# Fremdwährungen mit korrekter Euro-Umrechnung

> Eine Rechnung darf vollständig in Fremdwährung ausgestellt werden. Für die Umsatzsteuer rechnet Rechnungskit den Betrag zusätzlich in Euro um, standardmäßig mit dem EZB-Tageskurs zum Rechnungsdatum und, sobald deinem Finanzamt die Gestattung vorliegt, mit dem gesetzlich maßgeblichen BMF-Durchschnittskurs des Vormonats (§ 16 Abs. 6 UStG). Kurs, Kursmonat und Quelle stehen auf der Rechnung und in der E-Rechnung.

Von Christian Häfner · Veröffentlicht am 16.08.2026 · Aktualisiert am 27.09.2026

Quelle: https://rechnungskit.de/funktionen/fremdwaehrungen

## Worum es geht

Verkauft dein Shop in US-Dollar oder Franken, musst du die Fremdwährungsbeträge für die Umsatzsteuer in Euro umrechnen. Von Hand heißt das: den richtigen Monats- oder Tageskurs heraussuchen, den Euro-Steuerbetrag getrennt für die Voranmeldung ermitteln und jeden Kurs mit Datum und Quelle für die Prüfung dokumentieren. Für die OSS-Meldung gilt dann noch ein anderer Kurs.

## Rechnung in Fremdwährung, Umsatzsteuer in Euro

Wenn dein Shop in US-Dollar, Schweizer Franken oder einer anderen Währung verkauft, darf die Rechnung vollständig in dieser Währung ausgestellt werden. § 14 UStG schreibt keine Rechnungswährung vor: Nettobetrag, Steuersatz, Steuerbetrag und Gesamtbetrag stehen in der Originalwährung. Für die Umsatzsteuer verlangt das Gesetz jedoch eine Umrechnung in Euro. Rechnungskit weist den Euro-Steuerbetrag deshalb zusätzlich aus, klar als Umrechnung gekennzeichnet und ohne dass eine zweite Steuer entsteht.

## So läuft die Umrechnung

1. **In Fremdwährung fakturieren.** Verkauft dein Shop in USD, CHF oder einer anderen Währung, erstellt Rechnungskit die Rechnung in genau dieser Währung, mit Nettobetrag, Steuersatz, Steuerbetrag und Gesamtbetrag, wie es § 14 UStG verlangt.
2. **Umsatzsteuer in Euro umrechnen.** Rechnungskit rechnet den Betrag für die Umsatzsteuer zusätzlich in Euro um. Standard ist der EZB-Referenzkurs zum Rechnungsdatum. Liegt deinem Finanzamt die Gestattung vor, nutzt Rechnungskit den BMF-Durchschnittskurs des Vormonats.
3. **Kurs festschreiben.** Der verwendete Kurs wird pro Beleg eingefroren und mit Kursmonat und Quelle gespeichert. So bleibt die Umrechnung aus dem Archiv allein nachvollziehbar, und eine Korrektur nutzt später denselben Kurs.
4. **Ausweisen und melden.** Der Euro-Steuerbetrag steht als Umrechnung auf der Rechnung und strukturiert in der E-Rechnung (BT-6, BT-111). Für die Umsatzsteuer-Voranmeldung liegen die Euro-Werte damit direkt vor.

## Der maßgebliche Kurs

Für die Umsatzsteuer gilt grundsätzlich der vom Bundesministerium der Finanzen monatlich bekannt gegebene Durchschnittskurs des Monats, in dem die Leistung ausgeführt oder das Entgelt vereinnahmt wird (§ 16 Abs. 6 UStG). Diese BMF-Kurse sind die monatlichen Durchschnitte der EZB-Referenzkurse. Weil der Durchschnitt eines Monats erst nach dessen Ablauf feststeht, sieht die Finanzverwaltung eine Vereinfachung vor: Das Finanzamt kann gestatten, regelmäßig den Durchschnittskurs des Vormonats zu verwenden. Dieser Kurs ist zum Zeitpunkt der Rechnung immer bekannt.

<figure style="margin:28px 0;background:#fff;border:1px solid var(--rk-border);border-radius:14px;box-shadow:0 1px 2px rgba(0,0,0,.04);color:var(--rk-body);overflow:hidden;">
<div style="display:flex;flex-direction:column;gap:6px;padding:24px 26px 18px;border-bottom:1px solid var(--rk-border-soft);">
<div style="font-size:11px;letter-spacing:0.1em;text-transform:uppercase;color:var(--rk-green);font-weight:700;">Umrechnung in Euro · § 16 Abs. 6 UStG</div>
<div style="font-family:var(--rk-font-display);font-size:22px;line-height:1.25;letter-spacing:-0.01em;color:var(--rk-ink);font-weight:700;">Zwei zulässige Kurse, ein sauber ausgewiesener Euro-Betrag</div>
<p style="margin:0;font-size:14px;color:var(--rk-muted);max-width:64ch;">Beispiel: eine Rechnung über <span style="font-family:var(--rk-font-mono);">1.000,00 USD</span>, ausgestellt am 15. August. Der Euro-Betrag auf der Rechnung ist derselbe, der in DATEV gebucht und in der Voranmeldung gemeldet wird.</p>
</div>
<div style="overflow-x:auto;">
<div style="min-width:640px;display:grid;grid-template-columns:1fr 1fr;gap:1px;background:var(--rk-border-soft);">
<div style="background:#fff;padding:22px 24px;display:flex;flex-direction:column;gap:10px;">
<div style="display:flex;align-items:center;gap:8px;"><span style="display:inline-flex;background:var(--rk-sunken);color:var(--rk-body);border-radius:5px;padding:4px 9px;font-size:11px;font-weight:700;letter-spacing:0.04em;text-transform:uppercase;">Standard</span><span style="font-size:14px;font-weight:700;color:var(--rk-ink);">EZB-Tageskurs</span></div>
<p style="margin:0;font-size:13px;color:var(--rk-muted);line-height:1.55;">Kurs des Rechnungstags, ohne Antrag nutzbar. Zulässiger vorläufiger Ansatz.</p>
<div style="display:flex;align-items:baseline;gap:8px;margin-top:2px;"><span style="font-size:12px;color:var(--rk-muted);">Kurs 15.08.</span><span style="font-family:var(--rk-font-mono);font-size:13px;">1 EUR = 1,1567 USD</span></div>
<div style="display:flex;align-items:baseline;justify-content:space-between;border-top:1px solid var(--rk-border-soft);padding-top:10px;margin-top:2px;"><span style="font-size:12px;color:var(--rk-muted);">Betrag in Euro</span><span style="font-family:var(--rk-font-mono);font-size:20px;color:var(--rk-ink);">864,53 €</span></div>
</div>
<div style="background:#fff;padding:22px 24px;display:flex;flex-direction:column;gap:10px;">
<div style="display:flex;align-items:center;gap:8px;"><span style="display:inline-flex;background:var(--rk-green-soft);color:var(--rk-green-press);border-radius:5px;padding:4px 9px;font-size:11px;font-weight:700;letter-spacing:0.04em;text-transform:uppercase;">Gesetzlich</span><span style="font-size:14px;font-weight:700;color:var(--rk-ink);">BMF-Vormonatskurs</span></div>
<p style="margin:0;font-size:13px;color:var(--rk-muted);line-height:1.55;">Durchschnittskurs Juli, gesetzliche Grundlage. Setzt die Gestattung des Finanzamts voraus.</p>
<div style="display:flex;align-items:baseline;gap:8px;margin-top:2px;"><span style="font-size:12px;color:var(--rk-muted);">Kurs Juli</span><span style="font-family:var(--rk-font-mono);font-size:13px;">1 EUR = 1,1417 USD</span></div>
<div style="display:flex;align-items:baseline;justify-content:space-between;border-top:1px solid var(--rk-border-soft);padding-top:10px;margin-top:2px;"><span style="font-size:12px;color:var(--rk-muted);">Betrag in Euro</span><span style="font-family:var(--rk-font-mono);font-size:20px;color:var(--rk-green-press);">875,89 €</span></div>
</div>
</div>
</div>
<div style="padding:18px 26px 22px;border-top:1px solid var(--rk-border-soft);background:var(--rk-sunken);">
<div style="font-size:11px;letter-spacing:0.08em;text-transform:uppercase;color:var(--rk-green);font-weight:700;margin-bottom:10px;">Warum der Vormonat</div>
<div style="overflow-x:auto;"><div style="min-width:560px;display:grid;grid-template-columns:1fr 1fr 1fr;gap:4px;">
<div style="background:var(--rk-green-soft);color:var(--rk-green-press);border:1px solid #b9e2db;border-radius:6px;padding:12px 12px;"><div style="font-size:11px;letter-spacing:0.04em;text-transform:uppercase;opacity:0.9;">Juli</div><div style="font-size:12.5px;margin-top:4px;line-height:1.4;">Durchschnittskurs steht fest, Anfang August veröffentlicht</div></div>
<div style="background:#fff;color:var(--rk-body);border:1px solid var(--rk-border);border-radius:6px;padding:12px 12px;"><div style="font-size:11px;letter-spacing:0.04em;text-transform:uppercase;color:var(--rk-green);font-weight:700;">15. August</div><div style="font-size:12.5px;margin-top:4px;line-height:1.4;">Rechnung wird erstellt: Juli-Kurs ist bereits bekannt</div></div>
<div style="background:#fff;color:var(--rk-muted);border:1px dashed var(--rk-border-strong);border-radius:6px;padding:12px 12px;"><div style="font-size:11px;letter-spacing:0.04em;text-transform:uppercase;">August</div><div style="font-size:12.5px;margin-top:4px;line-height:1.4;">Eigener Durchschnittskurs erst Anfang September verfügbar</div></div>
</div></div>
<p style="margin:12px 0 0;font-size:12.5px;color:var(--rk-muted);line-height:1.55;max-width:70ch;">Der Durchschnittskurs eines Monats steht erst nach dessen Ablauf fest. Der Vormonatskurs ist zum Zeitpunkt der Rechnung immer verfügbar. Deshalb ist er die praxistaugliche und gesetzlich vorgesehene Grundlage, sobald die Gestattung vorliegt. Rechnungskit friert den gewählten Kurs pro Beleg ein und weist ihn mit Kursmonat und Quelle aus.</p>
</div>
</figure>

## Was Rechnungskit dabei übernimmt

Rechnungskit stellt die Rechnung in der Originalwährung aus und rechnet die Umsatzsteuer zusätzlich in Euro um. Standardmäßig wird der EZB-Referenzkurs zum Rechnungsdatum verwendet, ein zulässiger vorläufiger Ansatz. Sobald deinem Finanzamt die Gestattung für den BMF-Vormonatskurs vorliegt, stellst du das mit einem Klick in den Einstellungen um; ab dann gilt der amtliche Durchschnittskurs des Vormonats. Die BMF-Monatskurse werden automatisiert bezogen und auf vier Nachkommastellen gerundet, sodass der Wert dem amtlich veröffentlichten Kurs entspricht.

Der verwendete Kurs wird pro Beleg eingefroren und mit Kursmonat und Quelle gespeichert. So bleibt die Umrechnung allein aus dem [GoBD-Archiv](https://rechnungskit.de/wissen/gobd) nachvollziehbar, und eine spätere Korrektur nutzt denselben Kurs. Auf der Rechnung erscheinen Netto, Umsatzsteuer und Gesamtbetrag zusätzlich in Euro, mit Angabe des Kurses, des Kursmonats und der Quelle. In der [E-Rechnung](https://rechnungskit.de/funktionen/e-rechnung) nach EN 16931 steht der Euro-Steuerbetrag strukturiert (Steuerwährung und Steuerbetrag in Euro), sodass Rechnung und E-Rechnung dieselben Zahlen zeigen. Der [DATEV-Export](https://rechnungskit.de/funktionen/datev-export) bucht mit demselben Kurs.

Ohne diese Automatik rechnest du Fremdwährungsbeträge von Hand um, suchst den richtigen Kurs selbst heraus, ermittelst den Euro-Steuerbetrag getrennt für die Voranmeldung und dokumentierst jeden Kurs mit Datum und Quelle für die Prüfung.

Für den [OSS-Export](https://rechnungskit.de/funktionen/oss-export) gilt ein eigener gesetzlicher Kurs, der EZB-Kurs des letzten Tages des Meldezeitraums. Diesen Quartalskurs wendet Rechnungskit dort automatisch an, unabhängig vom Kurs der einzelnen Rechnung. So passen Rechnung, E-Rechnung und Meldung von Anfang an zusammen. Wie die Kurse im Einzelnen zusammenhängen, erklärt [Rechnung in Fremdwährung](https://rechnungskit.de/wissen/fremdwaehrung-umrechnung).

## Im Detail

- Rechnungen in EUR, CHF, USD, GBP, SEK, DKK, NOK, PLN und CZK mit allen Pflichtangaben
- Standard ist der EZB-Tageskurs zum Rechnungsdatum; mit Gestattung des Finanzamts nutzt du den BMF-Durchschnittskurs des Vormonats
- E-Rechnung mit Rechnungswährung (BT-5) und EUR-Steuerwährung (BT-6/BT-111) nach EN 16931
- Kurs, Kursmonat und Quelle werden je Beleg eingefroren, für Rechnung und DATEV-Buchung identisch, reproduzierbar aus dem GoBD-Archiv
- Shopify mit mehreren Währungen: Die Rechnung steht in der Währung, die der Kunde tatsächlich gezahlt hat (§ 10 UStG), der Abgleich in deiner Auszahlungswährung
- OSS-Umsätze in Fremdwährung rechnet die Quartalsmeldung mit dem EZB-Kurs des letzten Quartalstags um
- Zahlungen, deren Währung nicht zur Bestellung passt, werden nie automatisch fakturiert, sondern landen als Klärungsaufgabe

## Rechtsgrundlage

- [§ 16 UStG (Steuerberechnung, Abs. 6 Umrechnung)](https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__16.html): Schreibt die Umrechnung in Euro und den maßgeblichen Kurs vor, für OSS den EZB-Kurs des letzten Tages des Meldezeitraums.
- [§ 14 UStG (Ausstellung von Rechnungen)](https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14.html): Schreibt keine Rechnungswährung vor; die Pflichtangaben dürfen in Fremdwährung stehen.
- [§ 10 UStG (Bemessungsgrundlage)](https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__10.html): Entgelt ist, was der Kunde aufwendet; bei Shopify mit mehreren Währungen also die tatsächlich gezahlte Währung.

## Häufige Fragen

### Darf eine deutsche Rechnung in Fremdwährung ausgestellt werden?

Ja. § 14 UStG schreibt keine Rechnungswährung vor. Netto, Steuersatz, Steuerbetrag und Gesamtbetrag dürfen vollständig in USD, CHF oder einer anderen Währung angegeben werden. Zusätzlich ist der Betrag für die Umsatzsteuer in Euro umzurechnen.

### Welcher Umrechnungskurs ist maßgeblich?

Für die Umsatzsteuer gilt grundsätzlich der vom BMF monatlich bekannt gegebene Durchschnittskurs des Monats der Leistung oder der Vereinnahmung (§ 16 Abs. 6 UStG). Aus Vereinfachungsgründen kann das Finanzamt gestatten, regelmäßig den Durchschnittskurs des Vormonats zu verwenden. Ein tagesgenauer Kurs ist nur mit Gestattung und Nachweis zulässig. Die Kursmethode klärst du am besten mit deiner Steuerkanzlei.

### Warum bietet Rechnungskit den Vormonatskurs an?

Der Durchschnittskurs eines Monats wird erst nach dessen Ablauf veröffentlicht. Eine Rechnung mitten im Monat kann ihn noch nicht kennen. Der Vormonatskurs ist zum Zeitpunkt der Rechnung immer bekannt und ist deshalb die praxistaugliche und gesetzlich vorgesehene Vereinfachung, sobald deinem Finanzamt die Gestattung vorliegt.

### Woher kommen die BMF-Kurse?

Die vom BMF veröffentlichten Monatskurse sind die monatlichen Durchschnitte der EZB-Referenzkurse. Rechnungskit bezieht diese Monatsdurchschnitte automatisiert und rundet sie auf vier Nachkommastellen, sodass der Wert dem amtlich veröffentlichten BMF-Kurs entspricht.

### In welcher Währung wird bei einem Shopify-Shop mit mehreren Währungen fakturiert?

In der Währung, die deine Kund:innen tatsächlich gezahlt haben. Wenn dein Shop zum Beispiel in US-Dollar geführt wird, deine Kund:innen aber in kanadischen Dollar bezahlen, stellt Rechnungskit die Rechnung in kanadischen Dollar aus. Das ist das umsatzsteuerliche Entgelt (§ 10 UStG), also der Betrag, den die Kund:innen aufwenden, nicht der spätere Auszahlungsbetrag deines Shops.

### Was gilt für die OSS-Meldung bei Fremdwährung?

Für die OSS-Meldung schreibt das Gesetz einen eigenen Kurs vor: den EZB-Kurs des letzten Tages des Meldezeitraums. Rechnungskit wendet für den [OSS-Export](/funktionen/oss-export) genau diesen Quartalskurs an, unabhängig vom Kurs auf der einzelnen Rechnung.
