar 2025. Die Übergangsregeln in § 27 Abs. 38
UStG betreffen nur das Ausstellen, eine Umsatzgrenze gibt es beim Empfang nicht. Jedes
inländische Unternehmen muss die technischen Voraussetzungen für den Empfang schaffen,
[auch Kleinunternehmer, die selbst noch Papier oder PDF versenden](https://rechnungskit.de/wissen/kleinunternehmer-e-rechnung)
([Abschnitt 14.1 Abs. 5 UStAE](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer-Anwendungserlass/umsatzsteuer-anwendungserlass-aktuell.html)). Praktisch brauchst du dafür
eine E-Mail-Adresse für den Rechnungseingang, ein eigenes Postfach nur für E-Rechnungen
ist nicht nötig, und Software, die ein [Format nach EN 16931](https://rechnungskit.de/wissen/xrechnung) lesen
kann.

## Ausnahmen und Sonderfälle {#ausnahmen}

Nicht jede Rechnung fällt unter die Pflicht. Ausgenommen sind unter anderem Rechnungen
an Privatpersonen (B2C), [Kleinbetragsrechnungen](https://rechnungskit.de/wissen/kleinbetragsrechnung) bis 250 Euro
([§ 33 Satz 4 UStDV](https://www.gesetze-im-internet.de/ustdv_1980/__33.html)), Fahrausweise ([§ 34 Abs. 1 Satz 2 UStDV](https://www.gesetze-im-internet.de/ustdv_1980/__34.html))
und Rechnungen von Kleinunternehmern ([§ 34a Satz 4 UStDV](https://www.gesetze-im-internet.de/ustdv_1980/__34a.html)). Für
Umsätze, die nach § 4 Nr. 8 bis 29 UStG steuerfrei sind, besteht schon keine Pflicht zur
Rechnung ([§ 14 Abs. 2 Satz 2 UStG](https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14.html)). Ist dein Kunde nicht im Inland
ansässig, gilt die deutsche E-Rechnungspflicht ebenfalls nicht
([Abschnitt 14.1 Abs. 6 UStAE](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer-Anwendungserlass/umsatzsteuer-anwendungserlass-aktuell.html)). Ob das Land deines Kunden eigene Vorgaben
macht, prüfst du gesondert.

## Wie du dich vorbereitest {#vorbereiten}

Zwei Schritte sind sofort sinnvoll: Sorge dafür, dass du E-Rechnungen empfangen und
lesen kannst, und plane den Umstieg beim Versand rechtzeitig vor deiner jeweiligen
Frist. Rechnungskit erzeugt aus deinen Zahlungs- und Bestelldaten automatisch eine
E-Rechnung im Format ZUGFeRD 2.5, validiert sie gegen EN 16931 und archiviert sie
GoBD-revisionssicher. Damit ist der Versand abgedeckt. Eingangsrechnungen empfängt und
liest Rechnungskit nicht, dafür nutzt du deine Buchhaltungssoftware oder den Weg deiner
Steuerkanzlei.
Alle Funktionen im Überblick zeigt die Seite [E-Rechnung Software](https://rechnungskit.de/loesung/e-rechnung-software),
und was einzelne Anbieter selbst leisten, die Beiträge zu
[Shopify](https://rechnungskit.de/wissen/shopify-rechnung) und [Stripe](https://rechnungskit.de/wissen/stripe-rechnung).

## Häufige Fragen

### Muss ich ab 2025 schon E-Rechnungen versenden?

Nein. Ab dem 1. Januar 2025 musst du E-Rechnungen nur empfangen können. Die Pflicht zum Versand greift gestaffelt: ab 2027 bei mehr als 800.000 Euro Gesamtumsatz im Vorjahr, ab 2028 für alle inländischen B2B-Umsätze ([§ 27 Abs. 38 UStG](https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__27.html)).

### Gilt die E-Rechnungspflicht auch für Rechnungen an Privatpersonen?

Nein. Die Pflicht gilt nur für Leistungen an andere Unternehmer für deren Unternehmen, wenn beide im Inland ansässig sind ([§ 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 UStG](https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14.html)). Rechnungen an Privatpersonen (B2C) sind nicht betroffen.

### Zählt eine PDF-Rechnung als E-Rechnung?

Nein. Eine einfache PDF ist eine sonstige Rechnung, keine E-Rechnung ([§ 14 Abs. 1 Satz 4 UStG](https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14.html)). Eine E-Rechnung hat ein strukturiertes Format, das der EN 16931 entspricht oder zwischen den Parteien vereinbart ist und sich verlustfrei in dieses Format übertragen lässt ([§ 14 Abs. 1 Satz 6 UStG](https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14.html)). Beispiele sind XRechnung und ZUGFeRD ab Version 2.0.1, außer den Profilen MINIMUM und BASIC-WL ([Abschnitt 14.1 Abs. 13 und 14 UStAE](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer-Anwendungserlass/umsatzsteuer-anwendungserlass-aktuell.html)).

### Was bedeutet die Empfangspflicht konkret?

Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes inländische Unternehmen die technischen Voraussetzungen für den Empfang von E-Rechnungen schaffen, unabhängig davon, ob es selbst schon E-Rechnungen versenden muss. Ein eigenes Postfach nur für E-Rechnungen verlangt die Finanzverwaltung nicht, ein normales E-Mail-Postfach genügt ([Abschnitt 14.1 Abs. 5 UStAE](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer-Anwendungserlass/umsatzsteuer-anwendungserlass-aktuell.html)). Dazu brauchst du Software, die das Format lesen kann.

## Quellen

- [§ 14 UStG (Umsatzsteuergesetz)](https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14.html)
- [§ 27 Abs. 38 UStG (Übergangsregeln zur E-Rechnung)](https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__27.html)
- [§§ 33, 34 und 34a UStDV (Kleinbeträge, Fahrausweise, Kleinunternehmer)](https://www.gesetze-im-internet.de/ustdv_1980/__33.html)
- [BMF-Schreiben vom 15.10.2025: Einführung der obligatorischen E-Rechnung](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer-Anwendungserlass/2025-10-15-einfuehrung-obligatorische-e-rechnung.html)
- [Umsatzsteuer-Anwendungserlass, Abschnitt 14.1 (aktuelle Fassung)](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer-Anwendungserlass/umsatzsteuer-anwendungserlass-aktuell.html)
- [Bundesfinanzministerium - FAQ zur obligatorischen E-Rechnung](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/e-rechnung.html)
- [IHK Frankfurt am Main - E-Rechnungspflicht ab 2025](https://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/uebersicht-alle-rechtsthemen/steuerrecht/umsatzsteuer-national/e-rechnungspflicht-ab-2025-6055774)
- [DATEV - Gesetzliche Regelungen zur E-Rechnung](https://www.datev.de/web/de/berufsgruppenuebergreifend/themen-im-fokus/e-rechnung-mit-datev/gesetzliche-regelungen)
